Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Ausführung der vorgestellten Planung zur Attraktivierung des erweiterten Hafenareals mit einer Bausumme von 70.000 €. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt eines positiven Förderbescheides und entsprechender Mittelveranschlagung im Haushaltsplan 2019.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat das „Integrierte Handlungskonzept (InHK) für Leverkusen-Hitdorf“ am 01.12.2014 beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2014/0222). Auf Basis der umfangreichen Aussagen im InHK Hitdorf beschloss der Rat der Stadt Leverkusen am 22.06.2015 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hitdorf“ sowie die Anwendung des vereinfachten Verfahrens (siehe Vorlage Nr. 2015/0536).

 

Für das Integrierte Handlungskonzept (InHK) aus dem Jahr 2014 standen die Schaffung bzw. der Erhalt von Infrastrukturangeboten für verschiedene Zielgruppen wie Kinder, Jugendliche und Senioren sowie Alleinerziehende im Vordergrund.

 

Zu Beginn des Jahres 2015 hat sich im Hafenbereich aufgrund der perspektivisch anstehenden Sanierung der Kaimauer eine neue Entwicklungsoption eröffnet, die dem gesamten Stadtteil zugutekommen kann. Aus diesem Grund wurde das InHK Hitdorf einer Aktualisierung unterworfen. Der Rat der Stadt Leverkusen hat das InHK Hitdorf 2015 als sonstige städtebauliche Planung für den Stadtteil Hitdorf am 14.12.2015 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, bis zum 31.12.2015 einen Antrag auf Neuaufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2016 des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen (siehe Vorlage Nr. 2015/0777).

 

Das Projekt 3: Attraktivierung des erweiterten Hafenareals als Sport- und Erholungsraum wurde in diesem Gesamtantrag zur Förderung angemeldet. Zu diesem Zeitpunkt lag eine grobe Kostenschätzung vor. Zwischenzeitlich wurden die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung erarbeitet. Beides ist die Basis für die konkrete Fördermittelbeantragung zum 30.06.2018 und Grundlage für die Bewilligung im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes 2019.

 

Im Rahmen der im August 2015 durchgeführten Planungswerkstatt haben Hitdorfer Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützung eines externen Büros sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wünsche und Empfehlungen zur künftigen Gestaltung des erweiterten Hafenareals erarbeitet. Die Teilnehmer befanden, dass der Bereich zwar gut als Erholungs- und Spielfläche geeignet ist, jedoch Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten verbessert werden sollten (z. B. durch neue Spielgeräte, Aufstellen eines zweiten kleinen Fußballtores, durch Attraktivierung des bestehenden Basketballplatzes oder Errichtung eines Volleyballspielfeldes in der Nähe der Anlegestelle u. ä.).

 

Neben dem bereits im Herbst 2017 realisierten eigenständigen Projekt Nr. 2, Fitnessstation in der Hitdorfer Laach, tragen auch Einzelmaßnahmen, die mit großem ehrenamtlichem Engagement umgesetzt werden, dazu bei, den bestehenden Defiziten entgegen zu wirken. Mit finanzieller Unterstützung aus dem Verfügungsfonds Hitdorf wurde z. B. eine Boulebahn realisiert. Weitere punktuelle Verfügungsfondsprojekte sind geplant.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski / 67 / 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Projekte des InHK Hitdorf sind für Fördermittel angemeldet. Sobald ein Förderbescheid vorliegt, besteht eine grundsätzliche Verpflichtung, die geförderten Projekte zeitnah im Haushaltsplan abzusichern und durchzuführen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Im vorläufigen Haushaltsentwurf ist die Finanzierung der Maßnahme wie folgt vorgesehen:

 

Finanzstelle: 67001305011041 -Attraktivierung Hitdorfer Hafen-

Finanzposition: 783300 -Grün und Freizeit-

2019:  70.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

kalk. Abschreibungen: 7.000 € p. a. (10 Jahre)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]