Beschlussentwurf:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt von dem als Anlage 1 beigefügten Umsetzungsverfahren für die am 14.06.2018 beschlossenen „Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen“ Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat in
der Sitzung am 14.06.18 mit der Vorlage-Nr. 2018/2221 die „Aufnahmekriterien
für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen“
beschlossen. Im Verlauf der Sitzung ist zugesagt worden, einen
Verfahrensvorschlag auszuarbeiten, der ausweist, an welcher Stelle des Verfahrens
die Eltern welche Angaben machen müssen. Das Verfahren ist mit dem Stadtelternrat
zu besprechen und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu bringen.
Eine erste Fassung des vorgesehenen
Verfahrensablaufs ist dem Stadtelternrat mit
E-Mail vom 28.08.18 zugeleitet worden. Die dortige Rückantwort mit E-Mail vom
13.09.18 weist verschiedene Alternativen mit einer Regelungsdichte und
Zentralisierung aus, die bisher nicht vorgesehen war (Anlage 2). Der
Stadtelternrat hat in seinen Ausführungen auch auf die „Arbeitshilfe zu
Aufnahmekriterien in Kindertageseinrichtungen“ des Landschaftsverbandes
Rheinland (LVR) Bezug genommen, die der Stadt Leverkusen mit E-Mail vom
26.09.18 seitens des LVR als „Gemeinsame Arbeitshilfe der Kommunalen
Spitzenverbände und der Landesjugendämter in NRW“ zugeleitet worden ist (Anlage
3).
Eine strikte Anwendung der in der
„Gemeinsamen Arbeitshilfe der Kommunalen Spitzenverbände und der
Landesjugendämter in NRW“ aufgezeigten Umsetzungsvorschläge würde eine völlige
Neuordnung des bisher in Leverkusen praktizierten Verfahrens beinhalten. Dieses
ist bisher insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass ein bestmöglicher
Betreuungsplatz für ein Kind auch dadurch gewährleistet werden soll, dass die
Eltern/Erziehungsberechtigten diesen auch im unmittelbaren Gespräch mit der
jeweiligen Leitung vor dem Hintergrund des in der einzelnen Tageseinrichtung
für Kinder gegebenen Betreuungsangebotes auf der Grundlage der jeweiligen
Konzeption auswählen. Die Zentralisierung der oder eines Teils der
Betreuungsplatzvergabe würde weiterhin absehbar zu aktuell noch nicht
bezifferbaren zusätzlich erforderlichen Personalressourcen führen.
Nach Prüfung und Abwägung der vorliegenden
Argumente hat sich die Verwaltung für den als Anlage 1 beigefügten
Verfahrensvorschlag für die Umsetzung der vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss
beschlossenen „Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in
Trägerschaft der Stadt Leverkusen“ entschieden, da dieser sachgerecht erscheint.
Die
vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 14.06.2018 beschlossenen
Aufnahmekriterien für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und das vorstehende
Umsetzungsverfahren wird den freien Trägern zur Kenntnis gebracht und im
Hinblick auf eine mögliche identische Anwendung unter Einbezug von religiösen
oder weltanschaulichen trägerspezifischen Kriterien in der AG nach § 78 SGB
VIII erörtert.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / 51 / 406 - 5110
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Keine finanziellen Auswirkungen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine finanziellen Auswirkungen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Umsetzung der „Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen“ soll erstmals für die Vergabe von Betreuungsplätzen für das Kindergartenjahr 2019/20 Anwendung finden. Um die notwendige frühzeitige Information der Leitungen der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder zu gewährleisten, ist eine Kenntnisnahme durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 08.11.18 notwendig. Eine vorherige Zuleitung der Vorlage war leider nicht möglich, da zunächst die Fragestellungen der technischen Umsetzung geklärt werden mussten.