Beschlussentwurf:
1. Der Rat beruft mit Wirkung zum 30.09.2018 gem. § 108 a Abs. 3 i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW folgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG (RELOGA) ab:
Frau Rebecca Winkler.
2. Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat mit Wirkung zum 01.10.2018 gem. § 108 a Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 12 des Gesellschaftsvertrages der RELOGA folgende Beschäftigte als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der RELOGA:
Frau Andrea Hagemann.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gem. § 12.1 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der RELOGA gehören dem Aufsichtsrat u. a. 8 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Betriebe der Gesellschaft und/oder der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften an. Frau Rebecca Winkler, Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat, ist zum 30.09.2018 aus der RELOGA ausgeschieden. Sie ist daher zu diesem Zeitpunkt gem. § 108 a Abs. 3 Satz 2 GO NRW aus ihrem Amt im Aufsichtsrat abzuberufen.
Gem. § 108 a Abs. 5 i. V. m. Abs. 6 GO NRW wird die Nachfolgerin/der Nachfolger vom Rat der Stadt Leverkusen sowie von der Verbandsversammlung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) übereinstimmend aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der von der Betriebsversammlung der Gesellschaft und der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften, die einen arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetrieb bilden, am 20.05.2014 in einer geheimen Wahl erstellten Vorschlagsliste unter Berücksichtigung zwischenzeitlich ausgeschiedener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bestellt.
Diese Vorschlagsliste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Bestellung bedarf jeweils eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates der Stadt Leverkusen und der Verbandsversammlung des BAV.