Beschlussentwurf:
Der Errichtung folgender
Bildungsgänge im städt. Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum
01.08.2019 wird zugestimmt:
1.
„Fachkraft für
Schutz und Sicherheit“ als Fachklasse des dualen Systems nach Anlage A 2 der
APO-BK (3-jährig),
2.
„Servicekraft für
Schutz und Sicherheit“ als Fachklasse des dualen Systems nach Anlage A 2 der
APO-BK (2-jährig),
3.
Fachoberschulklasse 12 B nach Anlage C 3
der APO-BK (1-jährig).
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Das Berufskolleg
für Wirtschaft und Verwaltung beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2019/2020 die
dualen Bildungsgänge „Fachkraft und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“
anzubieten. In den ersten beiden Jahren werden die Auszubildenden dieser Bildungsgänge
gemeinsam unterrichtet.
Dieses Berufsbild
hat in den letzten Jahren deutliche Zuwächse zu verzeichnen. Die
Ausbildungszahlen steigen, da sich in der Vergangenheit in diesem Berufsfeld eine
erhöhte Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften gezeigt hat. In Zeiten des
Strukturwandels von Produktion zur Dienstleistung ist ein regionales Ausbildungsangebot
zukunftsfähig. Die Fachkräfte arbeiten in privaten Sicherheitsdiensten oder im
öffentlichen Dienst. Dort übernehmen sie Aufgaben wie Personen-, Werks- oder
Objektschutz. Darüber hinaus können sie in Notruf- und Serviceleitstellen
arbeiten und im Revier- und Streifendienst eingesetzt werden.
Zwar existiert
ein entsprechendes Angebot am Hans-Böckler-Berufskolleg in Köln - Deutz; die
entsprechenden Auswirkungen hieraus werden seitens der Bezirksregierung
geprüft. Grundvoraussetzung der Erweiterung des Bildungsangebotes ist die
positive Entscheidung der Bezirksregierung.
Nach hiesigen Erkundigungen
bei den Leverkusener Ausbildungsbetrieben gibt es ein großes Interesse. Es
betrifft vor allem Betriebe, die neu in die Ausbildung einsteigen wollen,
insoweit kann eine „Abwanderung“ verneint werden. Vielmehr wird der Ausbildungsmarkt
durch das neue Angebot stimuliert und neue, zusätzliche Ausbildungsverträge
können geschlossen werden.
Die Auszubildenden und Unternehmen haben die Wahl zwischen einem 2- oder 3-jährigen Ausbildungsgang. Dies ist bei vielen Ausbildungsgängen üblich.
Das Berufskolleg
für Wirtschaft und Verwaltung verfügt jeweils über die personellen Ressourcen
sowie über die erforderlichen Fachräume, um einen ordnungsgemäßen Unterricht zu
gewährleisten. Nur für den ersten Durchgang des berufsbezogenen Fachs
„Rechtsvorschriften und deeskalierendes Handeln“ ist der Unterricht durch eine
externe Fachkraft im Stundenumfang von 4 Wochenstunden notwendig, kann aber nach
der Einarbeitung von Fachkolleginnen und -kollegen der Schule übernommen
werden.
Die
erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sind vorhanden, da in den letzten
beiden Jahren ein Rückgang im gesamten System von 4 Vollzeitklassen (rd. 100
Schülerinnen und Schüler) zu verzeichnen war.
Bei der
Fachoberschulklasse 12 B handelt sich um einen Bildungsgang für Schülerinnen
und Schüler, die bereits eine mindestens zweijährige Berufsausbildung
absolviert haben oder eine vierjährige Berufspraxis nachweisen können. Die FOS
12 B stellt ein gutes Angebot für alle Schülerinnen und Schüler dar, die sich
noch nach ihrer Ausbildung einen höheren Schulabschluss zur Erreichung noch
weiterer Anschlussmöglichkeiten, wie zum Beispiel der Aufnahme eines
Fachhochschulstudiums, wünschen. Die Umfrage bei den Schülerinnen und Schülern
hat ein großes Interesse gezeigt, da viele Schülerinnen und Schüler erst in der
Ausbildung den Wert des Abschlusses einer Fachhochschulreife (FHR) erkennen.
Bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 wurde der zweijährige
Bildungsgang Fachoberschule 11/12 eingerichtet, der mit der vollen
Fachhochschulreife abschließt. Dieser Bildungsgang war langfristig zweizügig
geplant. Anders als prognostiziert ist die Nachfrage nach diesem zweijährigen
Modell inzwischen sehr gering, sodass in diesem Schuljahr keine Unterstufe mehr
eingerichtet werden konnte. Schülerinnen und Schüler waren
augenscheinlich mit der Doppelbelastung von Praktikum und Schule überlastet.
Die Bestehensquote lag unter dem Schnitt des Bildungsgangs Höhere
Handelsschule. Es ist zu vermuten, dass dieser Bildungsgang auslaufen wird.
In der Stadt Leverkusen gibt es kein weiteres Berufskolleg, das diesen Bildungsgang FOS 12 B im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung anbietet.
Die Lehrkräfte und Räume (inkl. PC-Räume) stehen in ausreichendem Maß zur Verfügung, da mit dem Auslaufen der FOS 11/12 zu rechnen ist. Da derzeit insgesamt leicht rückläufige Schülerzahlen zu verzeichnen sind, ist die Schaffung eines neuen Angebotes in der Region sinnvoll, zumal hiermit dem Bedürfnis der Wirtschaft nach gut ausgebildeten Fachkräften nachgekommen wird.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Maus / FB 40 / 406 - 4001
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Errichtung von Bildungsgängen
im städt. Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |