Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die in Anlage 1 als Vorentwurf dargestellte Planung für die Umgestaltung des Rheindorfer Platzes zur Kenntnis.
2. Die bestehende Planung ist im Rahmen einer Bürgerbeteiligung unter der Leitung der Bezirksvorsteherin Frau Sidiropulos weiter zu konkretisieren.
3. Die Umsetzung der Maßnahme soll innerhalb eines Kostenrahmens von 320.000 € erfolgen. Zusätzliche Ausstattungselemente (Brunnenanlage, Quartierstisch etc. und den erforderlichen neuen Stromanschluss) sollen über Sponsoring und Drittmittel ermöglicht werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Am 20.03.2017 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Verwaltung mit Beschluss zum Antrag Nr. 2017/1560 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I und der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 01.03.17 beauftragt, auf der Grundlage des dem Beschluss zu Grunde liegenden Antrages und einer dazu gehörigen Skizze eine Planung für die Umgestaltung des Rheindorfer Platzes auszuarbeiten.
Der Vorentwurf (Pläne siehe Anlagen 1 und 2) des Büros Wündrich, der sich an den Vorgaben des oben genannten Beschlusses orientiert, soll der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Je nach dem Umfang der Ausstattung (Wasserspiel, Möblierung etc.) betragen die Kosten für die Umgestaltung nach vorliegenden Schätzungen ca. 320.000 € bis
430.000 €.
Der Differenzbetrag zwischen 320.000 € und 430.000 € soll über Sponsoring und Drittmittel finanziert werden, um den städtischen Kostenanteil auf die niedrigere Summe zu begrenzen.
Der auf dem Vorentwurf basierende Plan Anlage 3 stellt eine mögliche Aufstellung von Verkaufsständen für einen Weihnachtsmarkt dar.
Als Anlage 4 ist ein Erläuterungstext des Büros Wündrich Teil dieser Vorlage. Ergänzend zu diesem Erläuterungstext wird von der Fachverwaltung darauf hingewiesen, dass eine Dämmung/Isolierung gegen Durchfrostung der Hochbeete vorgenommen wird, sodass eine Bepflanzung mit mediterranen Gewächsen störungsfrei im Bestand gesichert werden kann.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Witowski, 67, 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Planung geht zurück auf eine einschlägige Beschlusslage der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (Beschluss zu Nr. 2017/1560 vom 20.03.2017)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:
Finanzstelle 66611205021037, Finanzposition 783200
2019: 30.000 €
2020: 290.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
kalk. Abschreibungen: 16.000 € p.a. (20 J.)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Unter Beteiligung der Rheindorfer Bevölkerung soll unter der
Eigenregie des Fachbereiches Stadtgrün eine Bürgerbeteiligung durchgeführt
werden. Ziel ist es, für die Umgestaltung einen möglichst breiten Konsens
herzustellen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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[nein] |
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