Beschlussentwurf:

 

1.    Der Planung der Radwegeroute 6 wird zugestimmt.

 

2.    Der Planung der Radwegeroute 7 wird zugestimmt.

 

3.    Der Planung der Radwegeroute 8 wird zugestimmt.

 

4.    Der Planung der Zuwegung von der Neukronenbergerstraße zur Balkantrasse wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Mit der Vorlage Nr. R 1128/12.TA wurde vom Rat in seiner 24. Sitzung am 21.12.1987 das Gutachten zur „Fahrradwegweisung in Leverkusen“ zur Kenntnis genommen. Das Gesamtnetz der Radrouten setzte sich hierbei aus insgesamt 8 Teilnetzen bzw. Routen zusammen.

 

Folgende Radwegerouten wurden bisher mit entsprechenden Fahrradwegweisern und baulichen Anpassungsarbeiten ausgeschildert:

 

Route 1 (Köln-Mülheim - Langenfeld)

 

Route 2 (Rheinbrücke A1 - Altenberg)

 

Route 3 (Köln-Dünnwald - Monheim)

 

Route 4 (Berg.-Gladbach Schildgen - Monheim)

 

Route 5 (Köln-Mülheim - Leichlingen)

 

Die zuschussfähigen Kosten hierfür wurden zu 70 % gefördert.

 

Es ist beabsichtigt, das Gesamtroutennetz um die Routen 6, 7 und 8 zu ergänzen (siehe Anlage 1 der Vorlage). In der Anlage 2 der Vorlage sind die hierfür vorgesehenen grundsätzlichen Beschilderungstypen dargestellt. Darüber hinaus sind an verschiedenen Stellen Dauerzählstellen vorgesehen, um verlässliche Daten bzgl. der Radfahrerfrequenz zu erhalten. 

 

In den als Anlagen dargestellten Lageplänen sind die vollständigen Routen dargestellt, d. h. auch die Abschnitte, die über das Stadtgebiet Leverkusen hinausgehen. Die Stadt Leverkusen ist selbstverständlich nur für die Kosten verantwortlich, die sich auf das städtische Gebiet beziehen. Die Routen sind mit den Nachbarkommunen abgestimmt.

 

Planung der Routen 6 - 8 (Beschlusspunkte 1-3)

 

Route 6 (Rheindorf - Burscheid), (siehe Anlage 3 der Vorlage)

 

Die zukünftige Route 6 verläuft von Rheindorf über Opladen bis zur Balkantrasse (Route 60) und weiter über Quettingen und Lützenkirchen in Richtung Burscheid (Route 61). Im Bereich der Neukronenberger Straße erfolgt eine zusätzliche Routenführung über die Bahnhofsbrücke zurück nach Opladen (Route 62).

 

Route 7 (Lev.-Mitte - Schlebusch/Berg.-Neukirchen/Burscheid), (siehe Anlage 4 der Vorlage)

 

Die zukünftige Route 7 verläuft von Lev.-Mitte über Küppersteg, Quettingen, Lützen-kirchen/Schöne Aussicht nach Burscheid (Route 70/71). Im Bereich Schöne Aussicht erfolgt ein Abzweig über Atzlenbach nach Bergisch Neukirchen (Route 72). Im Bereich Lützenkirchen erfolgt ein Abzweig über Steinbüchel bis nach Schlebusch (Route 73).

 

In Küppersteg ist im Bereich des Dhünnradweges/Tannenbergstraße die

Installation einer Dauerzählstelle für Radfahrer vorgesehen.

 

Route 8 (Hitdorf – Langenfeld), (siehe Anlage 5 der Vorlage)

 

Die zukünftige Route 8 verläuft von der Rheinfähre/Hitdorf über Hitdorf/Voigtslach bis nach Langenfeld.

 

Im Bereich der Fährstraße/Wiesenstraße ist die Installation einer Dauerzählstelle für Radfahrer vorgesehen.

 

Befestigung der Zuwegung zur Balkantrasse im Bereich Neukronenberger Straße -Bestandteil der Route 6 (Beschlusspunkt 4), (siehe Anlage 6 der Vorlage)

 

Die heutige unbefestigte Zuwegung auf die Balkantrasse südlich der Unterführung Neukronenberger Straße ist baulich in einem schlechten Zustand und vor allem für Radfahrer schwer zu befahren.

 

Da diese Zuwegung zum Teil im Landschaftsschutzgebiet liegt, erfolgte die Planung in Abstimmung mit dem Fachbereich 32 - Umwelt. Auf einer Breite von ca. 3,50 m soll eine wasserdurchlässige Asphaltdeckschicht mit entsprechendem Unterbau hergestellt werden.

 

Auf eine separate Beleuchtung wird, wie auch auf der gesamten Balkantrasse, verzichtet.

 

Des Weiteren soll im Anschlussbereich Balkantrasse/Anschluss Neukronenberger Straße eine Dauerzählstelle für den Radverkehr eingerichtet werden, um  Aussagen zur Frequentierung der Balkantrasse zu erhalten.

 

Anliegerbeiträge fallen nicht an.

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten für die Beschilderung betragen:

 

-        Route 6: ca.  10.830 €

-        Route 7: ca.  14.640 €

-        Route 8: ca.   1.550 €

 

Die Kosten für die 3 Zählstellen betragen ca. 40.460 €.

 

Die Kosten für die Befestigung der Zuwegung betragen ca. 67.830 €.

Im Rahmen der Förderung der Nahmobilität werden seitens des Landes NRW, neben dem Bau von Rad-/Gehwegen, auch die Beschilderung von Radwegrouten, sowie die Einrichtung von Dauerzählstellen finanziell gefördert. Vorbehaltlich der Beschlussfassung wird ein entsprechender Zuschussantrag gestellt. Der derzeitige Fördersatz beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Vorbehaltlich der Genehmigung des Zuschussantrages ist die Umsetzung der Maßnahmen ab 2019 vorgesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Steinkühler/FB 66 /406 - 6635

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Beschilderung der Radwegerouten 6-8; Planung einer Zuwegung zur Balkantrasse.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle:            6600 120502 1003 / 783200 „Planungs- und Baukosten Radwegerouten 6, 7, und 8“

 

2018:              10.000 €

2019:              80.000 €  

Reste aus Vorjahren: 80.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Umsetzung Teilnetz 6

Restbuchwert                                                       0,00 €

Anschaffungskosten                                 90.559,00 €

Jährliche Abschreibung                             1.800,00 €

Sonderposten                                             63.000,00 €

Jährliche Auflösung Sonderposten         1.260,00 €

 

 

Umsetzung Teilnetz 7

Restbuchwert                                                       0,00 €

Anschaffungskosten                                 26.537,00 €

Jährliche Abschreibung                                530,00 €

Sonderposten                                             18.550,00 €

Jährliche Auflösung Sonderposten            371,00 €

 

 

Umsetzung Teilnetz 8

Restbuchwert                                                       0,00 €

Anschaffungskosten                                 18.200,00 €

Jährliche Abschreibung                                364,00 €

Sonderposten                                             12.740,00 € 

Jährliche Auflösung Sonderposten            254,80 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Unterhaltung der 3 Dauerzählstellen voraussichtlich ca. 1.000,00 €. 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Von den ursprünglich für Leverkusen geplanten 8 Radwegerouten konnten bisher nur die Radrouten 1 bis 5 umgesetzt werden. Finanzmittel für die noch fehlenden Routen 6,7 und 8 stehen im Haushalt bereit.

 

Die Maßnahmen lösen keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

[ja]  

[ja]  

[ja