- Überdachung
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt
Leverkusen stimmt der Entwurfsplanung für die Überdachung des neuen ZOB Opladen
zu.
2.
Der Rat der Stadt
Leverkusen beschließt, dass die Maßnahme „Überdachung ZOB Opladen“ auf Basis
der Entwurfsplanung umgesetzt wird. Da die für einen formalen Baubeschluss
notwendige Ausführungsplanung wegen der Verwendung eines Systemdaches erst
durch das liefernde Unternehmen im Vorlauf zur Werksplanung erstellt wird, wird
auf einen weiteren Baubeschluss in klassischer Form verzichtet.
3.
Der Rat bevollmächtigt
die Verwaltung, zur Deckung der Gesamtkosten von 2.100.000 € Finanzmittel in
Höhe von 450.000 € überplanmäßig aus der Finanzstelle 9700 092701 1005 Baukosten
nbso Ost dem Fachbereich Tiefbau zur Verfügung zu stellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Deppe
Begründung:
Revidierung des
Planungsbeschlusses zur Überdachung vom 07.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/2172)
und erneuter Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen am 01.10.2018 (Vorlage
Nr. 2018/2441)
Die bisherige Planung für eine Überdachung des neuen ZOB Opladen mit drei durchgehenden Dächern der Bauart „Zwiesel“ konnte aus Kostengründen nicht weiterverfolgt werden, da der von der Stadt Leverkusen zu tragende Eigenanteil zu hoch gewesen wäre. Der Rat der Stadt Leverkusen revidierte infolge dessen den Planungsbeschluss zur Überdachung vom 07.05.2018 am 01.10.2018 und beauftragte die Verwaltung mit der Planung eines alternativen Überdachungskonzeptes auf Basis folgender Prämissen:
-
Der
zentrale Mittelbussteig des neuen ZOB Opladen soll weiterhin mit einen Systemdach
der Bauart „Zwiesel“ und Windschutzanlagen ausgestattet werden. Auf die bislang
vorgesehenen Glas-Sheddach-Elemente soll allerdings verzichtet werden.
-
Der
nördliche und der südliche Bussteig sollen mit Witterungsschutz für die
einzelnen Haltestellen ausgestattet werden. An der Haltestelle des neuen
ZOB am südlichen Fahrbahnrand der durchgebundenen Goethestraße soll ebenfalls
ein Witterungsschutz vorgesehen werden.
Entwurfsplanung
Überdachung ZOB Opladen
Das mit der Planung
der Überdachung im Rahmen der Arge betraute Planungsbüro Heinz Jahnen Pflüger
(HJP) hat eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung vorgelegt (siehe Anlagen
1 und 2 dieser Vorlage).
1. Nördlicher Bussteig
Mit dem Beschluss
der Maßnahmen zur Attraktivierung des ÖPNV durch Leistungserweiterung und
Optimierung des ÖPNV-Angebotes der wupsi, gemäß der Ratsvorlage Nr. 2018/2494
am 10.12.2018, werden sich die zu erwartenden Fahrgastzahlen nach Einschätzung
der wupsi weiter erhöhen. Für die
Haltestellen 1 bis 3 des nördlichen Bussteiges wurde in Abstimmung mit der
wupsi GmbH (wupsi) aus diesem Grund besprochen, in jedem Fall einen
Witterungsschutz zu entwickeln, welcher dem dort zu erwartendem
Fahrgastaufkommen gerecht wird.
Der neue Busbahnhof in Opladen ist ein integraler Bestandteil der Gesamtkonzeption der nbso-Westseite und des Stadtteilentwicklungskonzeptes. Direkt angrenzend entsteht nördlich des Bahnhofsvorplatzes (Bruno-Wiefel-Platz) ein Neubauvorhaben für Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen - das sogenannte Bahnhofsquartier. Aus diesem Grund wurde in weiteren bilateralen Gesprächen zwischen dem Büro HJP, dem Sieger des Investorenauswahlverfahrens für diesen nördlichen Entwicklungsbereich MOMENTUM/kadawittfeldarchitektur und der nbso eine Abstimmung zur Herausbildung von Einzelüberdachungen für den nördlichen Bussteig vorgenommen.
Gestalterisch wurde eine Verbindung der Elemente des Siegerentwurfes (auffällige geometrische Formen, Dachbegrünung) von kadawittfeldarchitektur und der funktionalen Architektur des Systemdaches der Bauart „Zwiesel“ geplant. Auf dem nördlichen Bussteig können so drei dem dort zu erwartendem hohen Fahrgastaufkommen angepasste, komfortable und gestalterisch ansprechende individuelle Dachkonstruktionen mit Windschutzanlagen als Wartebereiche realisiert werden. Sie weisen unterschiedliche geometrische Formen und Größen auf, basieren aber auf der Systemkonstruktion eines Zwieseldaches, wie es auf dem Mittelbussteig zum Einsatz kommt. Ein verbindendes Element zum Siegerentwurf für das Bahnhofsquartier von kadawittfeldarchitektur ist zudem die extensive Dachbegrünung (siehe Seiten 10 bis 12 der Anlage 2 dieser Vorlage).
2. Mittelbussteig
Der Mittelbussteig
mit den Haltestellen 4 bis 9 wird weiterhin mit einem durchgehenden
Stahl-Systemdach der Bauart „Zwiesel“ überdacht. Die Größe des Daches wird aus
Kostengründen von 13 m Tiefe auf 11 m Tiefe reduziert. Der Buseinstieg ist
weiterhin überdacht. Das Dach wird ebenfalls begrünt.
3. Südlicher Bussteig und Haltestelle Goethestraße
Der südliche
Bussteig wird mit drei Wartehäuschen ausgestattet. Eine zusätzliche Haltestelle
entsteht am südlichen Rand der Durchbindung der Goethestraße zur Europa-Allee.
Die drei Wartehäuschen des südlichen Bussteiges sollen ebenfalls begrünt werden.
Auf eine Begrünung des Wartehäuschens an der zusätzlichen Haltestelle an der
Goethestraße wird verzichtet.
Der neue ZOB
Opladen wird (Planungsbeschluss vom 07.05.2018) als Gesamtschau mit den
Bahnsteigüberdachungen der DB am Bahnhof Opladen mit durchgehenden Systemdächern
der Bauart „Zwiesel“ ausgestattet werden. Dies wird die Einheit des wichtigen
Verkehrsknotenpunktes Bahnhof Opladen/ZOB Opladen besonders betonen. Mit der
nun vorliegenden Entwurfsplanung für die Überdachung kann diese gestalterische
Betonung des Verkehrsverknüpfungspunktes beibehalten werden. Gleichzeitig wird
durch die Berücksichtigung der Formensprache des Bauvorhabens zudem die Wertigkeit
des gesamten nördlichen Bereiches rund um den Bahnhofsvorplatz als Einheit intensiviert.
Aufbau und
technische Details der Überdachungen und Wartehäuschen des neuen ZOB Opladen
Das Systemdach der Bauart “Zwiesel“ kann auf unterschiedlich breiten Bahn-/Bussteigen eingesetzt werden. Die Höhe des Daches ist auf das Lichtraumprofil der Busse abgestimmt. Das Dach verfügt über eine konisch zulaufende Tragkonstruktion aus geschlossenen Profilen.
Der Entwurf ist ein schlichtes, elegantes Dachsystem, das sich in jede Umgebung harmonisch einfügen kann. Die Dachhaut schließt ohne Zwischenräume zu den Längsträgern ab. Damit wird das weitverbreitete Problem der Verschmutzung durch Taubenkot vermieden. Die Dachkonstruktion kann problemlos an sich verjüngende Bussteige angepasst werden. Andere Sonderkonstruktionen wie extrabreite einstielige Dächer oder asymmetrische Ausführungen sind individuell planbar und ausführbar.
Je nach Bussteig und Ausführung werden die Überdachungen in einstieliger Variante (eine Stütze je Dachachse) oder in zweistieliger Bauweise (zwei Stützen je Dachachse) ausgeführt.
Durch die komplette Verkleidung der Stützen am Bahnsteigdach Zwiesel werden die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen optimal vor Vandalismus geschützt. Die notwendigen technischen Ausstattungen wie Leuchten und Lautsprecher sind in speziellen Medienträgern untergebracht und sind jederzeit für Wartungs- und Reparaturarbeiten zugänglich.
1. Nördlicher Bussteig
Die drei Haltestellen
des nördlichen Bussteiges werden basierend auf der Systemkonstruktion
eines Zwieseldaches mit Einzeldächern in unterschiedliche geometrischen Formen und Größen überdacht (siehe Anlage
2 zu dieser Vorlage, S. 10/21).
Haltestelle 1:
Überdachung auf 87,6 m²,
Haltestelle 2:
Überdachung auf 100,8 m²,
Haltestelle 3:
Überdachung auf 107,4 m².
Die lichte Höhe
beträgt 4,3 m. Die Dächer überkragen die Busse um 0,5 m.
2. Mittelbussteig
Das durchgehende
Systemdach der Bauart „Zwiesel“ auf dem Mittelbussteig ist 67 m lang und
11 m breit und überdacht somit eine Gesamtfläche von 737 m². Das Dach überkragt
die Einstiegsbereiche der Busse aufgrund der Sägezahnaufstellung um ca. 0,5
bis 2 m. Die lichte Höhe beträgt 4,3 m.
