Betreff
Förderaufruf 2018 zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
- Beantragung der Förderung für die "Sanierung/Erneuerung der Sportanlage Quettingen"
Vorlage
2018/2425
Aktenzeichen
Scho-Bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die „Sanierung/Erneuerung der Sportanlage Quettingen“ wird zugestimmt.

 

2. Der Sportpark Leverkusen wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag auf Grundlage der beiliegenden Konzeptstudie fristwahrend zu stellen.

 

3. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 1.410.746,46 € einschließlich Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von 10 % werden im Wirtschaftsplan des Sportpark Leverkusen dargestellt.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Märtens                                 Adomat

Begründung:

 

Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 16.08.2018 mitgeteilt, dass der Deutsche Bundestag eine Neuauflage des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit 100 Mio. Euro für eine Laufzeit von 2018 bis 2022 beschlossen hat. Entsprechende Interessenbekundungen der Kommunen können bis zum 31.08.2018 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden.

 

Mit diesem Programm fördert der Bund seit 2015 bauliche Maßnahmen von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mit besonderer Bedeutung im Rahmen der sozialen Stadtentwicklung und mit besonderen Impulsen für die Region. Laut Projektaufruf soll der Schwerpunkt der Förderung bei Sportstätten liegen, wie zum Beispiel bei öffentlich genutzten Sportplätzen, „da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird“.

 

Neben den Mitteln des Bundes muss eine sich in einer Haushaltsnotlage befindliche Kommune einen Eigenanteil von 10 % aufbringen. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestätigen. Eine entsprechende Bescheinigung der Kommunalaussichtsbehörde erhält der Sportpark Leverkusen vom Fachbereich Finanzen.

 

Notwendigkeit der Maßnahme

Der Stadtteil Quettingen bildet zusammen mit den Stadtteilen Opladen, Bergisch Neukirchen, Küppersteg und Bürrig einen von drei Leverkusener Stadtbezirken. Quettingen ist ein durch Geschoßwohnungsbauten geprägter Stadtteil Leverkusens. Auffällig sind die großzügigen Durchgrünungen der in den 60er Jahren errichteten Wohnbereiche, zum Teil in der typischen Zeilenbauweise. Auch in Quettingen-Ost finden sich neben den straßenbegleitenden Geschoßwohnungsbauten große, grüne Blockinnenbereiche. Quettingen ist ein beliebter Wohnstandort. Zuletzt befand sich hier der höchste Anteil der in Leverkusen geförderten Wohnungen. Rund 15 % aller Wohnungen waren 2016 öffentlich gefördert. Damit liegt Quettingen weit über dem städtischen Durchschnitt von 6,8 % (Datenstand 2016). Auch in Bezug auf den Anteil von Ausländern/Doppelstaatlern liegt Quettingen mit 31,9 % deutlich über dem gesamtstädtischen Durchschnitt (26 %). Bei Bedarfsgemeinschaften nach SGB II ist nur ein leicht höherer Anteil als im städtischen Durchschnitt festzustellen.

 

Um schon im Vorfeld nachteiligen Entwicklungen vorzubeugen bzw. schon im Ansatz negativen Tendenzen entgegenzuwirken, ist die Schaffung eines sehr flexiblen, in Teilen aber auch pädagogisch betreuten Freiraums sinnvoll. Damit werden die Anstrengungen zur Integration oben genannter Bevölkerungsgruppen maßgeblich unterstützt.

 

Zur Unterstützung und Förderung der Wohnfunktion sowie der Identifikation gerade auch sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen mit dem Stadtteil ist die Schaffung eines Ankerpunktes notwendig. Die im Stadtteil vorhandene soziale Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Treffpunkte etc.) ist begrenzt vorhanden. Das Nachbarschaftsnetzwerk funktioniert sehr gut. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist ausreichend (Bahnhof Opladen, verschiedene regelmäßig verkehrende Busverbindungen). Im Quartier gibt es etliche Vereine, sieben Tageseinrichtungen für Kinder, zwei Grundschulen, eine Hauptschule und eine Werkstatt für angepasste Arbeit (Behinderteneinrichtung). Besonders aktiv sind die am Ort ansässigen Sportvereine (z.B. TuS 05 Quettingen). Auf dem Schützenplatz gastiert häufig ein Zirkus und es findet regelmäßig eine Kirmes statt.

 

Die Sanierung der Bestandssportanlage im Stadtteil Quettingen ist ein wichtiger Faktor für eine multiple Nutzung durch unterschiedliche Akteure im Stadtteil und bietet vielfältige Möglichkeiten einer Öffnung in den Stadtteil hinein. Beispielhaft sind im Folgenden unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten aufgezeigt.

 

Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil verfügen über kleine Außengelände. Hier kann die Sportanlage für sportliche Aktivitäten der verschiedensten Arten genutzt werden, z.B. Fußball, Basketball, Laufen. Fußball-Turniere und Sportveranstaltungen in den Abendstunden sind für Jugendliche besonders attraktiv und beugen Vandalismus und Drogenmissbrauch vor.

 

In den Sommermonaten gibt es an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet die üblichen Anwohnerbeschwerden zu Lärmbelästigung, Vermüllung, Drogen- und Alkoholmissbrauch von jungen Menschen. Aktuell liegen solche Beschwerden für den Stadtteil Quettingen vor. An anderen Stellen wurden gute Erfahrungen damit gemacht, Sportflächen zu öffnen und zu beaufsichtigen, aber kein pädagogisches Programm anzubieten, sondern die Flächen als Treffpunkt für junge Menschen zu nutzen.

 

Die Stadt Leverkusen ist Partner der Dirk-Nowitzki-Stiftung und führt an verschiedenen Standorten das sog. BasKIDball-Projekt durch, ein offen zugängliches Basketball-Angebot für Kinder und Jugendliche. Ein Schwerpunkt des Projektes liegt in der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Im Stadtteil Quettingen gibt es dafür noch keinen Standort. Die Sportanlage könnte in den Sommermonaten optimal dafür genutzt werden.

 

In allen Stadtteilen führt die offene Kinder- und Jugendarbeit Ferienprogramme durch. Sehr gut genutzt werden immer Sportangebote, die auf dem neu gestalteten Sportgelände in Zusammenarbeit mit den örtlichen Sportvereinen stattfinden könnten.

 

In Quettingen gibt es 7 Tageseinrichtungen für Kinder. Grundsätzlich verfügen die Tageseinrichtungen über ausreichend Außenfläche, aber für besondere Veranstaltungen, z.B. Sommerfeste, Kinderolympiade, ist das Sportgelände eine gute Ergänzung zum vorhandenen Flächenangebot.

 

Die Sanierung der Bestandssportanlage wird auch für die schulische Nutzung deutlich begrüßt. Neben der erlassgemäßen unterrichtlichen Versorgung kann die Sportplatzanlage den Kindern und Jugendlichen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung nahegebracht werden. Angebote der offenen Kinder- und Jugendhilfe könnten so auch über die schulische Nutzung eine Vernetzung erfahren.

 

Alle im Stadtteil ansässigen Vereine können von einer Sanierung der Sportanlage profitieren. Bei Schützenfesten, Kirmes, Vereinsfesten etc. kann eine solche Anlage von den Vereinen für sportliche Aktivitäten und andere Angebote, z. B. offenes Singen, genutzt werden. Darüber hinaus benötigt der im Ortsteil Quettingen ansässige Sportverein insbesondere für das Kinder- und Jugendtraining einen intakten Sportplatz, der zu allen Jahreszeiten und unter unterschiedlichen Witterungsbedingungen genutzt werden kann. Daher soll das vorhandene Tennenspielfeld in ein modernes Kunststoffrasenspielfeld umgewandelt werden.

 

Wie oben beschrieben, bietet die Sanierung der Bestandssportanlage große Chancen für die unterschiedlichsten Nutzergruppen im Stadtteil Quettingen und ermöglicht damit günstige Gelegenheiten für Integration und ein vielfältiges Stadtteilleben über die eigentliche Sportplatzfläche hinaus.

 

Projektbeschreibung

Die Sportanlage „Am Weidenbusch“ in Leverkusen-Quettingen besteht zurzeit aus einer Wettkampfanlage Typ C mit vier Rundlauf- sowie vier und sechs Kurzstreckenbahnen. Das Großspielfeld, die Laufbahnen und Segmente wurden mit einem Tennenbelag errichtet. Das Spielfeld und die umliegenden Flächen befinden sich insgesamt in einem sehr schlechten Zustand und bedürfen einer Grundsanierung. Der Bedarf für leichtathletische Einrichtungen besteht nicht.

 

Die Bestandssportanlage liegt im Landschaftsschutzgebiet Oelbachtal und Wiembachtal. Die Sportanlage wird im Osten und Norden durch den tiefer liegenden Wiembach begrenzt. Mit der Böschung zum Wiembach beginnt das Naturschutzgebiet Oelbachtal und Wiembachtal.

 

Laut geotechnischer Stellungnahme ist mit flurnahen Grundwasserständen ab ca. 90 cm unter GOK zu rechnen. Zudem sind im Untergrund sehr wasserempfindliche Schluffböden vorhanden. Die vorgenommene LAGA-Untersuchung erbrachte keine Belastung der Schichten des Sportplatzaufbaus. Die vorhandenen Auffüllungen ab etwa 25 cm unter GOK weisen Bauschuttreste mit vermutlich teerhaltigen Asphaltstückchen auf. Aufgrund der Boden- und Grundwasserproblematik wird die neue Anlage auf der vorhandenen Tennenfläche aufgebaut, sodass ein Eingriff in den Bereich der aufgefüllten Böden minimiert bzw. vermieden wird.

Im Rahmen der Konzeptplanung wurde eine Sportanlage konzipiert, die sowohl dem dort ansässigen Verein als auch der Bevölkerung des Stadtteils Quettingen zur Verfügung stehen soll. Da in der Vergangenheit die leichtathletischen Einrichtungen kaum genutzt wurden, wurde die Wettkampfbahn zugunsten eines Großspielfeldes, eines Kleinspielfeldes und eines Basketballfeldes umgestaltet. Für Aktionen des Stadtteils, wie z.B. Stadtteilfeste o.Ä., stehen Schotterrasenflächen zur Verfügung.

 

Unter Berücksichtigung der für die Planung und den Bau geltenden DIN 18035 Teil 1 bis 7 sind im Einzelnen folgende Sporteinrichtungen vorgesehen:

 

Großspielfeld mit Kunststoffrasen

Das Großspielfeld mit den Abmessungen von netto 105 x 68 m weist ein Oberflächengefälle von 0,8 % auf. Es erhält einen Kunststoffrasenbelag mit folgendem Aufbau gemäß DIN 18035-7:

 

·         Vermörtelung des Baugrundes im Bedarfsfall,

·         Anhebung des Platzes um ca. 25 cm,

·         15 cm Tragschicht ohne Bindemittel aus Natursteinmaterial 0/32 mm,

·         3,5 cm gebundene elastische Tragschicht aus PU-gebundenem Gummimaterial mit Splittzusatz,

·         ca. 3,3 cm Kunststoffrasenbelag mit sandverfüllter Polschicht, Belagstyp 4, Tabelle A.4 gemäß DIN EN 15330-1.

 

Der Kunststoffrasen hat sich als Belag für Fußballfelder zwischenzeitlich etabliert. Er hat den unbestreitbaren Vorteil gegenüber Rasen- und Tennenbelägen, dass er weitgehend witterungsunempfindlich ist und dauerhaft markiert werden kann. Darüber hinaus weist er einen hohen „Aufforderungscharakter“ auf. Die Verwendung einer 35 mm dicken, gebundenen elastischen Tragschicht (ET-Schicht) auf einer Tragschicht ohne Bindemittel ist die Standardbauweise in Deutschland. Sie sichert den dauerhaften und ausreichenden Kraftabbau für das Kunststoffrasenspielfeld. Bei einem späteren Austausch des Kunststoffrasens kann die ET-Schicht, nach geringfügigen Ausbesserungsarbeiten, weiter genutzt werden. Der hindernisfreie Bereich wird als Pflasterfläche ausgebildet. Zum Abstellen der Jugendtore sind erweiterte Pflasterflächen vorgesehen.

 

Kleinspielfeld mit Kunststoffrasen

Das Kleinspielfeld hat die Abmessungen von netto 55 x 35 m und ist damit für offizielle Fußballspiele bis zur E-Jugend geeignet. Es weist ein Oberflächengefälle von 0,8 % auf und erhält einen Kunststoffrasenbelag mit dem bereits beim Großspielfeld beschriebenen Aufbau. Aufgrund der unterschiedlichen Höhenlagen und Gefälle von Groß- und Kleinspielfeld ist zur Abfangung des Höhenunterschiedes eine Böschung mit niedrigen, pflegeextensiven Bodendeckern oder als Rasenfläche notwendig. Am Zugangstor zum Kleinspielfeld finden sich Fahrradständer für 30 Fahrräder und Bänke zum Treffen und Ausruhen.

 

Basketballfeld mit Kunststoffbelag

Das Basketballfeld hat die Abmessungen von netto 15 x 26 m. Es weist ein Oberflächengefälle von 0,8 % auf und erhält einen wasserundurchlässigen Kunststoffbelag mit folgendem Aufbau gem. DIN 18035-6:

·         Vermörtelung des Baugrundes im Bedarfsfall,

·         Anhebung des Platzes i.M. um ca. 15 cm,

·         15 cm Tragschicht ohne Bindemittel aus Natursteinmaterial 0/32 mm,

·         5,0 cm Asphalttragschicht 2/8 mm,

·         ca. 1,3 cm Kunststoffbelag aus 10 mm polyurethangebundenem Gummigranulat und

·         3 mm Vollpolyurethan-Beschichtung, Belagstyp D gem. DIN EN 14877.

 

Street-Workout mit Trampolinen

Für die weitere Fitness befinden sich im Eingangsbereich der Sportanlage ein Multifunktionsgerät für Workout- oder Calisthenics-Übungen sowie 2 Trampoline mit einer Sprungfläche von 1,2 m im Durchmesser. Als Fallschutz dient Rindenmulch in einer Stärke von 25 cm auf einer 10 - 15 cm starken Schottertragschicht.

 

Schotterrasen

Der Schotterrasen dient als Multifunktionsfläche. Sein Aufbau wird so ausgelegt, dass auch gelegentlicher LKW-Verkehr möglich ist. Damit ist eine Vegetationstragschicht von 25 cm notwendig.

 

Entwässerung

Das Großspielfeld erhält ein Oberflächengefälle zu den beiden Längsseiten von 0,8 %, welches als Mini-Walmdach ausgebildet wird. Das Kleinspielfeld und das Basketballspielfeld weisen ein Pultdachgefälle mit 0,8 % Neigung auf. Das versickernde Niederschlagswasser wird über ein Dränsystem, bestehend aus Dränsaugern und Dränsammlern entsprechend der DIN 18035-3 aufgenommen. Die Dränsauger verlaufen dabei in einem Abstand von ca. sechs Metern quer zu dem Oberflächengefälle. Das nicht versickernde Regenwasser im Bereich der Pflasterfläche wird über eine Muldenrinne mit entsprechenden Abläufen bzw. über einen Sickerablauf aufgefangen und ebenso wie das aus dem Dränsystem stammende Niederschlagswasser über geschlossene Rohrleitungen im Bereich der nordwestlichen Seite des Großspielfeldes in den Wiembach eingeleitet. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund des hochstehenden

Grundwassers nicht möglich.

 

Barriere und Ballfangzaun

Zum Schutz vor gegenseitigen Beeinträchtigungen von Sportlern und Zuschauern und in Richtung Wiembach sind Ballfangeinrichtungen unerlässlich. Daher erhält das Kleinspielfeld einen umlaufenden Ballfangzaun, der es auch ermöglicht, das Kleinspielfeld separat zu nutzen. Dieser Ballfangzaun hat eine Höhe von 4 m bzw. zum Großspielfeld von 6 m. Das Großspielfeld erhält zum Wiembach hin einen 4 m hohen Ballfangzaun, der im Bereich der Strafräume der quer verlaufenden Jugendspielfelder auf 6 m erhöht wird. Zu den vorhandenen Zuschaueranlagen wird das Großspielfeld durch eine 1,10 m hohe Barriere aus Stahlrohren mit einer zusätzlichen Gittermattenfüllung abgegrenzt. Da das Gelände hier ansteigt, sind zusätzliche Ballfangeinrichtungen nicht notwendig. Zum Basketballfeld wird im Strafraumbereich ein 6 m hoher Ballfangzaun eingeplant.

 

Außeneinfriedung

Die vorhandene Außeneinfriedung macht einen funktionstüchtigen Eindruck. Sie wird zusammen mit dem vorhandenen Zugangstor grundsätzlich beibehalten. Lediglich der niedrige Bereich im Nordwesten wird durch einen ca. 2 m hohen Stabgitterzaun ersetzt.

 

Stehstufenanlage

Die vorhandene Stehstufenanlage wird überarbeitet, aber grundsätzlich beibehalten. Sie dient bei Stadtteilfesten auch als Aufenthaltsbereich. Durch Holzauflagen an einigen Stellen wird die Stehstufenanlage als Sitzgelegenheit zusätzlich aufgewertet.

 

Trainingsbeleuchtungsanlage

Aufgrund der Neupositionierung des Großspielfeldes kann die vorhandene, veraltete Anlage nicht weitergenutzt werden. Sie wird durch eine moderne, energiesparende LED-Anlage bestehend aus 6 Masten und 8 - 12 Strahlern ersetzt.

Wegeanbindungen

Der vorgesehene Umgangsweg und die Pflegezufahrt erhalten einen Pflasterbelag. So wird eine übermäßige Verschmutzung der angrenzenden Sport- und Nutzflächen, insbesondere der Kunststoff- und Kunststoffrasenflächen vermieden. Darüber hinaus werden die Pflegekosten reduziert.  

 

Vegetations- und Rasenflächen

Die übrigen Freiflächen werden weich ausmodelliert und erhalten eine Gebrauchsraseneinsaat.

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme „Sanierung/Erneuerung der Sportanlage Quettingen“ soll zu 90 % über einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" erfolgen. Die prognostizierten Gesamtkosten der geplanten Maßnahme betragen rd. 1.410.000 €. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von voraussichtlich 141.000 € wird durch den SPL finanziert.

 

Planunterlagen

Die nichtöffentlichen Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen; alle Anlagen sind dort in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

 

Hinweise an die Politik

Zum Neubau der Jugendwerkstatt als weiteres förderfähiges Projekt im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“:

 

In seiner Sitzung am 09.07.2018 hat der Rat der Stadt Leverkusen der Teilnahme am Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2018 (Vorlage Nr. 2018/2222)“ zugestimmt. Fristgemäß wurde der Förderantrag für das Projekt „Neubau Jugendwerkstatt / Job Service am Standort Am Stadtpark“  (2 Bausteine) gestellt - unter dem Titel „Ort der Generationen „Am Stadtpark“. Leider ist davon auszugehen, dass mit einer Überzeichnung zu rechnen ist, und damit eine Förderung aus diesem Programm nicht als gesichert gilt. Da für den Neubau der Jugendwerkstatt Handlungsbedarf besteht, wird dieses Projekt auch für das Bundesprogramm angemeldet (für den Baustein 1), um alternative Fördermittel zu generieren.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Scholz / 52 / 0214/357650-30

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Beantragung der Förderung zur Sanierung der Sportanlage Quettingen im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Maßnahme wird im Wirtschaftsplan des Sportpark Leverkusen dargestellt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der späten Kenntnis der Rahmenbedingungen des Förderprogramms konnte die Vorlage erst kurzfristig fertiggestellt werden. Eine Beschlussfassung in diesem Turnus ist notwendig, um die Teilnahme an dem genannten Förderprogramm rechtzeitig in die Wege zu leiten und die angestrebten Maßnahmen zeitnah zu realisieren. Der Ratsbeschluss muss dem Fördermittelgeber bis spätestens 20.09.2018 vorliegen.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Finanz- und Rechtsausschuss am 27.08.2018 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.