- Verwendung der konsumtiven Restmittel
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt
einen Zuschuss an den
Kleingärtnerverein Burgloch e. V. für die Instandsetzung der Parkplatzzufahrt
in Höhe von 2.200 € aus ihren konsumtiven Restmitteln für die kleinen
Investitionsmaßnahmen im Jahr 2018.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Vorlage Nr.
2018/2283 „Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2018“ hat
die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 28.06.2018 konsumtive
Maßnahmen in Höhe von insgesamt 20.300 € beschlossen. Der konsumtive Haushaltsansatz
liegt bei 22.500 €, sodass noch Restmittel in Höhe von 2.200 € für das Jahr
2018 im Stadtbezirk III zur Verfügung stehen.
Für die
Verwendung dieser Restmittel wird folgende Maßnahme vorgeschlagen:
Zuschuss an den
Kleingärtnerverein Burgloch e. V. für die Instandsetzung der Parkplatzzufahrt
(2.200 €,
konsumtiv)
Der
Kleingärtnerverein Burgloch e. V. ist laut Generalpachtvertrag für die Pflege,
Verkehrssicherheit und die Instandhaltung der Parkplatzzufahrt zur
Kleingartenanlage verpflichtet. Der Parkplatz ist stark frequentiert, sodass in
der Vergangenheit immer wieder defekte Stellen im Parkplatz- und
Zufahrtsbereich entstanden sind, die durch den Verein kostenpflichtig
instandgesetzt werden mussten.
Im
Übergangsbereich vom Parkplatz zum Fuß- und Radweg in Richtung BayArena / Bismarckstraße
sind in 2018 erneut sehr große Löcher und Schadstellen entstanden, die eine
Gefahrenstelle für alle Verkehrsteilnehmer dargestellt haben und aus diesem
Grund kurzfristig nachhaltig wiederhergestellt werden mussten. Die
Instandsetzung konnte inzwischen durch eine externe Firma in Form einer
Pflasterung erfolgen.
Der Verein hat im
Mai 2018 einen finanziellen Zuschuss zu der Maßnahme aus den Mittel für die
kleinen Investitionsmaßnahmen beantragt, der bisher aufgrund anderer Maßnahmen
nicht zum Zuge gekommen ist.
Die
Fachverwaltung hat die Situation vor Ort überprüft. Die durchgeführten Arbeiten
sind fachlich und inhaltlich als positiv und sinnvoll zu bewerten, da sowohl
die einfahrenden als auch die ausfahrenden Fahrzeuge im Kurvenbereich Löcher
und Vertiefungen verursachen, die nur durch die neue Befestigung zu verhindern
sind.
Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 2.200 € an den Verein vor, der nach einem positiven Beschluss durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III kurzfristig noch in 2018 ausgezahlt werden kann.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Greger / FB 01 / 406 -
8884
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Konsumtive Maßnahme im Rahmen der kleinen
Investitionsmaßnahmen
im Stadtbezirk III
im Jahr 2018.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produkt 010501 /
Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 549900
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
2.200 € im Jahr der Umsetzung
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
FB 01, Daniel Greger, 88 84
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |