Beschlussentwurf:
Der Förderverein NaturGut Ophoven wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Der Förderverein NaturGut Ophoven e. V. wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 09.11.06 zunächst vorläufig anerkannt.
Mit Schreiben vom 04.05.10 beantragt der o. g. Verein die unbefristete Anerkennung und legt einen Tätigkeitsbericht über die bisher geleistete Jugendarbeit (siehe Anlage) vor.
Da der Förderverein NaturGut Ophoven e. V. die Voraussetzung des § 75 (1) KJHG erfüllt, wird eine Anerkennung seitens der Verwaltung befürwortet. Es wird daher vorgeschlagen, wie im Beschlussentwurf aufgeführt, zu verfahren.