Projekt Nr. 6: Teilprojekt Aufwertung des Kirchvorplatzes
Der Beschlussentwurf
wird wie folgt geändert:
Der Planung zur Umgestaltung des Kirchvorplatzes wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Grundlagen für
den vorliegenden Beschluss sind die Vorlage und der Beschluss der Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk I vom 25.06.2018 (siehe Anlage 1). Die Verwaltung wurde danach beauftragt, unter
Einbeziehung der örtlichen Politik eine alternative Planungsvariante zu
erstellen.
Zwischenzeitlich konnte von der Verwaltung geklärt werden, dass seitens des Eigentümers der Flächen an der Ladenzeile weder ein Kauf- noch ein Verkaufsinteresse besteht (siehe Pkt. 2 der Vorlage Nr. 2018/2288).
Im Rahmen eines Ortstermins am 03.09.2018 erläuterte die Verwaltung den anwesenden Vertretern der örtlichen Politik die Rahmenbedingungen und die vorgelegte Planung.
Aufgrund der vorhandenen technischen und eigentumsrechtlichen Gegebenheiten sowie den gestalterischen Wünschen aus der Bevölkerung in Verbindung mit den Anforderungen an Aufwertungsmaßnahmen, die mit Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt werden, können nur geringe gestalterische Maßnahmen ergriffen werden.
Der bekannte Entwurf wird daher erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Ansichten dienen der visuellen Erläuterung der Planung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Schwanke / FB 61 / 406 - 6129
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Entwurfsplanung des Fachbereiches Stadtplanung zur Umgestaltung des Platzes zwischen der St. Stephanus-Kirche und der Hitdorfer Straße als Grundlage für die Umsetzung des Förderprojektes soll beraten und beschlossen werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die im Finanzplan eingerichtete Finanzstelle 66611205021099/Finanzposition 783200 Planungs- und Baukosten Aufwertung öffentlicher Raum, Plätze und Hafen, die u. a. Maßnahmen des InHK-Hitdorf enthält, wird für den Haushaltsplan 2019 ff. wie folgt angepasst:
2019 = 250.000 €,
VE = 1.557.000 €,
2020 = 700.000 €,
2021 = 450.000 €,
2022 = 407.000 €.
Darin enthalten sind die aktuellen Planungs- und Baukosten für diese Maßnahme sowie für die Aufwertung des Hitdorfer Hafens und für die Aufwertung des Kirmesplatzes.
Innerhalb der Vorlage Nr. 2018/2243 „Neubau Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) Leverkusen-Wiesdorf/Kostenerhöhung“ wurden Deckungsmittel aus der Finanzstelle 66611205021099 genannt. Diese werden bei Beschluss des Haushaltsplanes 2019 ff. aufgrund der Anpassung der Finanzstellen des ZOB Wiesdorf nicht benötigt.
Der Zuschuss wird über die Finanzstelle 66611205021099/Finanzposition 681100 ab dem Jahr 2021 vereinnahmt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Herstellungskosten = 110.000 €,
jährliche Abschreibungen= rd. 3.666 €,
Sonderposten = rd. 94.000 €,
jährliche ertragswirksame Auflösung Sonderposten = rd. 3.133 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Frau Sorge/Fachbereich 66/Tel. 406 - 6691
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Über die anrechenbaren Kosten werden Anliegerbeiträge nach KAG erhoben. Für die Maßnahme wird im Zuge des InHK Hitdorf ein Förderantrag gestellt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Information erfolgt im Rahmen der Baustellenabwicklung. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Beschluss ist wesentliche Voraussetzung für die Bewilligung der beantragten Fördermittel. Die Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I ist daher notwendig, um die Bearbeitung des Förderantrags, der fristgerecht zum 30.06.2018 gestellt wurde, nicht zu verzögern.