- Beschluss über die öffentliche Auslegung (beschleunigtes Verfahren)
Beschlussentwurf:
1. Dem Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 185/I „An der Lehmkuhle“ wird in der vorliegenden Fassung
zugestimmt.
2. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 13a BauGB.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
Adomat
(i. V. für Herrn Beig. Mues)
Begründung:
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 185/I „An der Lehmkuhle“ befindet sich innerhalb des Planbereichs des seit dem 02.09.1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 109/I „Hitdorf-Nord“, der hier Wohnbebauung in geschlossener Bauweise festsetzt. Die Umsetzung der Planung in geschlossener Bauweise gestaltet sich aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse als schwierig, so dass es bisher nicht zur vollständigen Realisierung dieser Planung gekommen ist.
Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 185/I „An
der Lehmkuhle“ ist es, Planungsrecht zu schaffen für eine Wohnbebauung in
offener Bauweise, um der privaten Nachfrage für Einfamilienhäuser in
Leverkusen-Hitdorf sowie dem Bedarf nach geeigneten Baugrundstücken zu
entsprechen. Die Flächen des Plangebiets befinden sich in Privateigentum sowie
in städtischem Besitzt. Das Verfahren erfolgt als Maßnahme des städtischen
Bodenmanagements zur Vermarktung der städtischen Flächen.
Die städtebauliche Planung sieht 8
Einfamilienhäuser in Form von Einzel- oder Doppelhäusern vor. Jedem Wohngebäude
sind zwei Stellplätze zugeordnet, die über einen privaten Stichweg erschlossen
werden. Die Stellung der Baukörper ermöglicht einen aufgelockerten und
durchgrünten Wohnbereich, der sich in das vorhandene Siedlungsbild einfügt.
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt
Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.03.2010 den Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 185/I „An der Lehmkuhle“ im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB gefasst mit der Maßgabe, die Anregungen der Bezirksvertretung
I zur städtebaulichen Planung sowie des Bürgerantrags Nr. 0327/2010 zu prüfen
und ggf. zu berücksichtigen. Die Verwaltung hat sich umfassend mit der
Initiative des Bürgerantrags und der politischen Beschlussfassung befasst. Den
Anregungen der Bürger, keine bestehenden Parkplätze im öffentlichen Raum
entfallen zu lassen, wird gefolgt. Infolgedessen wurde der Planentwurf
geändert. Dadurch werden nunmehr keine Veränderungen der Verkehrssituation im
öffentlichen Raum eingeleitet. Durch die jetzt gedrehte Anordnung der Baukörper
ergibt sich allerdings eine ungünstigere Gebäudeausrichtung zur Sonne mit den
damit verbundenen Einschränkungen zur passiven und aktiven Sonnennutzung sowie
für die Vermarktung. Diese Belange sind jedoch aufgrund des bestehenden
Parkdrucks in der Straße „An der Lehmkuhle“ zurückzustellen. Zudem entfallen
Kosten für sonst erforderliche Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum.
Bestandteile
dieser Vorlage sind folgende Anlagen:
Anlage 1 Abgrenzung des Geltungsbereichs innerhalb des B-Plans Nr. 109/I „Hitdorf Nord“
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf
Anlage 3 Begründung zum Bebauungsplanentwurf
Anlage 4 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf
Anlage 5 Städtebaulicher Entwurf – überholt z.K.
Anlage 6 Städtebaulicher Entwurf – neu