Kenntnisnahme:
Der Masterplan Green City Leverkusen wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach Deppe
Begründung:
Im Rahmen des „Nationalen Forums Diesel“ haben Vertreter von Bund und Ländern sowie der Automobilindustrie am 2. August 2017 beschlossen, die Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur zeitnahen Reduktion von verkehrsinduzierten NOx-Emissionen zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde der „Fonds: Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ beschlossen. Durch das Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 werden den Kommunen die nötigen Mittel zur Erstellung eines Masterplans Green City zur Verfügung gestellt. Der Masterplan soll dazu beitragen, dass die Klimaschutzziele auf Ebene der Städte erreicht, eine nachhaltige Mobilität gesichert und pauschale Fahrverbote verhindert werden.
Der Masterplan Green City Leverkusen bedient drei Schwerpunktmaßnahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017 - 2020. Diese sind die Digitalisierung und Elektrifizierung des Verkehrs sowie die urbane Logistik. Innerhalb dieser Schwerpunkte werden neun Handlungsansätze mit verschiedenen Maßnahmen zur Reduktion der erhöhten Stickstoffdioxid-Belastungen im Stadtgebiet skizziert. Diese sind:
·
Plattform
„Digitale Netze und Mobilität“: Einbindung aller Mobilitätsangebote in
Leverkusen in eine Smartphone-App,
·
Errichtung
zusätzlicher dynamischer Fahrgastinformationen (DFI) an Haltestellen des ÖPNV,
·
Zukunftsorientierte
Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften - betriebliches
Mobilitätsmanagement,
·
Zukunftsorientierte
Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften - schrittweise
Umstellung des städtischen Fuhrparks auf CO2-arme bzw. CO2-freie
Antriebe,
·
Aufbau
der E-Ladeinfrastruktur in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und
Energieunternehmen,
·
Initiierung
von zusätzlichen Carsharing-Projekten und Umstellung der Flotten auf
„E-Carsharing“,
·
Umrüstung
von Taxen auf emissionsarme Antriebe,
·
Umrüstung
der ÖPNV-Flotte auf emissionsarme Antriebe (SCRT-Filtertechnik),
·
Angebote
für KEP-Dienste.
Eine regelmäßige Überschreitung der vom europäischen
Parlament und des Rates festgelegten Jahresmittelwertgrenze von 40 µg/m³
macht kurzfristig umsetzbare Maßnahmen notwendig. Da die Stadt Leverkusen das
Themengebiet Verkehr und Mobilität bereits in zahlreichen Projekten und durch
diverse Maßnahmen behandelt (integriertes Klimaschutzkonzept, Entwurf zum
Luftreinhalteplan), sollen die entworfenen Handlungsansätze eine sinnvolle
Ergänzung bzw. Konkretisierung darstellen. Dabei tragen sie zur Sicherung einer
nachhaltigen Mobilitätsentwicklung bei und unterstützen so auch die
übergeordneten Klimaschutzziele der Bundesregierung.
Maßnahmenplanung
Der Masterplan Green City skizziert die Umsetzung und das Wirkungspotenzial konkreter Maßnahmen innerhalb der dargestellten Handlungsansätze. Aus den Planungen geht nachfolgend dargestellte Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung hervor.
|
Maßnahme |
Arbeitsplanung |
Zeitplanung |
Kostenplanung |
1 |
Plattform „Digitale Netze
und Mobilität“ |
1) Bestandsaufnahme und Grundlagenschaffung 2) Potenzialanalyse 3) Bildung eines Kooperationsnetzwerkes 4) Entwicklung IT-Infrastruktur 5) Testphase 6) Vermarktung |
Beginn: IIII. Quartal 2018 Laufzeit: 24 Monate, anschließend Betriebsphase |
1.000.000 € brutto |
2 |
Errichtung zusätzlicher dynamischer
Fahrgast-informationen (DFI) an Haltestellen des ÖPNV |
1) Arbeitsgruppentreffen 2) Standortpriorisierung 3) Umsetzungsplanung |
Beginn: Projektbeginn abhängig von der Förderung der
Mobilitäts-App |
Kalkulations-beispiel:
250.000 € brutto |
3 |
Zukunftsorientierte
Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften |
1) Mobilitätsbefragung städtischer Mitarbeiter 2) Maßnahmenpriorisierung 3) Umsetzungsplanung |
Beginn: I. Quartal 2019 Laufzeit: kontinuierlich |
Abhängig von Maßnahmenplanung
und den Ergebnissen des GPA |
4 |
Zukunftsorientierte
Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften - schrittweise
Umstellung des städtischen Fuhrparks auf CO2-arme bzw. CO2-freie
Antriebe |
1) Potenzial-/Fuhrparkanalyse 2) Umsetzungsplanung |
Beginn: III. Quartal 2018 Laufzeit: 6 Monate |
20.000 € brutto |
5 |
Aufbau der
E-Ladeinfrastruktur in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft und
Energieunternehmen |
1) Arbeitsgruppenbildung 2) Status quo-Analyse 3) Potenzialanalyse und Standortkonzept 4) Maßnahmenkatalog 5) Verstetigungsstrategie 6) Controllingkonzept 7) Kommunikationsstrategie |
Beginn: laufender Prozess |
25.000 € brutto |
6 |
Initiierung von
zusätzlichen Carsharing-Projekten und Umstellung der Flotten auf „E-Carsharing“ |
1) Potenzialanalyse 2) Carsharing-Konzept 3) Umsetzungsplanung |
Beginn: II. Quartal 2019 Laufzeit: 12 Monate |
45.000 € brutto |
7 |
Umrüstung von Taxen auf
emissionsarme Antriebe |
1) Bestandsaufnahme 2) Potenzialanalyse 3) Einrichtung Dialogforum 4) Umsetzungsplanung |
Beginn: I. Quartal 2020 Laufzeit: 12 Monate |
10.000 € brutto |
8 |
Umrüstung der ÖPNV-Flotte
auf emissionsarme Antriebe (Filtertechnik) |
1) Förderantrag wupsi GmbH 2) Umrüstung weiterer Busunternehmen |
Beginn: Förderantrag wupsi GmbH läuft bereits Laufzeit: kontinuierlich |
Umrüstung wupsi GmbH:
600.000 € brutto (ohne Förderung) |
9 |
Angebote für KEP-Dienste |
1) Dialog mit relevanten Akteuren 2) Maßnahmenplanung |
Beginn: I. Quartal 2019 Laufzeit: hängt von Teilnahmebereit-schaft
der KEP-Dienstleister ab |
keine
Angaben möglich |
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
Während der Erarbeitung des Masterplans Green City Leverkusen wurden bereits relevante Akteursgruppen in die Maßnahmenplanungen mit einbezogen. Zur Konkretisierung der Handlungsschwerpunkte und zur Vorbereitung entsprechender Umsetzungen, haben Einzelgespräche und ein Workshop beigetragen. Hinsichtlich der ÖPNV-relevanten Maßnahmen und der Entwicklung einer Plattform „Digitale Netze und Mobilität“ hat am 18.07.2018 ein Workshop mit der wupsi GmbH stattgefunden. Zudem wurden Akteure aus der Taxibranche zur Bestandsaufnahme und Maßnahmenplanung im Rahmen von Einzelgesprächen eingebunden.
Durch die frühzeitige Beteiligung zentraler Akteure soll eine erfolgreiche Umsetzung der konzipierten Maßnahmen gewährleistet werden. Im weiteren Verlauf der Maßnahmenplanungen, die auf Grundlage der erarbeiteten Handlungsansätze im Masterplan Green City vorbereitet wurden, ist die Akteursbeteiligung zu konkretisieren. Mit Bezug auf die konkreten Handlungsschwerpunkte stellen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, wie die Durchführung von Workshops, die Bildung einer Arbeitsgruppe oder eines Dialogforums, zentrale Elemente der Ausführungen des Masterplans dar.
Nachhaltigkeit des Vorhabens
Zentrales Anliegen des Masterplans Green City ist eine Reduktion der NOx-Emissionen im Leverkusener Stadtgebiet durch die Förderung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung. Die verschiedenen Maßnahmen wurden hinsichtlich ihres spezifischen Wirkungspotenzials untersucht. Auf Grundlage ihres Wirkungshorizontes, ihres Beitrages zur Reduktion der NOx-Belastung und ihrer Kosten- sowie Kosteneffizienz erfolgte eine Priorisierung der Maßnahmen. Die Bewertung der Maßnahmen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
|
Maßnahme |
NOx-Reduzierung |
Kosten |
Kosten- |
Wirkungshorizont |
Priorisierung |
1 |
Plattform „Digitale Netze und Mobilität“ |
hoch |
hoch |
mittel |
langfristig |
mittel |
2 |
Errichtung zusätzlicher dynamischer Fahrgast-informationen (DFI) an
Haltestellen des ÖPNV |
keine |
hoch |
gering |
langfristig |
gering |
3 |
Zukunftsorientierte Mobilität in der Stadtverwaltung und den
städtischen Gesellschaften |
keine |
mittel |
mittel |
mittel- bis kurzfristig |
mittel |
4 |
Zukunftsorientierte
Mobilität in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften -
schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks auf CO2-arme
bzw. CO2-freie Antriebe |
keine |
hoch |
gering |
mittel- bis kurzfristig |
gering |
5 |
Aufbau der E-Ladeinfrastruktur in Kooperation mit der
Wohnungswirtschaft und Energieunternehmen |
mittel |
mittel |
mittel |
langfristig |
mittel |
6 |
Initiierung von zusätzlichen Carsharing-Projekten und Umstellung der
Flotten auf „E-Carsharing“ |
keine |
mittel |
gering |
langfristig |
gering |
|
Maßnahme |
NOx-Reduzierung |
Kosten |
Kosten- |
Wirkungshorizont |
Priorisierung |
7 |
Umrüstung von Taxen auf emissionsarme Antriebe |
hoch |
hoch |
mittel |
langfristig |
mittel |
8 |
Umrüstung der ÖPNV-Flotte auf emissionsarme Antriebe (Filtertechnik) |
hoch |
hoch |
mittel |
kurzfristig |
hoch |
9 |
Angebote für KEP-Dienste |
gering |
gering |
mittel |
mittelfristig |
hoch |
Die Umsetzung der als prioritär bewerteten Maßnahmen wird dazu beitragen eine Reduktion der Luftschadstoffbelastung in Leverkusen zu bewirken und für eine kurz- bis langfristige Verbesserung der Luftqualität sorgen. Zusätzlich ermöglichen sie eine zukunftsfähige Entwicklung des Verkehrs und tragen zu einer langfristigen Sicherung der Mobilität für alle Bevölkerungsschichten bei.
Damit trägt der Masterplan Green City zur Entwicklung einer grundlegenden und vor allem gemeinschaftlichen Strategie zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität bei, unterstützt die Energiewende, strebt Verhaltensänderungen der Bevölkerung und Unternehmen an, zeigt praxistaugliche sowie direkt umsetzbare Maßnahmen auf und schafft eine Grundlage für kurzfristige Förderentscheidungen. Auf diesem Wege werden übergeordnete Klimaschutzziele der Bundesregierung aktiv durch die Stadt Leverkusen unterstützt.
Ausblick und Finanzierung
Der Masterplan Green City stellt konkrete Umsetzungsschritte zur Entwicklung und Durchführung geeigneter Maßnahmen mit Bezug auf die neun Handlungsschwerpunkte dar. Anhand der dargestellten Arbeitspläne kann eine Konkretisierung der Planungen bzw. Umsetzung der Maßnahmen kurzfristig erfolgen. Die erarbeitete Maßnahmenpriorisierung bietet einen Ansatzpunkt, um kurzfristig realisierbare, langfristig wirksame und effiziente Handlungsansätze zu fokussieren. Voraussetzung für die Durchführung bzw. Umsetzung weiterer Konzepte sind entsprechende Fördermittel von Bund und Land. Erst mit der Zurverfügungstellung entsprechender Förderzugänge kann eine weitere Bearbeitung erfolgen. Zurzeit sind mit Ausnahme der Maßnahme 8 (Nachrüstung der ÖPNV-Flotte mit SCRT-Filtern) im städt. Haushalt keine Eigenmittel zur Umsetzung der übrigen Konzepte etatisiert.
Aufgrund eines aktuellen Förderaufrufes des BMVI hat die wupsi GmbH noch im August 2018 einen Förderantrag zur Entwicklung der Plattform „Digitale Netze und Mobilität“ eingereicht. Durch ihre Kompetenzen und Handlungsschwerpunkte möchte sie so zusammen mit der Stadt Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis die Umsetzung des Masterplans Green City unterstützen und zu einer nachhaltigen sowie zukunftsfähigen Mobilitätsentwicklung in Leverkusen beitragen.
Zur Nachrüstung der ÖPNV-Flotte der wupsi GmbH mit SCRT-Filtern hat der Rat mit Vorlage Nr. 2018/2470 in seiner Sitzung am 01.010.2018 einen Beschluss gefasst. Die Nachrüstung erfolgt in den Jahren 2019 bis 2024.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Dez.
V, Herr Syring , 406 - 8858
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
8. Filtertechnik der ÖPNV-Flotte (siehe Vorlage Nr. 2018/2470).
Für die übrigen Maßnahmen des Masterplans erfolgt aufgrund fehlender Fördermittel keine Etatisierung im laufenden Haushalt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
|
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Masterplan Green City Leverkusen ist Voraussetzung um an Fördermaßnahmen des Bundes teilzunehmen. Da ab 2019 neue Fördermöglichkeiten angekündigt wurden, ist eine Beschlussfassung in diesem Turnus noch erforderlich. Eine frühere Einbringung der Vorlage in den Turnus war aufgrund verwaltungsinterner Abstimmung nicht möglich.