Betreff
Richtlinien zur Förderung der Selbsthilfe in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2018/2473
Aktenzeichen
wi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren stimmt der als Anlage beigefügten Richtlinie zur Förderung der Selbsthilfe in der Stadt Leverkusen zu.

 

2.    Für das Jahr 2019 wird zur Förderung der Selbsthilfegruppen ein Gesamtbetrag von 15.000 € zur Verfügung gestellt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Produktgruppe 0515 Transferaufwendungen zur Verfügung.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

Begründung:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren hat in seiner Sitzung am 22.01.2007 die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien aus dem Jahr 1998 zur Förderung der Selbsthilfe in der Stadt Leverkusen zu überarbeiten.

 

Die überarbeiteten Richtlinien wurden in der Sitzung des Sozialausschusses vom 14.05.2007 zur Kenntnis genommen. Seitdem gab es keine Änderung mehr. Auch wurden die Beträge seitdem nicht mehr angepasst. Daher werden die bestehenden Richtlinien zum 01.01.2019 abermals angepasst.

 

Gegenüber der bisherigen Regelung ergeben sich folgende Änderungen:

 

In § 4 – Art und Umfang der Zuschüsse – werden die Kriterien für die Förderung wie folgt geändert:

 

Der Höchstbetrag für die Förderung von Neugruppen wird von 300 € auf 500 € angehoben. Bei Bedarf kann auch zusätzlich ein Antrag auf Projektmittel gestellt werden. Gleichzeitig ist im begründeten Einzelfall nunmehr eine Aufstockung auf 1.500 € möglich.

 

Für Projekte stehen nunmehr insgesamt 10.000 € statt bisher 7.000 € zur Verfügung.

 

Folgender Satz wurde gestrichen: „Zuschüsse können maximal bis zu einer Höhe von 75 % der entsprechenden und anerkennungsfähigen Kosten gewährt werden.“

 

Der Gesamtbetrag zur Förderung der Selbsthilfegruppen von bisher 15.000 € bleibt unverändert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Willich/FB 50/406 - 5000

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe: 0515, Innenauftrag: 500005150602, Sachkonto: 531800

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

15.000,00 €; der Gesamtbetrag zur Förderung der Selbsthilfegruppen von bisher 15.000 € bleibt unverändert.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]