Beschlussentwurf:
1. Der Jahresabschluss 2009 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KSL wird festgestellt.
2. Der Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 10.653.669,88 € aus der Kapitalrücklage wird zugestimmt.
3. Der Betriebsleitung der KSL wird Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss KulturStadtLev wird Entlastung erteilt.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung zu 2:
Die Betriebsleitung der KSL hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2009 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung von Art. 16 Ges. vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644/SGV NRW 641) mit Ber. GV NRW 2005, S. 15, zuletzt geändert durch Artikel I der Verordnung vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 963) aufgestellt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden gemäß Vertrag vom 05.11./03.12.2009 von der Fa. EversheimStuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf im März 2010 geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab folgendes abschließendes Ergebnis:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir
haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar 2009
bis
31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der
Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu
Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben der Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dar.“
Den Fraktionen und Gruppen des Rates werden Ausfertigungen
des Prüfungsberichtes inkl. des Lageberichtes rechtzeitig vor dem
Sitzungsturnus zur Verfügung gestellt.