Betreff
Verkehrssituation am Zebrastreifen auf der Elbestraße in Höhe der Käthe-Kollwitz-Schule
Vorlage
2018/2440
Aktenzeichen
21-05-fk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Berliner Kissen am Zebrastreifen werden entfernt und durch sogenannte Kölner Teller ersetzt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

Begründung:

 

1. Sachverhalt

 

Im Jahr 2008 wurde durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I aus Sicherheitsgründen beschlossen, die zum damaligen Zeitpunkt bestehende Fußgängerschutzanlage bei gleichzeitiger Markierung eines Zebrastreifens sowie der Montage von Berliner Kissen zu entfernen. Hintergrund hierzu waren u. a. Beschwerden der Käthe-Kollwitz-Schule, da es an der Ampelanlage häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen für Schülerinnen und Schüler gekommen war. Eine Vielzahl der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer hielt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht ein.

 

Zudem wurde das Rotlicht der Lichtsignalanlage von den Autofahrerinnen und Autofahrern missachtet, selbst bei wartenden Schülerinnen und Schülern, die die Straße bei „grün“ queren wollten. Weiterhin wurde festgestellt, dass Schulkinder den Straßenbereich der Elbestraße an den unterschiedlichsten Stellen querten, teilweise ebenfalls unter Missachtung des für sie geltenden Rotlichts.

 

Mit der Einrichtung eines Zebrastreifens sollte dem zügigen und sicheren Querungsbedürfnis der Schulkinder Rechnung getragen werden und mittels der Berliner Kissen eine dauerhafte Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf der Elbestraße erzielt werden. Diese Ziele wurden im Bereich des Zebrastreifens erreicht.

 

Seitens der Schule gingen seitdem keine Beschwerden mehr ein. Allerdings wiesen die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) bereits mehrfach darauf hin, dass die Instandhaltung und häufige Erneuerung der Berliner Kissen mit extrem hohen Kosten verbunden ist. Bis heute sind bereits für den mehrfach kompletten Austausch der Kissen Kosten in Höhe von insgesamt rd. 39.000 € entstanden. Derzeit steht erneut eine Erneuerung an, die weitere Kosten für die Lieferung und die Montage sowie die Ausbesserung des Asphaltbelags in Höhe von insgesamt 13.000 € verursachen würde.

 

Aufgrund des damaligen Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur Installation der Berliner Kissen ist zur Entfernung der Berliner Kissen und Aufbringung einer geeigneten Alternative die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I erneut zu beteiligen.

 

Derzeit wird aufgrund des hohen Kostenaufwands auf eine Instandhaltung verzichtet, sodass sich aktuell auf der Elbestraße lediglich ein intaktes Berliner Kissen befindet. Nach Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sollen verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Schulkinder schnellstmöglich umgesetzt werden.

 

2. Lösungsvorschlag:

 

Die bislang entstandenen bzw. weiterhin entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.

 

Zur Vermeidung weiterer kostenintensiver Instandhaltungen der Berliner Kissen wird daher vorgeschlagen, diese komplett zu entfernen und durch sogenannte Kölner Teller zu ersetzen (siehe Anlage 1). Kölner Teller sind runde Bremsschweller aus Aluguss, die im Zuge einer großflächigen Mehrfachanordnung eine ähnliche geschwindigkeitsreduzierende Wirkung wie die Berliner Kissen besitzen. Im Stadtgebiet Leverkusen wurden Kölner Teller an der Auffahrt vom Europaring zur 2. Ebene aufgebracht, aus Fahrtrichtung Manforter Straße kommend, um u. a. die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. In diesem Bereich befindet sich eine Unfallhäufungsstelle, die mit geeigneten Maßnahmen entschärft werden musste. Hier konnten durchweg positive Erfahrungen mit den Kölner Tellern gemacht werden.

 

Die Einrichtung einer Fußgängerschutzanlage (Ampel) kommt aufgrund der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht in Betracht. Die Elbestraße befindet sich in Höhe des Zebrastreifens an der Käthe-Kollwitz-Schule innerhalb einer Tempo 30-Zone. Nach § 45 Abs. 1c der StVO darf diese Zonenanordnung nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen umfassen. Abweichend hiervon bleiben lediglich vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig. Hiermit soll seitens des Gesetzgebers u. a. der Wohngebietscharakter von Tempo 30-Zonen hervorgehoben werden.

 

Aufgrund der Vorgaben der StVO ist die erneute Errichtung einer Fußgängerschutzanlage innerhalb der Tempo 30-Zone nicht zulässig. Zudem würden bereits nach kurzer Zeit wieder ähnliche Verhältnisse festzustellen sein, die seinerzeit zum Abbau der Lichtsignalanlage führten. Daher sollten nunmehr die Berliner Kissen durch die Kölner Teller ersetzt werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Um den Bereich entsprechend abzusichern ist die Aufbringung von insgesamt 28 Kölner Tellern erforderlich. Hierfür würden Kosten in Höhe von ca. 4.000 € entstehen (siehe Anlage 2), die allerdings im Rahmen des Unterhaltungsaufwands seitens der TBL getragen werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Franzkowski, FB 36, 406 - 3680

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Entfernung der Berliner Kissen und Errichtung von Kölner Tellern.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Kosten werden durch die TBL im Rahmen der Unterhaltung getragen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Entfernung der Berliner Kissen und Errichtung von Kölner Tellern ca. 4.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf die Kosten sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist eine Entscheidung unbedingt noch in diesem Turnus herbeizuführen, damit zeitnah die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden können.