- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Beschlussentwurf:
1. Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Charlottenburger/Berliner Straße“ geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1) zu entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Dem Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Teilbereich „Charlottenburger/Berliner Straße“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des noch zu erstellenden Vorentwurfes eigenständig durchzuführen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Gleichzeitig wird der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
·
Planungsanlass:
Das Areal im Bereich „Charlottenburger/Berliner Straße“ in Leverkusen-Fettehenne wird zurzeit als untergenutzter Einzelhandelsstandort, als Garagenhof und mit Wohngebäuden genutzt. Die Eigentümer streben kurzfristig eine Entwicklung ihrer Grundstücke an.
·
Ziel + Zweck der Änderung des FNP:
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich. Im Parallelverfahren (vgl. Vorlage Nr. 2018/2351) wird das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V 31/III "Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße" durchgeführt.
Für den Planbereich wird die Einrichtung eines Nahversorgungszentrums angestrebt. In verschiedenen Gebäudeteilen des Nahversorgungszentrums bzw. weiteren Gebäuden ist vorrangig in den Obergeschossen auch eine Wohnnutzung vorgesehen.
· Verfahren:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen
der Stadt Leverkusen soll der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst werden. Gleiches gilt für
den parallel betriebenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V 31/III
"Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger
Straße/Teltower Straße". Es soll
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden, um
anschließend die Bauleitplanentwürfe für die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzubereiten.
·
Weiteres Vorgehen:
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung und eines vierwöchigen Aushangs werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung als nächster Verfahrensschritt vorgelegt. Zeitgleich wird die landesplanerische Zustimmung gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) eingeholt.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
2018/2367
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Kociok / FB 61 / 406 - 6121
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um das vorgesehene Konzept des Investors für den Bereich „Charlottenburger/Berliner Straße“ zu verwirklichen. Im Parallelverfahren wird das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V 31/III „Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße“ durchgeführt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich
Fachgutachten werden durch die Eigentümer bzw. Investoren übernommen. Dies
wurde in einem Planungsvertrag geregelt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
s. o.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s. o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.
a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Förmliches Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches
(BauGB), das voraussichtlich mittels öffentlichen Aushängen der
Planunterlagen (Bebauungsplan, Änderung Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren) im Rahmen der ca. 1,5 Jahre dauernden Bauleitplanverfahren
durchgeführt wird. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
ja |