Betreff
Satzung über die Höhe der Ablösebeträge von PKW-Stellplätzen
- Stellplatzablösesatzung
Vorlage
2018/2653
Aktenzeichen
630-we
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Stellplatzablösesatzung wird gemäß §§ 48 Absatz 3 Satz 2 Nr. 8 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018, (GV. NRW S. 90) als Satzung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Deppe

Begründung:

 

Die bestehende Stellplatzablösesatzung darf aus rechtlichen Gründen ab dem 01.01.2019 nicht mehr angewendet werden.

 

Um dem Bürger auch im Jahr 2019 die Möglichkeit einer Stellplatzablösung anbieten zu können, ist eine neue Satzung mit geänderten Rechtsgrundlagen erforderlich.

 

Bis zur Erstellung einer Gesamtlösung (Stellplatzsatzung inkl. Ablösemodalitäten), welche im Laufe des Jahres 2019 durch ein externes Planungsbüro erarbeitet werden soll, fungiert die vorgelegte Satzung als Zwischenlösung.

 

Die Regelungen dieser Satzung entsprechen - bis auf die angewendeten Rechtsgrundlagen - vollständig der bestehenden Satzung; auf die Vorlage einer Synopse wird daher verzichtet.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wenzel / FB 63 / 406 - 6304

 

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine Auswirkungen, da Fortschreibung bestehender Satzung ohne finanzielle Änderung.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein