-Förderaufruf 2018 zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
-Beantragung der Förderung für "Parkanlage Schloss Morsbroich: Umgestaltung zum Ort sozialer und kultureller Begegnung. Wiederherstellung der historischen Sichtbeziehungen zwischen Landschaftspark und innerer Schlossanlage in denkmalgerechten Zustand"
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die „Parkanlage Schloss Morsbroich: Umgestaltung zum Ort sozialer und kultureller Begegnung. Wiederherstellung der historischen Sichtbeziehungen zwischen Landschaftspark und innerer Schlossanlage in denkmalgerechten Zustand“ wird zugestimmt.
2. Die KulturStadtLev (KSL) wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag auf Basis des „Standortkonzepts für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen“ zu stellen.
3. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 1.200.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Der für das Jahr 2019 geplante Kostenanteil von 100.000 € sowie die beantragte - anteilige - Förderung von 90 % werden im Wirtschaftsplan 2019 der KSL dargestellt. Bei einer Bewilligung der Maßnahme erfolgt die Fortschreibung der Finanzierung in den Jahren 2020 bis 2022.
Leverkusen, 14.09.18
gezeichnet
Richrath Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet
Richrath
Begründung:
Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 16.08.2018 mitgeteilt, dass der Deutsche Bundestag eine Neuauflage des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit 100 Mio. Euro für eine Laufzeit von 2018 bis 2022 beschlossen hat. Entsprechende Interessenbekundungen der Kommunen können bis zum 31.08.2018 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden.
Mit diesem Programm fördert der Bund seit 2015 bauliche Maßnahmen von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mit besonderer Bedeutung im Rahmen der sozialen Stadtentwicklung und mit besonderen Impulsen für die Region.
Neben den Mitteln des Bundes muss eine sich in einer Haushaltsnotlage befindliche Kommune einen Eigenanteil von 10 % aufbringen. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde am 28.08.2018 bestätigt worden.
Nachfolgende Maßnahmen des Standortkonzepts für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen, bei denen weitestgehend die Barrierefreiheit hergestellt werden soll, sind Bestandteil des Förderantrags:
I. Grundlegende gärtnerische Revitalisierung und Wiederherstellung der Parkanlage
II. Wiederherstellung der Sichtbeziehungen zwischen Schloss und Schlosspark
III. Herstellung eines Fuß- und Radrundwegs mit Anschluss an den Auerweg
IV. Erstellung eines Skulpturenlehrpfads
V. Erstellung eines Naturdenkmallehrpfads
VI. Erstellung eines Spielplatzes
VII. Herstellung eines Stellplatzes inkl. verkehrlicher Erschließung
VIII. Wiederherstellung der Überquerung des Wassergrabens am Nordende der Remisen
Projektbegründung:
Die Lage des Schlossparks ist im Nahbereich geprägt durch die fußläufig eingebundenen Stadtteile Alkenrath und Schlebusch sowie Manfort. Im fußläufigen Einzugsbereich von Morsbroich befinden sich insgesamt 11 Schulen aller Ausrichtungen und 17 Kindertagesstätten. Ebenso sind eine Reihe von Seniorenwohnstätten und Altenheimen sowie ein Gesundheitszentrum zu verzeichnen.
Die Ortslage Leverkusen Schlebusch ist in den letzten Jahren zum bevorzugten Wohnstandort in der Stadt Leverkusen geworden. Die gesteigerte Bedeutung der Anlage Schloss Morsbroich als einer der bedeutsamen Orte der Stadt, insbesondere für die Anziehung von Investitionen, den Zuzug von Neubürgern sowie die Schaffung und damit Wiederherstellung eines bedeutsamen, historischen und kulturellen wertvollen Ortes bürgerschaftlicher Identifizierung mit "unserer" Stadt lassen gleich mehrere Ziele verwirklicht werden.
Die Revitalisierung des Parks nebst der Erstellung von Lehrpfaden und eines Spielplatzes ist ein wichtiger Faktor für eine multiple Nutzung durch unterschiedliche Akteure in den angrenzenden Stadtteilen und bietet vielfältige Möglichkeiten einer Öffnung in die Stadtteile hinein. Die Parkanlage bietet sich zur schulischen Nutzung aber auch für eine sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche an. Angebote der offenen Kinder- und Jugendhilfe könnten so auch über die schulische Nutzung eine Vernetzung erfahren.
Besondere Bedeutung kann der Park für den benachbarten Stadtteil Manfort entwickeln: Für diesen sozial schwierigen Stadtteil wurde in den letzten Jahren ein Masterplan "Gemeinsam Leben in Manfort" zur Zukunftsentwicklung erarbeitet. Der geplante Spielplatz mit Sinnesspielgeräten soll Klein und Groß ansprechen. Auch für das angrenzende Gesundheitszentrum und die Senioren- und Altenheime stellt dieser Park einen Mehrgewinn dar, da er der Naherholung dient.
Ziele und Zweck:
Die notwendige und akut anstehende Maßnahme, den Park in seinem jetzigen Bestand durch eine gärtnerische Generalüberholung und anschließend wieder regelmäßige Wartung und Pflege in bestimmungsgemäßen Zustand zu bringen und zu erhalten, soll durch Ergänzungen und Leistungsangebote begleitet werden. Der Schlosspark Morsbroich muss von außen wieder wahrnehmbar werden, um seine Anziehungskraft neu zu initiieren und auszubauen.
Die Parkanlage darf kein »Dead End« sein, sondern muss durch eine geeignete Wegeführung für die »Durchgangsnutzung« bereitgestellt werden, um die Popularität zu fördern, sich den angrenzenden Fuß- und Radwegetrassen zu öffnen und sich damit über die kommunalen Radwege in das Radwegenetz des Landes NRW einzubringen.
Der Schlosspark darf nicht statische Landschaft sein, sondern muss durch geeignete raumbildende Maßnahmen (Plätze zum Verweilen, Lehrpfade) attraktiv werden und damit die Vorgaben des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans erfüllen. Der Schlosspark als solcher muss künftig unter Ausnutzung der zu erweiternden und neu zu schaffenden Angebote, insbesondere im Bereich Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, mit museumsnaher Ausrichtung genutzt werden (Museumspädagogik, Schulen, Erwachsenenbildung). Die dazu geschaffenen Anlagen und Einrichtungen sollen jedermann, insbesondere aber den Bewohnern der Stadteile Alkenrath, Schlebusch und Manfort als Orte sozialer und kultureller Begegnung und Betätigung uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Ein dem historischen Vorbild nahekommender Zustand der Schlossparkanlage und deren Ertüchtigung zu kulturnahen Freizeitzwecken wird für die Anziehungskraft der Stadt Leverkusen, als Ort eines Denkmal-Ensembles und Stätte kultureller Begegnung nebst Museum mit zusätzlichen Erholungs- und Freizeitwerten, nicht zu unterschätzende Bedeutung entwickeln. Die Reputation der Stadt wird um einen zusätzlichen geschichtlichen Bezug mit aktualisiertem Freizeitwert bereichert.
Finanzierung:
Im Falle einer Bewilligung der
Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1.200.000 € (2019: 100.000 €, 2020:
300.000 €, 2021: 600.000 € und 2022: 200.000 €) durch den Fördermittelgeber,
werden neben dem 10%igen Eigenanteil (120.000 €), der über den Wirtschaftsplan
der KSL 2019 ff. zu etatisieren ist, auch Folgekosten für die laufende
Unterhaltung entstehen, die zusätzlich und dauerhaft durch die KSL getragen
werden müssen.
Vonseiten der Verwaltung wird
vor diesem Hintergrund zum einen auf den Ratsbeschlusses vom 26.02.2018 zum
Standortkonzept
„5.
…die Maßnahmen ohne zusätzliche städtische Finanzmittel zu realisieren“
„7.
… Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Museumsverein
die Finanzierung der Umsetzung des Konzepts – investiv und konsumtiv – weitestgehend
über Drittmittel außerhalb des städtischen Haushalts sicherzustellen.“
und zum anderen auf die Haushaltsverfügung
der Bezirksregierung Köln zum Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 vom
23.05.2018
„Die Umsetzung des Konzepts zur zukünftigen Nutzung von Schloss
Morsbroich einschließlich der Fortführung des Museumsbetriebs darf den mit dem
Haushaltssanierungsplan begonnenen Konsolidierungskurs nicht gefährden.
Zusätzliche Belastungen für den Kernhaushalt sind zu vermeiden. Derartige
Belastungen würden die Ergebnisse der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in
Ihrem Auftrag organisierten Untersuchung der Kulturbetriebe, die Bestandteil
der Konsolidierungsbemühungen und damit des Stärkungspakts Stadtfinanzen ist,
ad absurdum führen.“
hingewiesen. Es muss insofern
eine Kompensation für die KSL im Rahmen des Möglichen erreicht werden, um die
finanzielle Situation nicht weiter zu verschärfen und sowohl den Ratsbeschluss
als auch die Vorgaben der Bezirksregierung zu beachten.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Reichwaldt/KSL/406 - 4110
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Maßnahme wird im Wirtschaftsplan 2019 ff. der KSL dargestellt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|||
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Aufgrund der späten Kenntnis der Rahmenbedingungen des Förderprogramms und aufgrund des erheblichen internen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Verwaltung, konnte die Vorlage erst am 31.08.2018 fertiggestellt werden. Ein Ratsbeschluss ist dem Fördermittelgeber bis spätestens 20.09.2018 vorzulegen. Eine Ratssitzung ist vor diesem Termin nicht mehr vorgesehen, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung zur Wahrung der Frist erfolgen muss.