Betreff
Sanierungskonzept oberes Ophovener Mühlenbachtal
- Planungsbeschluss
Vorlage
2018/2488
Aktenzeichen
01-40-2018/2488-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt das vorgelegte Sanierungskonzept für das obere Ophovener Mühlenbachtal weiter auszuarbeiten und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III für einen Baubeschluss vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit dem Beschluss 0492/2010 stellte die Verwaltung ein Sanierungskonzept für die Grün- und Parkanlagen im Stadtgebiet vor. Darin war auch der Bereich des Ophovener Mühlenbachtales enthalten. Die Betrachtung möglicher Handlungsfelder beschränkte sich damals jedoch weitgehend auf Flächen die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ophovener Weiher und den oberhalb anschließenden früheren Stauteichen stehen. Ein großer Teil der damals dargestellten Handlungsfelder konnte auf der Grundlage des Beschlusses der Vorlage Nr. 2015/0843 - Sanierung von Angsträumen in den Grünanlagen um den Ophovener Weiher - in 2016 umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen sind dort u. a. davon abhängig, wie sich die Situation des Ophovener Weihers selber wasserbautechnisch entwickelt.

 

Das obere Ophovener Mühlenbachtal, welches als Grünzug den nördlichen und den südlichen Teil von Mathildenhof verbindet, wurde 2010 nur am Rande in die Betrachtungen des Sanierungskonzeptes Grün- und Parkanlagen aufgenommen. Durch die erfolgreichen Aktivitäten rund um den Ophovener Weiher und die Maßnahme „Rückbau Stauteich Jüchbach“ trat das obere Mühlenbachtal allerdings nun wieder in den Fokus.

 

Bei der näheren Beschäftigung mit der rund 52.500 m² großen Fläche wurde klar, dass speziell auch für das obere Ophovener Mühlenbachtal ein Sanierungskonzept erarbeitet werden musste. Nähere Einzelheiten können den als Anlage beigefügten Plänen und der Projektbeschreibung entnommen werden.

 

Eine erste Kostenkalkulation lässt einen Mittelbedarf von ca. 375.000 € erwarten, der sich auf investive und konsumtive Haushaltsansätze verteilen wird. Die Verwaltung bittet auf diesem Weg um den Auftrag, das Sanierungskonzept baubeschlussreif weiter zu entwickeln.

 

Bei positiver Beschlussfassung wird die Fachverwaltung die Konzeption baubeschlussreif ausarbeiten und voraussichtlich im Frühjahr 2019 vorlegen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, FB 67, 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Beschlussfassung zum Planungsbeschluss hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen. Die Maßnahme ist allerdings, wie unter A) dargestellt, im H-Plan 2019 etatisiert.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:

 

Finanzstelle 67001305011042, Finanzposition 783300

2019:              200.000 €

2020:              175.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]