Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt den Gleichstellungsplan für die Jahre 2019 - 2023 für die Stadt Leverkusen.
2. Der Rat verpflichtet sich, bei allen Entscheidungen – soweit rechtlich möglich – nach den Grundsätzen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zu handeln.
3. In den städtischen Gesellschaften wirken die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Leverkusen darauf hin, dass in den Unternehmen die Ziele des Gesetzes beachtet werden. Im Falle einer Neugründung ist die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes im Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Nach § 5 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG) ist die Stadt Leverkusen verpflichtet, für den Zeitraum von 3 bis 5 Jahren einen Gleichstellungsplan aufzustellen. Nach Absatz 4 sind in Gemeinden und Gemeindeverbände die Gleichstellungspläne durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen.