Betreff
Integriertes Handlungskonzept (InHK) Hitdorf
- Kooperationsvereinbarung "Bürgermeile"
Vorlage
2019/2687
Aktenzeichen
hit
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die vorgelegte Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen, dem Dachverband Hitdorfer Vereine e. V. und dem Verein Villa Zündfunke e. V. zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Gemäß Beschlusspunkt Nr. 5 der Vorlage Nr. 2017/2005 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Verwaltung beauftragt, die notwendigen vertraglichen Regelungen mit den Vereinen und Betreibern der Immobilien vorzubereiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen. Mit der Vorlage Nr. 2018/2134 wurde die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I über die Inhalte der Kooperationsvereinbarung informiert. Sie erteilte daraufhin den Auftrag an die Verwaltung, eine unterschriftsreife Kooperationsvereinbarung als Bestandteil des Änderungsantrages auszuarbeiten.

 

Die Bewilligung des Änderungsantrages wurde mit Schreiben der Bezirksregierung vom 28.08.2018 erteilt. Ergänzungen oder Änderungen zum Entwurf der Kooperationsvereinbarung gingen damit nicht einher.

 

Der Entwurf wurde am 08.01.2019 mit Vertretern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I diskutiert und im Hinblick auf Zuständigkeiten und zeitliche Vorgaben zur Erfüllung konkretisiert.

 

Die beigefügte Kooperationsvereinbarung wird die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit der beiden Vereine mit der Stadt Leverkusen sein. Sie dient der Sicherung des ideellen Grundgedankens des Projektes vor dem Hintergrund der Zweckbindungsfrist. Es handelt sich um eine Absichtserklärung auf Gegenseitigkeit, zur Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung des Projektes.

 

Regelungen bezüglich der Nutzung und Überlassung der jeweiligen Immobilien werden in separaten Verträgen getroffen und der Politik vor der Unterzeichnung zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Fr. Schwanke / FB 61 / 406 - 6129

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bei der Kooperationsvereinbarung handelt es sich um eine Absichtserklärung auf Gegenseitigkeit, in der die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Partnern im Projekt „Bürgermeile“ dargestellt sind.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung sind keine weiteren finanziellen Aufwendungen verbunden.

 

Die Mittel für die baulichen Maßnahmen des Projektes „Bürgermeile“ stehen auf der Finanzstelle 65000170011162, Finanzposition 783100, zur Verfügung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die finanziellen Auswirkungen der baulichen Maßnahmen des Projektes „Bürgermeile“ wurden in der Vorlage Nr. 2018/2394 dargelegt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich 65, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Das Konzept „Bürgermeile“ als Weiterentwicklung des Projektes Nr. 8 „Villa Zündfunke“ im Gebäude Hitdorfer Str. 169, welches zentraler Bestandteil des InHK Hitdorf und des Förderantrags war, dient der Sicherung der bewilligten Fördermittel.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Die Umsetzung des ideellen Grundgedankens des Projektes „Bürgermeile“ erfordert die intensive Abstimmung mit den Betreibern der Immobilien und die Einbindung weiterer Hitdorfer Akteure.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Bewilligung des Änderungsantrages zur Übertragung der bereits bewilligten Fördermittel vom Projekt „Villa Zündfunke“ auf das Projekt „Bürgermeile“ wurde mit Schreiben der Bezirksregierung vom 28.08.2018 erteilt. Die neue Kooperationsvereinbarung muss nunmehr kurzfristig nachgereicht werden. Aus diesem Grund ist die Beratung noch in diesem Turnus erforderlich.