- Beteiligung an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD)
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den
Kauf von 15 Geschäftsanteilen zu einem Preis von 100 € je Geschäftsanteil gemäß
einem Kaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt
Leverkusen über den Verkauf und die Abtretung von Gesellschaftsanteilen an der
PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten
Entwurf.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Beteiligung zu vollziehen und alle erforderlichen Schritte einzuleiten,
insbesondere alle im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb stehenden Verträge
(Kaufvertrag - Anlage 1, Gesellschaftervereinbarung - Anlage 2,
Eckpunktevereinbarung - Anlage 3 etc.) abzuschließen und das Anzeigeverfahren
in die Wege zu leiten.
3. Der Rat bestellt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW
nachfolgendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der PD:
Herrn Stadtdirektor Markus Märtens.
Das gewählte Mitglied ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, wobei
die/der Bevollmächtigte an etwaige Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen
gebunden ist.
4. Der
Rat bevollmächtigt die Verwaltung, die für den Kauf benötigten Mittel in Höhe
von 1.500 € außerplanmäßig bei Finanzstelle 97001515012000, Finanzposition
784300, bereit zu stellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Im Zuge der
Aufstellung einer Digitalisierungsstrategie zur Umsetzung der rechtlichen
Vorgaben u. a. aus dem E-Government- und Online-Zugangsgesetz ist die
Stadt Leverkusen auf die Firma PD aufmerksam geworden. In diesem Zusammenhang
wurden verschiedene Orientierungsgespräche mit Firmen u. a. PD geführt.
In bzw. aus den
Präsentationen wurde deutlich, dass die Modernisierung der Verwaltung ein
langer organisatorischer Prozess ist und neben der externen Unterstützung zur
Digitalisierungsstrategie weitere Beratungsbedarfe bestehen bzw. entstehen
werden. Mit dem beabsichtigten Auftrag zur Digitalisierungsstrategie ist diese
Thematik nicht abgeschlossen.
Vor diesem
Hintergrund und aufgrund der Präsentationen besteht nunmehr die Absicht, dass
die Stadt Leverkusen Gesellschafter bei der PD wird und somit die Möglichkeit erhält,
Beraterleistungen im Rahmen von Inhouse-Geschäften zu vergeben. Mit dem Erwerb
von Gesellschaftsanteilen und der Unterzeichnung einer Eckpunktevereinbarung
können Beratungsleistungen im Rahmen von Inhouse-Geschäften in Anspruch genommen
werden. Förderkulissen des Bundes können besser/umfangreicher in Anspruch
genommen werden. Hinsichtlich des Angebots etc. wird auf die nachfolgenden
Punkte verwiesen. Eine Umfrage unter den von PD beratenen Kommunen ergab
durchweg ein positives Feedback zu den bisherigen Beratungsleistungen.
I.
Die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
1. Beratungsangebot
Das Ziel der PD
ist, eine moderne und stabile Verwaltungsarbeit zu unterstützen. Hierzu gehört
es, öffentliche Investitionen anzubahnen und deren Umsetzung zu begleiten sowie
strategische Konzepte und nachhaltige Handlungsoptionen zu entwickeln. Gestützt
auf die Beratungstätigkeit seit 2009 ausschließlich für die öffentliche Hand
verfügt die PD über umfangreiche Erfahrungen in der strategischen sowie
Projektberatung öffentlicher Auftraggeber. Dabei bietet die PD neben der
umfangreich aufgebauten Expertise zu Kooperationsmodellen Beratung in allen
Phasen eines Projektlebenszyklus sowie mit differenzierten Schwerpunkten nach
Tätigkeitsfeldern an. Damit ist für die vielfältigen Herausforderungen, denen
die öffentliche Verwaltung heute gegenübersteht, ein umfangreiches
Beratungsangebot geschaffen.
Die PD steht
ausdrücklich für eine ergebnisoffene Prüfung unabhängig vom gewählten
Beschaffungs- bzw. Realisierungsansatz, die ausschließlich im wirtschaftlichen
Interesse des öffentlichen Auftraggebers erfolgt.
Ein besonderer
Schwerpunkt ist dabei ein flächendeckendes variantenneutrales Beratungsangebot
zu allen Beschaffungsvarianten gerade für Kommunen über den kompletten
Projektzyklus von öffentlichen Investitionsvorhaben. Dabei nimmt die
Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Variantenvergleichen,
Eignungstests und Machbarkeitsuntersuchungen und der strategischen und
organisatorischen Beratung für Investitionsvorhaben aller Art eine besondere
Bedeutung ein. Neben der Beratung soll auch die unmittelbare Schulung von
kommunalen Anwendern weiter ausgebaut werden, mit dem Ziel, dass diese eigenständig
die erforderlichen Verfahrensschritte durchführen bzw. ggf. erforderliche
weitere externe Planungs- und Beratungsleistungen beschaffen können. In
Zusammenarbeit mit ausgewählten technischen Rahmenvertragspartnern soll die PD
darüber hinaus flächendeckend in Deutschland Projektplaner, Projektmanager und
Projektsteuerer anbieten, die die Wirtschaftlichkeit von Projektansätzen und Beschaffungsalternativen
mittels fortzuentwickelnder Rechenmodelle für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
umfassend vergleichen und beurteilen können.
Im Bereich Bau und
Infrastruktur baut die PD die vorhandene Kompetenz in der wirtschaftlich
effizienten Strukturierung und Steuerung von Hochbau- und vergleichbaren
Infrastrukturbeschaffungen auf allen staatlichen Ebenen weiter aus. Die
Beratung soll dabei alle Realisierungsvarianten umfassen und den Lebenszyklus
von Investitionen in den Fokus nehmen.
Ein weiterer
Aufgabenschwerpunkt der PD sind Beratungsleistungen zu IT-Dienstleistungen
sowie die Strategie- und Organisationsberatung für die gesamte öffentliche
Verwaltung bei anspruchsvollen Veränderungsprojekten und der Verwaltungsmodernisierung.
Ausgehend von einer vorgelagerten Strategieberatung umfasst dies sowohl die
Konzeption und Umsetzung von Organisationsmodellen als auch strategische
Sourcing-Konzeptionen.
2. Struktur der PD
Die PD ist aus der
ÖPP Deutschland AG hervorgegangen. Die Umwandlung der ÖPP Deutschland AG in
eine GmbH wurde vorgenommen, um allen Gesellschaftern eine ausschreibungsfreie
Beauftragung der PD gestützt auf den Ausnahmetatbestand des § 108 GWB zu
ermöglichen (sogenannter „Inhouse-Tatbestand“).
Gesellschafter der
PD dürfen entsprechend der Satzung nur öffentliche Auftraggeber im Sinne des §
99 Nr. 1 bis 3 GWB sein. Die aktuellen Gesellschafter sind der Gesellschafterliste
der PD zu entnehmen (beigefügt als Anlage 4). Die Struktur der PD wurde speziell
so ausgestaltet, dass alle Gesellschafter die PD ohne öffentliche Ausschreibung
des Auftrages beauftragen können.
Hierzu wurden die
sich aus § 108 GWB ergebenden Grundsätze für eine Inhouse-Beauftragung bei der
Konzeptionierung der PD berücksichtigt. So ist durch die Satzung und die
Gesellschaftervereinbarung insbesondere dafür Sorge getragen, dass die für die
Erfüllung des Inhouse-Tatbestands erforderliche Kontrolle der PD durch alle an
ihr beteiligten Gesellschafter gemeinsam ausgeübt wird. Kein Gesellschafter hat
eine derart hervorgehobene Stellung inne, die es ihm erlaubt, die PD allein zu
kontrollieren. Das gilt auch dann, wenn ein einzelner Gesellschafter
Mehrheitsgesellschafter der PD ist. Denn durch die Satzung und die
Gesellschaftervereinbarung wird das Stimmgewicht eines Gesellschafters, der
mehr als 45 % der Geschäftsanteile an der Gesellschaft hält, auf 45 %
der auf alle Geschäftsanteile entfallenden Stimmen begrenzt und das Stimmgewicht
der weiteren Gesellschafter entsprechend erhöht.
Neben der
Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung sieht die Satzung als
weiteres Organ der PD einen fakultativen Aufsichtsrat vor. Durch die
Gesellschaftervereinbarung ist sichergestellt, dass allen fünf
Gesellschaftergruppen ((1) Bund, (2) Länder, (3) Kommunen (4)
öffentlich-rechtliche Körperschaften (5) Sonstige öffentliche Auftraggeber)
jeweils ein Vorschlagsrecht für ein Aufsichtsratsmitglied zusteht (vgl. im
Einzelnen die als Anlage 5 beigefügte Satzung sowie die als Anlage 2 beigefügte
Gesellschaftervereinbarung).
Den Gesellschaftern
der PD steht sowohl gegenüber der Geschäftsführung der PD als auch dem
Aufsichtsrat ein umfassendes Weisungsrecht zu.
Die PD sorgt für
ein Höchstmaß an Transparenz und wird umfassend geprüft. Hierfür ist in der
Satzung sichergestellt, dass der Jahresabschluss nebst Lagebericht in entsprechender
Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft wird. Die PD unterliegt zudem dem
Public Corporate Governance Codex (PCGK) des Bundes. Im Rahmen der Abschlussprüfung
erfolgt auch die erweiterte Prüfung nach § 53 HGrG. Der Bundesrechnungshof hat
das Recht nach § 54 HGrG, sich im Rahmen seiner Prüfungen nach § 44 HGrG bei
dem Unternehmen unmittelbar zu unterrichten und kann zu diesem Zweck den
Betrieb, die Bücher und die Schriften des Unternehmens einsehen. Dadurch ist
eine sorgfältige und umfassende Prüfung der Ordnungsgemäßheit der
Geschäftsführung sichergestellt. Prüfrechte anderer Rechnungsprüfungsbehörden
sind daher nicht vorgesehen.
II.
Die Beteiligung an der PD
Mit dem Erwerb der
Geschäftsanteile erlangt die Stadt Leverkusen die Stellung eines
Gesellschafters der PD mit allen gesellschaftsrechtlichen Rechten und
Pflichten. Über die oben beschriebene gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der
PD übt die Stadt
Leverkusen gemeinsam mit allen anderen Gesellschaftern der PD eine gemeinsame
Kontrolle i. S. d. § 108 Abs. 1 und 4 GWB aus.
Diese Kontrolle
kann der Gesellschafter über die Wahrnehmung von Antrags- und Stimmrechten in
der Gesellschafterversammlung sowie bei der Auswahlentscheidung zum Vorschlag
für das Mitglied des Aufsichtsrates durch die jeweilige Gesellschaftergruppe
ausüben. Die Gesellschafterversammlung kann zudem lt. Satzung Weisungen an
Aufsichtsrat und Geschäftsführung erteilen. Ferner stehen dem Gesellschafter
unter Beachtung der Regelungen der Gesellschaftervereinbarung Auskunfts- und
Informationsrechte eines Gesellschafters nach dem GmbHG zu.
Der Erwerb der
Geschäftsanteile erfolgt durch notariellen Geschäftsanteilskaufvertrag, die
Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages trägt der Bund. Die Kosten
der Beteiligung belaufen sich auf 100 EUR pro Geschäftsanteil, d. h.
vorliegend insgesamt auf 1.500 EUR.
Die für den Kauf
benötigten finanziellen Mittel sind in der Haushaltsplanung 2019 nicht
berücksichtigt.
Die zu erwerbenden
Geschäftsanteile sind wirtschaftlich von wesentlichen wertbestimmenden Rechten
entkleidet, sodass der Kommune wirtschaftlich nur der Anspruch auf Rückzahlung
der Stammeinlage im Liquidationsfall zusteht, der wirtschaftlich dem Nennbetrag
entspricht (sogenannte „gestrippte Anteile“). Hierzu behält sich die Bundesrepublik
Deutschland einen unentgeltlichen Nießbrauch an den Geschäftsanteilen vor, der
namentlich Gewinnausschüttungen und soweit möglich auch Liquidationserlöse
erfasst. Weiterhin tritt der Erwerber mit dem Erwerb sämtliche Vermögensrechte
aus den verkauften Geschäftsanteilen (mit Ausnahme der Rückzahlung der
Stammeinlage), die nicht durch den Nießbrauch erfasst werden, an die
Bundesrepublik Deutschland ab. Dies erfasst v. a. Rechte aus der Auflösung
von Kapitalrücklagen, die rechtstechnisch keine „Früchte“ der Anteile
darstellen und daher vom Nießbrauch nicht erfasst werden können. Gleichzeitig
erhält der Erwerber das Recht, von der Bundesrepublik Deutschland den
Rückerwerb der Anteile zu dem Erwerbspreis zu verlangen, wenn das wichtige
Interesse an der Beteiligung nicht mehr fortbesteht. Aufgrund dieser
Konstruktion entspricht der Kaufpreis für die Anteile deren Nennbetrag (100 € je Anteil).
Mit diesem
Vertrags- und Preismodell trägt der Erwerber somit kein Kapitalausfallrisiko
und kann durch die mit den übertragenen Gesellschaftsanteilen verbundenen
Verwaltungs- und Kontrollrechte der PD Aufträge im Wege einer Inhouse-Vergabe
erteilen, partizipiert aber nicht an dem wirtschaftlichen Erfolg der PD. Die
Entkleidung von den wertbestimmenden Vermögensrechten lässt die für die
Ausübung des ausschlaggebenden Einflusses im Sinne des § 108 Abs. 5 Nr. 2 GWB
erforderlichen Gesellschafterrechte unberührt. Die Angemessenheit des dann
verbleibenden Kaufpreises von 100 € je Anteil für die „gestrippten“ Anteile ist
durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt worden.
III.
Die Beauftragung der PD
Die Beauftragung
der PD durch ihre Gesellschafter erfolgt auf zivilvertraglicher Basis. Die Rahmenbedingungen
der Beauftragung, insbesondere die Preise sind in der Eckpunktevereinbarung für
alle Gesellschafter gleich festgelegt (vgl. Eckpunktevereinbarung, beigefügt
als Anlage 3). Auf Grundlage dieser Eckpunktevereinbarung erfolgt dann die
individuelle Beauftragung der PD durch den jeweiligen Gesellschafter.
IV.
Vorteile einer Beteiligung an der PD
1.
Ausschreibungsfreie Beauftragung der PD
Die Gesellschafter
der PD können die PD ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen
des Inhouse-Privilegs beauftragen. Die Voraussetzungen für eine
ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe (vgl. § 108 GWB) werden vorliegend erfüllt.
Da sich an der PD nur öffentliche Auftraggeber beteiligen, besteht keine
private Kapitalbeteiligung an der PD. Die PD soll primär nur für öffentliche
Auftraggeber, die an der PD beteiligt sind, tätig werden. Die Umsätze der PD
mit ihren Gesellschaftern lagen in den vergangenen Jahren stets oberhalb von 80
Prozent des Gesamtumsatzes. Die Einhaltung dieser Quote wird durch die
Geschäftsführung und den Aufsichtsrat im Rahmen der laufenden Berichterstattung
überwacht. Dadurch wird sichergestellt, dass das sogenannte
Wesentlichkeitskriterium des § 108 GWB erfüllt ist und bleibt.
Auch das sogenannte
Kontrollkriterium des § 108 Abs. 1 und 4 GWB, wonach die öffentlichen
Auftraggeber gemeinsam über das Unternehmen eine ähnliche Kontrolle ausüben
müssen wie über ihre eigene Dienststelle, ist vorliegend gewährleistet. Die
gesellschaftsrechtliche Struktur der PD wurde speziell so ausgestaltet, dass
alle beteiligten öffentlichen Auftraggeber eine gemeinsame Kontrolle über die
PD ausüben (vgl. hierzu oben Ziffer I.2.).
2. Geringer Verwaltungsaufwand
Der
Verwaltungsaufwand, der mit der Beteiligung an der PD verbunden ist, wird
möglichst gering gehalten. Der Eintritt in die PD erfolgt vorliegend durch den
Kauf von Geschäftsanteilen an der PD mittels eines in notarieller Form
geschlossenen Vertrags. Verwaltungsaufwand entsteht lediglich im Zusammenhang
mit der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung (vgl. § 48 GmbHG) und deren
Vorbereitung sowie ggf. der Wahrnehmung sonstiger Gesellschafterrechte.
3. Flexible Beauftragung
Da die PD ohne
Durchführung eines Vergabeverfahrens beauftragt werden kann, sind ihre
Gesellschafter bei der Beauftragung nicht - wie bei einer Ausschreibung - auf
den ausgeschriebenen Leistungsumfang beschränkt. Der Gesellschafter kann als
Auftraggeber vielmehr flexibel und schnell einen Auftrag mit der PD vereinbaren
und diesen in Abstimmung mit der PD im weiteren Verlauf des Projekts an seine
Bedürfnisse anpassen.
4. Spezialisierung auf die Beratung der
öffentlichen Hand
Die PD ist
ausschließlich für die öffentliche Hand und zu mehr als 80 Prozent für ihren
Gesellschafterkreis tätig. Dies vermeidet Interessenkonflikte zu anderen
Beratungsmandaten und stellt einen großen Erfahrungsschatz zu öffentlichen
Investitionsvorhaben sicher. Die PD verfügt damit über das notwendige Knowhow,
um den speziellen Anforderungen öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden.
Aufgabe der PD ist die Beratung ausschließlich im Interesse der öffentlichen
Hand.
V. Vertretung in
den Organen der PD
Gem. § 113 Abs. 1
GO NRW ist die/der Gesellschaftsvertreterin/Gesellschaftsvertreter durch den
Rat der Stadt Leverkusen zu bestellen.
Die Verwaltung
schlägt vor, Herrn Stadtdirektor Markus Märtens als Mitglied in die
Gesellschafterversammlung zu bestellen. Im Zuge dessen ist es erforderlich,
Herrn Stadtdirektor Markus Märtens zu ermächtigen, Untervollmacht zu erteilen,
wobei die/der Bevollmächtigte an etwaige Beschlüsse des Rates zu binden wäre.
Bezüglich der
Ausübung des Mandats hat der Deutsche Städtetag seine Mitglieder darauf
aufmerksam gemacht, dass die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages von
Mitgliedstädten, die Gesellschafter der PD sind, zur Wahrnehmung von Rechten
als Gesellschafter der PD bevollmächtigt werden kann. Für diesen Fall ist eine
Vollmachtsvereinbarung erforderlich. Hierüber wird im jeweiligen Einzelfall
entschieden werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / FB 20 / 406 - 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, die für den Kauf benötigten Mittel in Höhe von 1.500 € außerplanmäßig bei Finanzstelle 97001515012000, Finanzposition 784300, bereit zu stellen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Erwerb der
Gesellschaftsanteile ist für die Inhouse-Vergabe von Beratungsleistungen durch
die Firma PD notwendig. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Schiene für die
Erstellung einer Digitalisierungsstrategie sowie der Mittelplanungen 2020 ist
ein schnellstmöglicher Erwerb notwendig.