Betreff
Planung einer Grünzone mit Wasserfläche im Rahmen der Tunnellösungen zum Aus- und Umbau der A1 und A3 inklusive Rheinquerung und beider Leverkusener Kreuze
- Bürgerantrag vom 05.08.18
Vorlage
2018/2456
Aktenzeichen
011-12-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag ab.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 05.08.2018 (siehe Anlage 1) beantragen die Petenten, dass die Forderungen nach Tunnellösungen im Rahmen der Planungen zum Aus- und Umbau der A1 und A3 inklusive Rheinquerung und beider Leverkusener Kreuze in der Hinsicht erweitert werden, dass in der Stadtmitte eine Grünzone mit großer Wasserfläche entsteht.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW), die an den Rat gerichtet werden, der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zuständig. Daher kann dem Wunsch des Antragstellers auf Behandlung und Diskussion des Anliegens im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen, in den Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II sowie im Rat der Stadt Leverkusen nicht entsprochen werden.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Zum ersten Bauabschnitt (Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlage Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte Leverkusen (Gemarkungen Wiesdorf, Bürrig, Rheindorf und Hitdorf), Köln (Gemarkung Worringen) - Regierungsbezirk Köln - und Monheim (Gemarkung Monheim) - Regierungsbezirk Düsseldorf -) wurde am 10.11.2016 der Planfeststellungsbeschluss gefasst.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in diesem Zusammenhang in seiner Sitzung vom 19.12.2016 zur Vorlage Nr. 2016/1441 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

 

1.    Der Rat nimmt die Einschätzung der Verwaltung auf Basis der als Anlage 2 beigefügten rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte, Münster, zum Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt, dass die Stadt keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen vor dem Bundesverwaltungsgericht erhebt und damit dort auch keinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage stellt. 

 

Die von Dritten eingereichten Klagen gegen den von der Bezirksregierung Köln erlassenen Planfeststellungsbeschluss sind mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.10.2017 abgewiesen worden. Die Planungen zur neuen Rheinbrücke sind für den ersten Bauabschnitt somit für rechtens erklärt worden. Daraufhin hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) umgehend die Vorbereitungen für den Bau in die Wege geleitet. Im Dezember 2017 hat Straßen.NRW mit dem ersten Spatenstich mit den Arbeiten für den Neubau der A1-Rheinbrücke bei Leverkusen begonnen. Zudem laufen vorbereitende Maßnahmen im Bereich des Autobahnkreuzes Leverkusen-West und an der A59.

 

Zum zweiten Bauabschnitt des Ausbaus der A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen hat der Rat der Stadt Leverkusen sich in seiner Sitzung am 03.04.2017 zur Vorlage Nr. 2017/1553 mehrheitlich mit folgendem Beschluss positioniert:

 

  1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Machbarkeitsstudie zum Transport von Gefahrgütern im Fall einer Tunnellösung beim Ausbau der A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen zur Kenntnis und begrüßt insbesondere die Aussage im Gutachten, dass der Tunnel uneingeschränkt befahrbar ist.

 

  1. Die Stadt Leverkusen fordert Straßen.NRW auf, auf Grundlage dieses Gutachtens ausschließlich die Tunnelvariante zu planen und umzusetzen. Die Stadt Leverkusen erwartet vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund, nur noch die Tunnellösung in das weitere Verfahren einzubringen und die benötigten Mittel zur Umsetzung der Tunnelvariante zeitnah zur Verfügung zu stellen.

 

Straßen.NRW hat für den zweiten Bauabschnitt im Rahmen einer Machbarkeitsstudie von einem Ingenieurbüro alle naheliegenden Lösungsansätze ergebnisoffen untersuchen lassen. Hierbei wurden Varianten in Hoch- und Tieflage erarbeitet. Aus den erarbeiteten Optionen muss eine Variante ausgewählt werden. Anschließend wird für die ausgewählte Variante ein Vorentwurf erstellt, der die Grundlage für ein weiteres Planfeststellungsverfahren bildet.

 

Ob letztendlich die Variante einer Tieflage mit Tunnellösung im Bereich der heutigen Stelzenautobahn zum Zuge kommt und in welchem Umfang diese neue Flächenpotentiale entstehen lässt, ist derzeit noch offen. Die Entscheidung bleibt zunächst abzuwarten. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend, die vom Rat beschlossene Forderung nach einer Tunnellösung zu modifizieren und bereits den nächsten Schritt ohne die entsprechende Grundlage zu planen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen.