Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2018/2395
Aktenzeichen
201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Abberufungen

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach Maßgabe der Begründung gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die folgenden Abberufungen aus Organen von Unternehmen und Einrichtungen:

 

 

Unternehmen/

Einrichtung

Organ

Funktion

Name

a)          

Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen

Kuratorium

stellvertreten-des Mitglied

Frau Sabine Willich

b)             

Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL)

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Helmut Vaßen

c)             

JSL

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Frau Birgit Künanz

d)          

Klinikum Leverkusen gGmbH

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Dietmar Geiser

e)          

Klinikum Leverkusen gGmbH

Aufsichtsrat

stellvertreten-des Mitglied

Herr Helmut Vaßen

f)           

Klinikum Leverkusen Service gGmbH (KLS)

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Dietmar Geiser

g)          

Radio Leverkusen GmbH & Co. KG

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Dietmar Geiser

h)          

Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Dietmar Geiser

i)           

Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Helmut Vaßen

j)           

RW Holding AG i.L.

Hauptversammlung

Mitglied

Herr Dietmar Geiser

k)          

RW Holding AG i.L.

Hauptversammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Helmut Vaßen

l)           

Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

Verbandsversammlung

Mitglied

Herr Helmut Vaßen

m)        

Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

Verbandsversammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Dietmar Geiser

n)          

Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

Betriebsausschuss

Mitglied

Herr Helmut Vaßen

o)          

Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

Betriebsausschuss

stellvertreten-des Mitglied

Herr Dietmar Geiser

p)          

WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Dietmar Geiser

q)          

Wupperverband

Verbandsversammlung

Mitglied

Herr Dietmar Geiser

r)           

wupsi GmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Stadtdirektor Markus Märtens

 

2. Neubestellungen

2.1. Als Nachfolgerin/Nachfolger kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt nach Maßgabe der Begründung nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW die folgenden Bestellungen in Organe von Unternehmen und Einrichtungen:

 

Unternehmen/

Einrichtung

Organ

Funktion

Name

a)          

Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen

Kuratorium

Mitglied

Frau Sabine Willich

b)          

Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen

Kuratorium

stellvertreten-des Mitglied

Herr Guido

Wielspütz

c)          

JSL

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Beigeordneter Alexander Lünenbach

d)          

JSL

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Frau Sabine Willich

e)          

Klinikum Leverkusen gGmbH

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Bernd Hibst

f)           

Klinikum Leverkusen gGmbH

Aufsichtsrat

stellvertreten-des Mitglied

Herr Dirk Terlinden

g)          

Radio Leverkusen GmbH & Co. KG

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Bernd Hibst

h)          

Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Herr Oberbürgermeister Uwe Richrath

i)  

Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Bernd Hibst

j)  

RW Holding AG i.L.

Hauptversammlung

Mitglied

Herr Bernd Hibst

k)          

RW Holding AG i.L.

Hauptversammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Patrick Liebsch

l)  

Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

Verbandsversammlung

Mitglied

Herr Bernd Hibst

m)        

Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

Verbandsversammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Achim Krings

n)          

WGL

Gesellschafter-versammlung

stellvertreten-des Mitglied

Herr Bernd Hibst

o)          

Wupperverband

Verbandsversammlung

Mitglied

Herr Bernd Hibst

p)          

wupsi GmbH

Gesellschafterversammlung

Mitglied

Herr Beigeordneter Alexander Lünenbach

 

2.2. Nach Beschlussfassung zu 1. f) schlägt der Rat der Stadt Leverkusen der Klinikum Leverkusen gGmbH nach Maßgabe der Begründung die Entsendung des folgenden Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der KLS vor:

 

Herr Bernd Hibst

 

2.3. Nach Beschlussfassung zu 1. n) und 2.1. l) schlägt der Rat der Stadt Leverkusen der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper nach Maßgabe der Begründung zur Wahl als Mitglied in den Betriebsausschuss vor:

 

Herr Bernd Hibst

 

2.4. Nach Beschlussfassung zu 1. o) und 2.1. m) schlägt der Rat der Stadt Leverkusen der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper nach Maßgabe der Begründung zur Wahl als stellvertretendes Mitglied in den Betriebsausschuss vor:

 

Herr Achim Krings

 

2.5. Der Rat bestellt gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW als Nachfolger für Ratsherrn Thomas Eimermacher in den Aufsichtsrat der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL):

 

___________________

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu 1. a):

Frau Sabine Willich soll als Fachbereichsleiterin Soziales Mitglied im Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen werden. Daher ist sie als stellvertretendes Mitglied abzuberufen.

 

Zu 1. b) bis r):

Bei Herrn Dietmar Geiser hat am 01.08.2018 die passive Phase seiner Altersteilzeit begonnen. In seiner Funktion als Fachbereichsleiter Finanzen war Herr Geiser Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in Organen von Unternehmen und Einrichtungen. Aus diesen Gremien wird Herr Geiser abberufen.

 

Die Nachfolge in diesen Gremien soll grundsätzlich von dem Nachfolger von Herrn Geiser als Fachbereichsleiter, Herrn Bernd Hibst, übernommen werden.

 

Der aktive Dienst von Herrn Helmut Vaßen ist am 15.08.2018 geendet. In seiner Funktion als stellvertretender Fachbereichsleiter Finanzen war er Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in Organen von Unternehmen und Einrichtungen. Aus diesen Gremien wird Herr Vaßen abberufen.

 

Im Zuge dieser Umbesetzungen ergeben sich auch Änderungen bei den Gesellschafterversammlungen der JSL und der wupsi GmbH.

 

Zu 2.:

 

2.1.

a) und b) Kuratorium der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen

Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung der Altenstiftung der Sparkasse Leverkusen besteht das Kuratorium unter anderem aus drei vom Rat der Stadt Leverkusen zu wählenden ordentlichen Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Frau Vogt bzw. Frau Willich als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

c) und d) Gesellschafterversammlung JSL

Die Stadt Leverkusen als Gesellschafterin entsendet in die Gesellschafterversammlung der JSL fünf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung gewählte Mitglieder.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Vaßen und Frau Künanz als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied kommt jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.


e) Gesellschafterversammlung Klinikum Leverkusen gGmbH

Gem. § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH entsendet die Stadt Leverkusen als Gesellschafterin in die Gesellschafterversammlung zwei nach den Vorschriften der GO NRW gewählte Mitglieder.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Geiser kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

f) Aufsichtsrat Klinikum Leverkusen gGmbH

Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern: acht vom Rat zu bestimmende Vertreter, der Oberbürgermeister und die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen oder zwei vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen und fünf Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist gleichzeitig eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds oder der Stellvertreterin/des Stellvertreters.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Vaßen kommt nur die/der vom Oberbürgermeister benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

g) Gesellschafterversammlung Radio Leverkusen GmbH & Co. KG

Die Anzahl der Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der Radio Leverkusen GmbH & Co. KG ist im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Geiser kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

h) und i) Gesellschafterversammlung Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH

Der Gesellschaftsvertrag der Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH enthält keine Regelung über die Anzahl der Vertreter in der Gesellschafterversammlung.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Geiser und Herrn Vaßen als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

j) und k) Hauptversammlung RW Holding AG i. L.

Die Satzung der RW Holding AG trifft keine Aussage zur Anzahl der Vertreter in der Hauptversammlung. Analog der bisherigen Regelung schlägt die Verwaltung vor, ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in die Hauptversammlung zu bestellen. Da in der Regel lediglich eine Vollmacht zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung durch die zu bestellende Person erteilt wird, sollte nach Auffassung der Verwaltung der Oberbürgermeister oder eine/ein von ihm vorgeschlagene/vorgeschlagener Bedienstete/Bediensteter der Stadt Leverkusen bestellt werden. Entsprechendes gilt für das stellvertretende Mitglied.

 


l) und m) Verbandsversammlung Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper stehen jedem Verbandsmitglied für je 3 % Beteiligungsanteil eine Stimme zu, mindestens jedoch 2 Stimmen. Auf die Stadt Leverkusen (5 % Beteiligung) entfallen 2 Stimmen. Gem. § 5 Abs. 2 der Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied in die Verbandsversammlung so viele Vertreter, als ihm Stimmen zustehen. Somit entsendet die Stadt Leverkusen 2 Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind vom Rat für dessen Amtszeit zu wählen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Auch Dienstkräfte der Verbandsmitglieder sind wählbar.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Vaßen und Herrn Geiser als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW jeweils nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

n) Gesellschafterversammlung WGL

Gem. § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WGL entsendet die Stadt Leverkusen als Gesellschafter zwei nach den Vorschriften der Gemeindeordnung gewählte Mitglieder sowie Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Geiser kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

o) Verbandsversammlung Wupperverband

Gem. § 12 Abs. 2 des Wupperverbandsgesetzes (WupperVG) ist jedes Verbandsmitglied berechtigt, so viele Delegierte mit je einer Stimme in die Verbandsversammlung zu entsenden, wie es aufgrund seiner Jahresbeiträge an vollen Beitragseinheiten erreicht. Diese Beitragseinheit beträgt nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Wupperverbandes ein Hundertstel der Summe aller zu berücksichtigenden Jahresbeiträge der Mitglieder.

 

Somit entsendet die Stadt Leverkusen 11 Vertreter in die Verbandsversammlung. Delegierter darf gem. § 13 Abs. 1 WupperVG nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen eines Mitgliedes (Rat oder Bezirksvertretung) angehört. Gem. § 13 Abs. 5 WupperVG dürfen von einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder des Rates entsandt werden.

 

p) Gesellschafterversammlung wupsi GmbH

Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH besteht die Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH aus sechs Mitgliedern, von denen drei Mitglieder den Gesellschafter Stadt Leverkusen vertreten. Diese werden vom Rat der Stadt Leverkusen nach den Vorschriften des Kommunalrechts NRW bestellt.

 


Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Stadtdirektor Märtens kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm benannte Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

2.2.

Gesellschafterversammlung KLS

Gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) entsendet die Klinikum Leverkusen gGmbH auf Vorschlag des Rates der Stadt Leverkusen zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung der KLS.

 

2.3. und 2.4.

Betriebsausschuss Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper

Gem. § 4 der Betriebssatzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper wird für den Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper ein Betriebsausschuss gebildet, der aus 16 Mitgliedern sowie zwei Vertreterinnen/Vertretern der Beschäftigten besteht. Auf die Stadt Leverkusen entfällt eine Stimme. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu bestellen. Die Mitglieder und die Stellvertreterin/Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus dem Kreise ihrer Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gewählt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, als Mitglied und stellvertretendes Mitglied wie bisher jeweils eine Bedienstete/einen Bediensteten der Verwaltung zur Bestellung in den Betriebsausschuss vorzuschlagen.

 

2.5.

Aufsichtsrat Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

Gem. § des Gesellschaftsvertrages der EVL kann jedes Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat niederlegen. Mit Schreiben vom 09.07.2018 an den Vorsitzenden sowie an den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates hat Ratsherr Eimermacher sein Aufsichtsratsmandat bei der EVL niedergelegt.

 

Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrates vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so tritt das statt seiner entsandte oder gewählte Mitglied für die restliche Amtszeit an die Stelle der/des Ausgeschiedenen.