Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2018
- Verwendung der konsumtiven Restmittel
Vorlage
2018/2547
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt einen Zuschuss an den Kleingärtnerverein Burgloch e. V. für die Instandsetzung der Parkplatzzufahrt in Höhe von 2.200 € aus ihren konsumtiven Restmitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Jahr 2018.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Vorlage Nr. 2018/2283 „Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2018“ hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 28.06.2018 konsumtive Maßnahmen in Höhe von insgesamt 20.300 € beschlossen. Der konsumtive Haushaltsansatz liegt bei 22.500 €, sodass noch Restmittel in Höhe von 2.200 € für das Jahr 2018 im Stadtbezirk III zur Verfügung stehen.

 

Für die Verwendung dieser Restmittel wird folgende Maßnahme vorgeschlagen:

 

Zuschuss an den Kleingärtnerverein Burgloch e. V. für die Instandsetzung der Parkplatzzufahrt

(2.200 €, konsumtiv)

 

Der Kleingärtnerverein Burgloch e. V. ist laut Generalpachtvertrag für die Pflege, Verkehrssicherheit und die Instandhaltung der Parkplatzzufahrt zur Kleingartenanlage verpflichtet. Der Parkplatz ist stark frequentiert, sodass in der Vergangenheit immer wieder defekte Stellen im Parkplatz- und Zufahrtsbereich entstanden sind, die durch den Verein kostenpflichtig instandgesetzt werden mussten.

 

Im Übergangsbereich vom Parkplatz zum Fuß- und Radweg in Richtung BayArena / Bismarckstraße sind in 2018 erneut sehr große Löcher und Schadstellen entstanden, die eine Gefahrenstelle für alle Verkehrsteilnehmer dargestellt haben und aus diesem Grund kurzfristig nachhaltig wiederhergestellt werden mussten. Die Instandsetzung konnte inzwischen durch eine externe Firma in Form einer Pflasterung erfolgen.

 

Der Verein hat im Mai 2018 einen finanziellen Zuschuss zu der Maßnahme aus den Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen beantragt, der bisher aufgrund anderer Maßnahmen nicht zum Zuge gekommen ist.

 

Die Fachverwaltung hat die Situation vor Ort überprüft. Die durchgeführten Arbeiten sind fachlich und inhaltlich als positiv und sinnvoll zu bewerten, da sowohl die einfahrenden als auch die ausfahrenden Fahrzeuge im Kurvenbereich Löcher und Vertiefungen verursachen, die nur durch die neue Befestigung zu verhindern sind.

 

Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 2.200 € an den Verein vor, der nach einem positiven Beschluss durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III kurzfristig noch in 2018 ausgezahlt werden kann.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Greger / FB 01 / 406 - 8884

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive Maßnahme im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen

im Stadtbezirk III im Jahr 2018.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 549900

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

2.200 € im Jahr der Umsetzung

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

FB 01, Daniel Greger, 88 84

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein