Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projektes „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ für 2017 aus den bei Innenauftrag 510006150103, Sachkonto 531800, bereitstehenden Mitteln, einen Betrag in Höhe von 29.578,50 € zu erstatten.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die Fortführung des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2015/0842). Bestandteil ist das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“, welches im Zeitraum 2016 bis 2020 mit bis zu 50.000 € jährlich gefördert wird. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Verwaltung und den Projektträger.
Das Diakonische Werk (DW) hat als Projektträger mit Schreiben vom 27.04.2018, Eingang 14.05.2018, den Verwendungsnachweis für das Projekt für das Jahr 2017 vorgelegt. Nach Prüfung sind Aufwendungen in Höhe von 29.578,50 € entstanden (Anlage 1).
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten sind nicht gegeben. Das Diakonische Werk kann hier und da schon einmal Sachspenden einwerben, die beim Besuch der Eltern übergeben werden können. Ansonsten waren keine Finanzierungsmöglichkeiten gegeben, sodass die geleisteten Aufwendungen in Höhe von 29.578,50 € an das Diakonische Werk zu erstatten sind.
Der Jahresbericht 2017 ist als Anlage 2 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Wolfgang Mark / FB 51 / 406 - 5110
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.15 (siehe Vorlage Nr. 2015/0842) im Rahmen des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“. Die Voraussetzungen nach § 82 GO NRW sind erfüllt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 510006150103, Sachkonto 531800.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Kostenerstattung in Höhe von 29.578,50 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
./.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
./.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |