Betreff
Straßenbenennung im Leverkusener Stadtteil Hitdorf
Vorlage
2018/2655
Aktenzeichen
32-13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die von der Hitdorfer Straße abgehende Planstraße erhält die Bezeichnung „Mohnweg“.

 

Die genaue Lage der Straße geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die zu benennende Straße liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 217/I "Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße". Es handelt sich um die Benennung einer einzelnen Straße, die sich möglichst in die bereits bestehende Namensgebung der umliegenden Straßen einfügen sollte.

 

Die Namen alter Gewannbezeichnungen wurden weiträumig bereits für die Benennung anderer Straßen genutzt, sodass diese jetzt bei der Namenswahl außer Acht gelassen wurden.

 

Die Straße ist umgeben von Ackerflächen. Somit suggeriert eine Benennung nach Feldblumen bzw. in diesem Fall Mohn einen direkten Bezug zu der umliegenden Umgebung und den Feldern, an deren Rändern die Mohnblume wächst. Des Weiteren reiht sich der Name gut in die umliegenden Straßennamen ein, wie z. B. „Auf dem Acker“, „Grünstraße“ oder „Weidfeldstraße“.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bowien / FB 62 / 0214/406 - 6220

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Es entstehen keine Kosten. Die Straßennamensschilder werden durch den Bauträger finanziert.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen: 

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]