3. Südlicher Bussteig und Haltestelle Goethestraße
Es sollen
mindestens dreifeldrige Standardwartehäuschen zum Einsatz kommen. Hier soll im
Zuge der Ausschreibung eine Bemusterung stattfinden.
Dachbegrünung
Die extensive Dachbegrünung soll ähnlich der Systemlösung "Spardach" der Fa.
Optigrün ausgeführt werden. Die Darstellung des Aufbaus der Begrünung ist der
Anlage 2, S. 12 dieser Vorlage zu entnehmen.
Die Planung, die Dächer des Busbahnhofes in Opladen mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen, wird aus Sicht des Fachbereiches Stadtgrün aus stadtklimatischen Gründen begrüßt. Die Dachbegrünung mindert die ungünstigen Auswirkungen der großflächigen Versiegelung, indem sie Staub bindet, durch Verdunstung die Umgebungstemperatur senkt und bei Starkregen zu einem verzögerten Wasserabfluss führt.
Hinzu kommt, dass die Dächer von umgebenden Gebäuden und der Bahnhofsbrücke von oben einsehbar sind und dadurch der neue ZOB auch optisch als begrünte Fläche wahrgenommen wird. Zudem gibt die Stadt mit der Begrünung der Dächer ein gutes Beispiel ab, wie Bauvorhaben im Hinblick auf den Klimaschutz optimiert werden können. Die Pflegekosten für ein Gründach mit einer Extensivbegrünung sind mit 1,50 € pro m² und Jahr anzusetzen. Die Gesamtdachfläche beträgt 1.078 m².
Weitere Bussteigausstattung
Der nördliche
Bussteig und der Mittelbussteig werden unter den jeweiligen Dachkonstruktionen
mit Windschutzanlagen mit Siebdruck ausgestattet. Hier soll im Zuge der
Ausschreibung eine Bemusterung stattfinden.
Die weiteren Ausstattungselemente des neuen ZOB Opladen werden an die Gestaltung der Fußgängerzone im Bereich der Bahnhofstraße angepasst (siehe Anlage 2 zur Vorlage, S. 16 und 17).
· Sitzbänke:
Ähnlich der Bank Typ 6045 der Firma Wetz,
- Stahl feuerverzinkt, pulverbeschichtet,
- Bambus-Belattung.
· Abfallbehälter:
Ähnlich der Abfallbehälter Typ WINSEN 90 der Firma WETZ in DB703.
Durch die wupsi
werden die einzelnen Bussteige mit einem Dynamischen Fahrgastinformationssystem
(DFI) mit sogenanntem „Text-to-speech“ für Menschen mit einer Sehbehinderung ausgestattet.
Diese Ausstattung ist nicht originärer Bestandteil dieser Maßnahme, sondern
erfolgt planerisch und monetär über die wupsi (siehe Anlage 2 zur Vorlage, S.
15).
Kosten und
Finanzierung
Die Baukosten der
vorgelegten Überdachungskonzeption belaufen sich laut Kostenberechnung von HJP
auf ca. 1.442.000,- € brutto. Die Technischen Betriebe der Stadt
Leverkusen AöR (TBL) haben die Baunebenkosten mit ca. 389.000 € brutto
berechnet. Es wird eine Finanzreserve von ungefähr 15 % (= ca. 269.000 €
brutto) vorgesehen.
Die Gesamtkosten
für die Baumaßnahme betragen somit ca. 2,1 Mio. € brutto.
Die Maßnahme ist
gemäß ÖPNV-G förderfähig. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde am 05.12.2018
vom NVR genehmigt.
Am 17.12.2018 fand
ein erneutes Abstimmungsgespräch zur Förderung der Überdachung des neuen ZOB
Opladen beim NVR statt. Grundlage dieses Gespräches bildeten Zahlen zu den
zukünftig erwarteten Kundenfrequenzen an den Bussteigen des neuen ZOB Opladen.
Diese wurden unter Berücksichtigung der Umsetzung der Maßnahmen zur
Attraktivierung des ÖPNV durch Leistungserweiterung und Optimierung des ÖPNV-Angebotes
der wupsi gemäß der Ratsvorlage Nr. 2018/2494 von der wupsi ermittelt.
Auf Basis dieser Zahlen zum zukünftigen Fahrgastaufkommen an den Bussteigen des nördlichen Bussteiges und am Mittelbusteig des neuen ZOB Opladen erhöhte der NVR die Förderbemessungsgrundlage für die Überdachungen des nördlichen Bussteiges und des Mittelbussteiges. Zur Ermittlung der Zuwendungen werden die Länge der Bussteige (20 m), eine Bautiefe von nunmehr drei Metern und eine Förderobergrenze von 1.500 €/m² zugrunde gelegt (sogenannte „fiktive Förderung“). Es wird mit einem Fördersatz von 90 % gefördert. Die übrigen vier Wartehäuschen werden mit 90 % der anerkannten Bruttokosten gefördert.
Den Gesamtkosten
stehen damit zu erwartende Zuweisungen in Höhe von 1,0 Mio. €
gegenüber. Zuvor wurden 835.000 € erwartet. Bezogen auf die zu erwartende
Förderung können die Zuweisungen auf 1,0 Mio. € aufgestockt werden.
Für die Überdachung
des neuen ZOB Opladen sind bisher 1,65 Mio. € im Haushalt der Stadt
Leverkusen geplant. Zur Deckung der Gesamtkosten von 2,1 Mio. € werden dem
Fachbereich Tiefbau Finanzmittel in Höhe von 450.000 € überplanmäßig aus
der Finanzstelle 9700 092701 1005 zur Verfügung gestellt.
Beschluss des
Rates der Stadt Leverkusen
Der
Beschlussentwurf für die politischen Gremien sieht vor, dass der Rat der Stadt
Leverkusen der Entwurfsplanung für die Überdachung des neuen ZOB Opladen zustimmt
und beschließt, dass die Maßnahme „Überdachung ZOB Opladen“ auf Basis der Entwurfsplanung
umgesetzt wird. Ein weiterer Beschluss ist nicht vorgesehen.
Da die für einen
formalen Baubeschluss notwendige Ausführungsplanung wegen der Verwendung eines
Systemdaches erst durch das liefernde Unternehmen im Vorlauf zur Werksplanung
erstellt wird, wird auf einen weiteren Baubeschluss in klassischer Form
verzichtet.
Die Maßnahme wird
nach erfolgtem Beschluss von den TBL ausgeschrieben.
Weiteres
Vorgehen/Zeitplanung
Die Gesamtbauzeit für die Überdachungsbauwerke beträgt ca. 8 Monate und beginnt mit der Fertigung der Dachkonstruktionsteile im Werk des Systemdachherstellers. Die Bauaktivitäten vor Ort in Opladen sollen Mitte November 2019 beginnen. Mit einer Fertigstellung der Überdachungsbauwerke ist Ende Mai 2020 zu rechnen. Teilweise parallel und in den darauffolgenden 3 Monaten werden die von den Überdachungsbauwerken abhängigen Straßenbauarbeiten (Pflasterflächen und Ausstattung) ausgeführt. Die Eröffnung des ZOB Opladen ist für September 2020 vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon: Frau Stramka (nbso), Tel.
406 - 6019
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Baukosten Dach ZOB Opladen:
Finanzstelle 6602 120502 1009 Finanzposition 783200
Jahr 2018: 300.000 €,
Jahr 2019: 1.000.000 €,
VE 2019: 350.000 €,
Jahr 2020: 350.000 €.
Zuwendung Baukosten Dach ZOB Opladen:
Finanzstelle 6602 120502 1009 Finanzposition 681000
Jahr 2020: 835.0000 €
Mit der Mittelanmeldung zum
Haushalt 2020 muss der Ansatz bei der Finanzstelle
9700 092701 1005 Baukosten nbso Ost um die 450.000 € aufgestockt werden, die in
2019 gemäß Beschlusspunkt 3. überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Darüber
hinaus kann nach jetzigem Stand die Zuwendung ebenfalls mit der Mittelanmeldung
2020 von bisher 835.000 € um 165.000 € auf 1.000.000 € aufgestockt werden.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Jährliche Abschreibung Dach:
Baukosten 2.100.000 €, Abschreibungsdauer 50 Jahre = 42.000 € Aufwand/Jahr,
Zuwendung 1.000.000 € Auflösungsdauer 50 Jahre = 20.000 € Ertrag/Jahr.
Weitere haushälterische Belastungen für Unterhaltung, Betrieb (z. B. Beleuchtung) und Pflege können zum jetzigen Zeitpunkt (außer Grünpflege in Höhe von 2.954 € brutto/Jahr) noch nicht ermittelt bzw. beziffert werden.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt. Es besteht ein großes öffentliches Interesse an einer zügigen Umsetzung der geplanten Maßnahme. Um zeitnah die weiteren Verfahrensschritte für dieses Projekt in zentraler und städtebaulich sensibler Lage in Leverkusen-Opladen einleiten zu können, ist eine Befassung noch in diesem Sitzungsturnus erforderlich.