Beschlussentwurf:
Für die vom 04.-06.06.2019 in Dortmund stattfindende ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages werden zwei stimmberechtigte Abgeordnete bestellt.
a) Gemäß §
113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Abgeordneter: Vertreter:
Beigeordneter Beigeordneter
Marc Adomat Alexander Lünenbach
b) Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Abgeordneter Vertreter
Rh. Stefan Hebbel (CDU) Rh. Dieter März (SPD)
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Stadt Leverkusen kann gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedsstadt mit unter 250.000 Einwohnern zwei Delegierte mit Stimmrecht zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages entsenden.
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages (§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Deutschen Städtetages). Die Wahl der Abgeordneten erfolgt gem. § 63 Abs. 2 i.V. mit § 113 GO NRW.
Einer der zwei Leverkusener Delegierten zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ist gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter. Der zweite Vertreter soll eine/ ein aus dem Volk gewählte/r Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter sein, also ein Mitglied des Rates der Stadt Leverkusen (§ 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages i.V. mit § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).
Bei der Besetzung von nur einer Person aus dem politischen Bereich (Buchstabe b) liegt das Vorschlagsrecht bei der größten Fraktion im Rat. Abgeordnete und Vertreter müssen nicht derselben Fraktion angehören.
Sofern es nur einen Personalvorschlag aus dem politischen Raum gibt, können die Beschlusspunkte von a) und b) gemeinsam abgestimmt werden. Ansonsten ist getrennte Abstimmung erforderlich. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dann jeweils aus.
Rh. Stefan Hebbel wurde von der CDU-Fraktion als Abgeordneter und Rh. Dieter März von der SPD-Fraktion als sein Vertreter vorgeschlagen.
Durch Beschluss des Rates können neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden. Wie in der Vergangenheit auch erfolgt die Finanzierung und Reiseorganisation der Gastdelegierten durch die jeweilige Fraktion.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage Nr.
2019/2694
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Ursula Siewert/ 01/ 406 - 88 73
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 810001050102
Produkt: 010501
Produktgruppe: 0105
Sachkonto: 541200
Ansatz: 400,00 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet alle zwei Jahre in den angehörigen Städten statt. Da die Veranstaltungsorte der künftigen Hauptversammlungen nicht bekannt sind, kann zu den Folgejahren keine Aussage getroffen werden. Im Ansatz werden pauschal 1.000,00 € vorgehalten.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |