- Aufhebung des Aufstellungbeschlusses von 2008
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der vom Bau- und Planungsausschuss am 02.06.2008 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen“- 3. Änderung wird aufgehoben (Anlage 1 der Vorlage).
2. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet ist ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 115/I "Innovationspark Leverkusen - 3. Änderung westlich Marie-Curie-Straße".
4. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet in der Flur 30 die Flurstücke 364, 365, 366 und 367 sowie 270 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlagen 2.1 und 2.2 der Vorlage) zu entnehmen.
5. Der Rat beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 115/I "Innovationspark Leverkusen - 3. Änderung westlich Marie-Curie-Straße" in die Priorität I und der Bebauungsplan Nr. 235/I „Wiesdorf - zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Lichstraße, Montanusstraße und Dönhoffstraße“ in die Priorität II des Arbeitsprogrammes „Verbindliche Bauleitplanung“ gesetzt wird.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zu den Punkten 1. - 4.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Beschlusspunkt 1 - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses:
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 02.06.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen“ in Leverkusen-Manfort, 3. Änderung, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Ziel der Planung war es, die Grünflächen parallel zum Moosweg als Gewerbefläche auszuweisen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine attraktive Bebauung an der Gustav-Heinemann-Straße zu schaffen.
Über den Aufstellungsbeschluss hinaus ist das Verfahren jedoch nicht weiter verfolgt worden. So hat es z. B. keinen Beschluss über eine öffentliche Auslegung gegeben. Der Aufstellungsbeschluss von 2008 ist damit hinfällig und der Begriff der 3. Änderung kann für den nun vorliegenden neuen Aufstellungsbeschluss im nordwestlichen Teil des Innovationsparkes Leverkusen verwendet werden.
Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen - 3. Änderung westlich Marie-Curie-Straße“ wird der Aufstellungsbeschluss vom 02.06.2008 aufgehoben. Die genaue Abgrenzung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
Beschlusspunkte 2 bis 4 - Aufstellung des
Bebauungsplanes:
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen - 3. Änderung westlich der Marie-Curie-Straße“ betrifft ein Gebiet im Nordwesten des Innovationsparkes Leverkusen (IPL) im Stadtteil Manfort. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 42.100 m², das private Gewerbegrundstücke und einen schmalen Streifen einer städtischen Grünfläche oberhalb der Dhünnaue betrifft (Gemarkung Wiesdorf, Flur 30, Flurstücke 364, 365, 366 und 367 sowie 270 teilweise). Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß der Anlagen 2.1. und 2.2 der Vorlage zu entnehmen.
Planungsanlass und Ziele der Planung
Derzeit befinden sich auf dem Grundstück Hallen, welche zum früheren Betriebskomplex der Fa. Wuppermann gehörten. Der alte Gebäudebestand und noch vorhandene Klärbecken werden größtenteils nicht mehr genutzt. Die Entsorgung von Altlasten, welche aus der früheren Nutzung resultieren, wurde durch den derzeitigen Eigentümer unter Begleitung von Fachbüros durchgeführt.
Für das Plangebiet besteht nunmehr das Interesse der Ansiedlung eines Edelstahlgroßhandels. Hierbei ist der Neubau eines repräsentativen Bürogebäudes sowie eines Lagers vorgesehen, welche insbesondere die festgesetzte max. Gebäudehöhe von 15,0 m des rechtskräftigen Bebauungsplanes um teilweise 7,0 m überschreitet, weshalb eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 115/I vorgenommen werden soll.
Das Lager hat dabei eine geplante Grundfläche von rd. 85 x 230 m und eine Normalhöhe von 11 m. Innerhalb dieses Lagers sind zwei computergesteuerte Hochregallager vorgesehen, mit jeweils einer Grundfläche von rd. 25 x 70 m und einer Höhe von 22 m.
Der Gebäudebestand aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts soll dabei abgerissen werden. Dabei handelt es sich um eine rd. 320 m lange Halle mit unterschiedlicher Breite und Höhe sowie ein separates rd. 60 m langes Gebäude.
Durch die Betriebsansiedlung werden Arbeitsplätze für ca. 105 Beschäftigte geschaffen, die dort in drei Schichten arbeiten werden. Vorgesehen sind die Kornmissionierung und das Ablängen von Edelstahlprofilen, Edelstahlblechen, Rohren, Vollmaterial und Zubehör. Die Be- und Entladung der Lkw findet dabei innerhalb der Hallen statt.
Durch die Randlage des Gebietes innerhalb des Innovationsparkes Leverkusen ist eine teilweise höhere Gebäudehöhe städtebaulich verträglich und begründbar.
Planungsrechtlicher Status
Der Bebauungsplan Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen", derzeit gültig in der Fassung seiner zweiten Änderung, setzt für die hier betroffene Fläche ein Gewerbegebiet (GE 2) fest. Hiernach sind insbesondere alle Betriebe der Klassen I - VI der sog. Abstandsliste zum Runderlass des MURL NRW vom 02.04.1998 unzulässig sowie Anlagen und Betriebe mit ähnlichem Emissionsgrad, ferner Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke.
Weiterhin enthält der Bebauungsplan Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Für die hier betroffene Fläche lautet die entsprechende Festsetzung zur max. Gebäudehöhe in der Planzeichnung: OKmax = 15,00 m.
Die Kompatibilität dieses Betriebsprofiles mit den im Bebauungsplan zugelassenen Nutzungsarten wurde eigentümerseitig rechtlich geprüft. Danach fällt das Vorhaben nicht in die Betriebsklassen I - VI des Abstandserlasses und es handelt sich nicht um einen Einzelhandelsbetrieb. Die projektierte Nutzung als Edelstahlgroßhandel erweist sich somit von ihrer Art her als konform zum bestehenden Bebauungsplan. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist aber u. a. beim Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe für zwei Hochregallager erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Der Aufstellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht. Es wird zunächst eine interne Fachbereichsbeteiligung durchgeführt und darauf aufbauend der Entwurfsbeschluss vorbereitet. Das Verfahren wird als einfaches Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Kosten und Umsetzung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Leverkusen zunächst keine Kosten. Im weiteren Verfahren wird mit dem Investor ein Planungsvertrag abgeschlossen, der eine Übernahme der Planungskosten beinhaltet. Der Investor beabsichtigt, das Vorhaben in mehreren Bauabschnitten zu realisieren und sich zudem Reserveflächen vorzuhalten.
zu Beschlusspunkt 5:
Das Projekt ist nicht im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2017 - 2018“ (Vorlage Nr. 2016/1344) enthalten. Aufgrund der Dringlichkeit soll das Projekt in die
Priorität I aufgenommen werden. Das Projekt Bebauungsplan Nr. 235/I "Wiesdorf - zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Lichstraße, Montanusstraße und Dönhoffstraße"
wird in die Priorität II gesetzt.
Hinweis
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in Originalgröße (Anlage 2.2 der Vorlage) wird nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner: Herr Burau, Fachbereich
61, Telefon: 406 - 6140
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von Investitionen für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll ein Planungsvertrag mit einem Investor abgeschlossen werden. Alle anteiligen Kosten für das Planverfahren (z. B. Gutachten sowie Begleitung durch externe Planungsbüros) sind durch den Investor zu übernehmen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Derzeit fallen keine anteiligen Kosten an. Mögliche Kostenbeteiligungen sind im weiteren Verfahren festzustellen und mit dem Investor zu verhandeln.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Derzeit sind noch keine Angaben möglich.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch wird im
weiteren Verfahren festgelegt und beschlossen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
ja |
ja |
ja |