Betreff
Gesetz zur Neuregelung der Bildungsgänge am Gymnasium
- Konzeption zur Herstellung der Rahmenbedingungen
Vorlage
2018/2415
Aktenzeichen
SG.1-Hö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Konzeption zur Herstellung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der Umsetzung von G8/G9 unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips.

 

 

gezeichnet:              

                                    In Vertretung            In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                    Märtens                     Adomat                      Deppe

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 11. Juli 2018 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird der gymnasiale Bildungsgang bis zum Abitur grundsätzlich wieder auf 9 Jahre (sogenanntes G9) verlängert.

 

Der Landtag NRW kommt damit einem starken politischen Willen nach, den zum Jahrgang 2005/2006 eingeführten achtjährigen Bildungsgang am Gymnasium (sogenanntes G8) wieder rückgängig zu machen.

 

Kaum ein schulpolitisches Thema war in den vergangen Jahren so im Fokus der Öffentlichkeit und wurde so kontrovers diskutiert. Der achtjährige gymnasiale Weg zum Abitur hat in einem großen Teil der Schulen und in der Öffentlichkeit nicht dauerhaft die notwendige Akzeptanz als einzige Organisationsform gefunden. Darüber hinaus wurden mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Mit Wiedereinführung des Abiturs nach 9 Jahren gehen schulorganisatorische Änderungen einher, auf die der Schulträger entsprechend reagieren muss. Die nötigen Maßnahmen zur Sicherstellung der gymnasialen Beschulung nach G9 sind in der beigefügten Konzeption dargelegt.

 

 

Hinweis Fachbereich Finanzen:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. bestand im Verwaltungsvorstand Einigkeit darüber, dass sich durch die Entscheidung auf Landesebene für G9 erhöhte Investitionsbedarfe in Leverkusen ergeben werden. Jedoch bestand auch darüber Konsens, dass eine entsprechende Gegenfinanzierung durch das Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips zwingend erforderlich ist, um die baulichen Projekte finanzieren zu können. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Aufnahme von den o. g. zwei Baumaßnahmen in den Haushalt 2019 ff. inklusiver einer, vorsichtig geschätzten, 60-prozentigen Förderung durch das Land. Sollte diese Förderung nicht oder auch nur teilweise erfolgen, ist eine entsprechende Priorisierung aller geplanten Investitionstätigkeiten in der Finanzplanung zwingend notwendig. Eine Umsetzung der beiden Maßnahmen mit geringerer bzw. ohne Förderungen ist im investiven Haushalt nur darstellbar, wenn andere Investitionen entsprechend gestrichen werden. Ferner sollte die Maßnahmenrealisierung erst erfolgen, wenn die Förderregularien des Landes verbindlich feststehen, um nicht ggfls. Aspekte herbeizuführen, die eine Förderung konterkarieren würden. Die Planungsleistungen sind davon nicht betroffen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Maus / FB 40 / 406 - 4001

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Gesetz zur Neuregelung der Bildungsgänge am Gymnasium - Konzeption zur Herstellung der Rahmenbedingungen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Gymnasium

Finanzstelle

Finanz-

position

2019

VE

2020

2021

2022

Fr.-vom-Stein-Gymnasium

65000170011096

783100

220.000€

8 Mio.€

4 Mio.€

3,7 Mio.€

462.000€

Lise-Meitner-Gymnasium

65000170011164

783100

146.000€

7,8 Mio.€

2 Mio.€

3,884 Mio.€

2 Mio.€

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Entwurf des Haushalts 2019 ff. sind die Maßnahmen wie unter A.) aufgeführt veranschlagt. Darüber hinaus sind folgende Einzahlungen etatisiert:

Gymnasium

Finanzstelle

Finanzposition

2021

2022

spätere Jahre

Fr.-vom-Stein-Gymnasium

65000170011096

681100

2 Mio.€

2 Mio.€

1 Mio. €

Lise-Meitner-Gymnasium

65000170011164

681100

1 Mio.€

2,5 Mio.€

1,5 Mio.€

 

Damit trägt die Stadt Leverkusen dem Konnextitätsprinzip Rechnung. Danach muss die Stadt einen finanziellen Ausgleich für die entstehenden Kosten, die durch den Wechsel von G8 nach G9 entstehen, im Rahmen eines Belastungsausgleichs durch das Land NRW erhalten. Nur bei einer entsprechenden Gegenfinanzierung verbleiben der Stadt Leverkusen eigene finanzielle Spielräume für weitere, dringend notwendige Bauinvestitionen

 

Bis zum Ende der Bauzeit werden alle anfallenden Baukosten auf die jeweilige Anlage im Bau (AiB) gebucht, insoweit erfolgt nur ein Aktivatausch auf der Aktivaseite der Bilanz. Erst nach Inbetriebnahme der Gebäude wird durch Abschreibungen und laufende Unterhaltungskosten der städtische Haushalt aufwandstechnisch belastet.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die notwendigen Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

          [nein]

[nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

   [nein]