Beschlussentwurf:
Die von der Hitdorfer Straße abgehende Planstraße erhält die Bezeichnung „Mohnweg“.
Die genaue Lage der Straße geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die zu benennende Straße liegt im Bereich des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 217/I "Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße". Es
handelt sich um die Benennung einer einzelnen Straße, die sich möglichst in die
bereits bestehende Namensgebung der umliegenden Straßen einfügen sollte.
Die Namen alter Gewannbezeichnungen wurden weiträumig bereits für die Benennung anderer Straßen genutzt, sodass diese jetzt bei der Namenswahl außer Acht gelassen wurden.
Die Straße ist umgeben von Ackerflächen. Somit suggeriert eine Benennung nach Feldblumen bzw. in diesem Fall Mohn einen direkten Bezug zu der umliegenden Umgebung und den Feldern, an deren Rändern die Mohnblume wächst. Des Weiteren reiht sich der Name gut in die umliegenden Straßennamen ein, wie z. B. „Auf dem Acker“, „Grünstraße“ oder „Weidfeldstraße“.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Bowien / FB 62 / 0214/406 - 6220
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Es entstehen keine Kosten. Die Straßennamensschilder werden
durch den Bauträger finanziert.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |