Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Leverkusen für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2019
Vorlage
2019/2694
Aktenzeichen
011-08-03-sie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für die vom 04.-06.06.2019 in Dortmund stattfindende ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages werden zwei stimmberechtigte Abgeordnete bestellt.

 

a) Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW

 

Abgeordneter:          Vertreter:

Beigeordneter          Beigeordneter

Marc Adomat            Alexander Lünenbach

 

b) Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW

 

Abgeordneter                                   Vertreter

 

Rh. Stefan Hebbel (CDU)             Rh. Dieter März (SPD)

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen kann gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedsstadt mit unter 250.000 Einwohnern zwei Delegierte mit Stimmrecht zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages entsenden.

 

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages (§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Deutschen Städtetages). Die Wahl der Abgeordneten erfolgt gem. § 63 Abs. 2 i.V. mit § 113 GO NRW.

 

Einer der zwei Leverkusener Delegierten zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ist gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter. Der zweite Vertreter soll eine/ ein aus dem Volk gewählte/r Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter sein, also ein Mitglied des Rates der Stadt Leverkusen (§ 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages i.V. mit § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).

 

Bei der Besetzung von nur einer Person aus dem politischen Bereich (Buchstabe b) liegt das Vorschlagsrecht bei der größten Fraktion im Rat. Abgeordnete und Vertreter müssen nicht derselben Fraktion angehören.

Sofern es nur einen Personalvorschlag aus dem politischen Raum gibt, können die Beschlusspunkte von a) und b) gemeinsam abgestimmt werden. Ansonsten ist getrennte Abstimmung erforderlich. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dann jeweils aus.

 

Rh. Stefan Hebbel wurde von der CDU-Fraktion als Abgeordneter und Rh. Dieter März von der SPD-Fraktion als sein Vertreter vorgeschlagen.

 

Durch Beschluss des Rates können neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden. Wie in der Vergangenheit auch erfolgt die Finanzierung und Reiseorganisation der Gastdelegierten durch die jeweilige Fraktion.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage Nr. 2019/2694

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Ursula Siewert/ 01/ 406 - 88 73

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:     810001050102

Produkt:             010501

Produktgruppe:  0105

Sachkonto:        541200

Ansatz:              400,00 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet alle zwei Jahre in den angehörigen Städten statt. Da die Veranstaltungsorte der künftigen Hauptversammlungen nicht bekannt sind, kann zu den Folgejahren keine Aussage getroffen werden. Im Ansatz werden pauschal 1.000,00 € vorgehalten.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]