- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Änderung der Prioritätenliste Bauleitplanung
Beschlussentwurf:
1. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 237/I „Erweiterung P+R-Parkplatz/S-Bahnhof Rheindorf“.
3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Rheindorf und beinhaltet in der Flur 3 die Flurstücke 1523 (teilweise), 1524, 1525, 1526 (teilweise), 1527, 1528 (teilweise), 1530 (teilweise) und 1531 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Hierzu erfolgt der Aushang der diesem Beschluss zugrunde liegenden Planunterlagen für die Dauer von 30 Tagen.
5. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 237/I „Erweiterung P+R-Parkplatz/S-Bahnhof Rheindorf“ in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ mit der Priorität I aufgenommen wird.
Die Beschlussfassung zu Punkten 1 bis 4 erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Deppe Lünenbach
Begründung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237/I
„Erweiterung P+R-Parkplatz/
S-Bahnhof Rheindorf“ betrifft den nördlichen Ortsrand des Stadtteils Rheindorf
und umfasst eine Fläche von 16.892 m² (Anlage 1 der Vorlage). In diesem
Bereich besteht das Interesse der Stadt Leverkusen, den auf der benachbarten
Fläche der Deutschen Bahn vorhandenen Park-and-ride-Parkplatz (P+R) zu
erweitern. Hierdurch wird der an der S-Bahnhaltestelle Rheindorf bestehenden
Nachfrage nach Parkraum entsprochen. Die notwendige P+R-Erweiterungsfläche
beträgt ca. 3.100 m² (Anlage 4 der Vorlage). Des Weiteren bietet das
Planverfahren die Möglichkeit, die Anbindung an den S-Bahnhof Rheindorf für
Fuß- und Radfahrer zu verbessern und im Rahmen eines Planungskonzeptes zu berücksichtigen.
Sämtliche vom Geltungsbereich betroffenen Grundstücksflächen befinden sich in
städtischem Eigentum.
Planungsanlass und Ziel der Planung
P+R-Anlage
In der Ratssitzung vom 07.05.2018 wurde über die Erweiterung von P+R-Anlagen im Stadtgebiet von Leverkusen sowie in diesem Zusammenhang über eine Prioritätenliste beraten (Vorlage Nr. 2017/2036). Für den S-Bahnhof Rheindorf wurden die vordringliche Realisierung sowie die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für das Jahr 2018 beschlossen.
In der o. g. Beschlussvorlage wurde über die bestehende P+R-Anlage am S-Bahn Rheindorf berichtet, wonach diese Anlage 106 Stellplätze umfasst und sich im Eigentum der „DB Station & Service AG“ befindet. Eine im Januar 2017 erstellte Verkehrsuntersuchung zur Parkraumanalyse (Anlage 5 der Vorlage) bestätigt zum einen die komplette werktägliche Auslastung dieser Stellplätze morgens ab 8 Uhr und ermittelte zum anderen eine Anzahl von ca. 50 Pkws, die aufgrund der vollständigen Belegung der P+R-Anlage im Wohngebiet an der Okerstraße abgestellt werden.
Die derzeitige P+R-Anlage bietet keinen Spielraum für zusätzliche Stellplätze, da zum einen eine vorhandene Ferngasleitung eine weitere Befestigung von Stellplätzen verhindert und zum anderen Flächen für die Busandienung vorgehalten werden müssen.
In Verlängerung der Zufahrt von der Solinger Straße befinden sich städtische Flächen, die sich für eine Erweiterung der vorhandenen P+R-Anlage anbieten und durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237/I erfasst werden. Es ist vorgesehen, auf diesen Flächen 50 bis 70 zusätzliche Stellplätze anzubieten. Die Planungen zur P+R-Anlage erfolgen parallel zum Bebauungsplanverfahren durch den Fachbereich Tiefbau, der hierzu eine Beschlussvorlage zur Ausbauplanung erarbeitet.
Das Planungsziel zur Erweiterung der P+R-Anlage in Rheindorf ist mit den für Leverkusen verbundenen Kriterien eines Mobilitätskonzepts vereinbar, da ein erhöhtes Parkplatzangebot für Pendler, die mit dem Pkw kommen, den Umstieg auf die S-Bahn attraktiver macht. Aufgrund der peripheren Lage des S-Bahnhaltepunktes sowie aufgrund der äußeren Erschließung über die Solinger Straße (L291) ist nicht davon auszugehen, dass unter der Voraussetzung einer maßvollen Erweiterung der P+R-Anlage zusätzlicher Pkw-Verkehr innerhalb Rheindorfs generiert wird.
Zuwegung und öffentlicher Raum
Als weiteres Planungsziel innerhalb des Bebauungsplanverfahrens wird eine verbesserte Anbindung des Stadtteils Rheindorf an den S-Bahnhof Rheindorf für Fußgänger und Radfahrer angestrebt sowie die Möglichkeit, durch Maßnahmen zur Gestaltung und der Grünordnung eine Aufwertung des öffentlichen Raumes zu erreichen. Diese, der Attraktivierung und der Sicherheit dienenden Maßnahmen, könnten bereits ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes umgesetzt werden, allerdings bietet sich im Zusammenhang mit der Planung zur Erweiterung der P+R-Anlage ein planerisches Gesamtkonzept an, um der Bedeutung des S-Bahnhaltepunktes Rheindorf zum Umstieg und zur überörtlichen Anbindung als Mobilitätsfaktor für Fußgänger, Radfahrer sowie für Autofahrer zu stärken. Der Geltungsbereich beschränkt sich zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 237/I daher nicht nur auf die Erweiterungsfläche der P+R-Anlage, sondern umfasst auch den Gebietsabschnitt zwischen P+R-Parkplatz und nördlichem Siedlungsrand.
Verfahrensstand und weiteres Vorgehen
Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes festgelegt und das Planverfahren eingeleitet. Im Weiteren erfolgen auf Grundlage dieses Aufstellungsbeschlusses die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Die hierbei ermittelten Belange ermöglichen die Konkretisierung der Planung, da es beispielsweise durch vorhandene ober- und unterirdische Leitungen eventuell zu nicht unerheblichen Einschränkungen bei der weiteren Planung kommen kann. Weiterhin erfolgt die Ermittlung der Umweltbelange im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die vorgesehene Planung ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leverkusen entwickelt (Anlage 2 der Vorlage), da dieser die entsprechende Symbolik „P“ (Parken) bereits im Bereich der P+R-Anlage dargestellt. Zudem lässt die Darstellung als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingarten“ die Anordnung von Wegen sowie eine Strukturierung von Grünflächen zu.
Prüfung der Umweltbelange
Im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens ist eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu erstellen und eine Genehmigung nach der Wasserschutzgebietsverordnung einzuholen, da sich diese Flächen im Wasserschutzgebiet Leverkusen-Rheindorf in der Wasserschutzzone III a befinden. Die Flächen befinden sich zudem innerhalb des Landschaftsplanes der Stadt Leverkusen.
Eine detaillierte Prüfung der Umweltbelange (u. a. Artenschutz, Immissionsschutz) erfolgt im weiteren Verfahren und wird in den Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung einfließen.
Arbeitsprogramm Bauleitplanung
Das Planverfahren zur Erweiterung des P+R-Parkplatzes in Rheindorf-Nord ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2017/2018“ (Vorlage Nr. 2016/1344) nicht enthalten. Aufgrund der Dringlichkeit soll das Bebauungsplanverfahren in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ mit der Priorität I aufgenommen werden. Hierdurch verbleibt das für eine Wohnbebauung vorgesehene Bebauungsplanverfahren „Rheindorf - Muldestraße“ in der Priorität II des Arbeitsprogrammes. Hierzu liegt dem Fachbereich Stadtplanung (FB 61) der Antrag eines Investors vom 23.10.2018 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frank
Hennecke / FB 61 / 406-6135
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da für vorgesehene Maßnahmen zur Optimierung der öffentlichen Infrastruktur die Schaffung des Planungsrechtes erforderlich ist. Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2017/2018“ (Vorlage Nr. 2016/1344) nicht enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle
• PN090502 - Städtebauliche Planung
zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Kosten sind zu Beginn des Planverfahrens noch nicht zu ermitteln.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Derzeit sind noch keine Angaben möglich.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Der Aufstellungsbeschluss wird öffentlich bekannt
gemacht und 30 Tage zur öffentlichen Beteiligung ausgehangen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
nein |
nein |
nein |