Betreff
Neuwahl des Beirates für Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde
Vorlage
0063/2009
Aktenzeichen
III-322-13-19-01-Ar
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

Der Rat wählt gemäß § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) vom 19.06.07 die in der Anlage als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder aufgeführten Bewerber in den Beirat für Natur und Landschaft.

 

 

gezeichnet:

 

Häusler                                                                       Stein

in Vertretung des Oberbürgermeisters

Begründung:

Gemäß § 11 LG ist ein Beirat zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Leverkusen zu wählen. Gemäß § 11 Abs. 5 LG i. V. m. § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) vom 22.10.1986, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.10.1994, wählt der Rat die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

Der Rat der Stadt Leverkusen wurde im August 2009 für 5 Jahre neu gewählt, der Beirat für Natur und Landschaft ist für diesen Zeitraum ebenfalls neu zu wählen.

 

Gemäß § 11 Abs. 4 LG besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern. Folgende Verbände schlagen Vertreterinnen oder Vertreter vor:

·        2 Personen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)

·        2 Personen der Naturschutzbund Deutschland (NABU)

·        3 Personen die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein Westfalen (LNU)

·        1 Person die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)

·        2 Personen der regional zuständige Landwirtschaftsverband

·        1 Person der Waldbauernverband

·        1 gemeinsame Person der Landesverband Gartenbau Rheinland e. V. und der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.

·        1 Person der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V.

·        1 Person der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V.

·        1 Person der LandesSportBund NRW

·        1 Person der Imkerverband Rheinland

 

 

Die Vorschläge der Verbände sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Hinweis: Die Namen der Personen, die bereits dem letzten Beirat angehörten, sind fett gedruckt.

 

 

Mitglied

 

Stellvertreter/ Stellvertreterin

Ersatzkandidaten /

-kandidatinnen

 

Verband/Verein

Ingrid Mayer

Mechthild Höller

Heinz Boden

Benedikt Rees

Waltraud König-Scholz

Otto Krämer

BUND (2 Mitglieder)

Erich Schulz

Dr. Peter Wegner

Ernst Otto Radcke

Rainer Morgenstern

Anke Kamman

Ute Pfeiffer-Frohnert

NABU (2 Mitglieder)

 

Dr. Martin Denecke

Andreas Babilon

Reinhard Knichala

Ingrid Feierabend- Proske

Dr. Hans Georg Meyer

Karl-Theo Birk

Dr. Reimund Müller

Verena Twyrdy

Dr. Gerhard Wilhelm

Wilfried Hansmann

LNU (3 Mitglieder)

 

Erik Weiglhofer

Achim Urban

Gerd Willms

SDW (1 Mitglied)

 

Friedhelm Kamphausen

Willi Baumhögger

 

Hans-Peter Süß

Franz Josef Klein

Joachim Urbahn

Klaus Wieden

Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. (2 Mitglieder)

Gerd Willms

Heinz Eckard Schneider

Johannes Broich

Waldbauernverband NRW (1 Mitglied)

Hans-Joachim

Müller

Heike Oderwald-Kuppel

Axel Küllenberg

Landesverband Gartenbau Rheinland und Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer (1 Mitglied)

Günther

Hoffzimmer*

Ralph Müller- Schallenberg

Ferdinand Kolk

Landesjagdverband NRW (1 Mitglied)

Werner Bosbach

Artur Taus

Wolfgang Fahrmeier

Fischereiverband NRW (1 Mitglied)

Helmut Langen

Carsten Trinks

Dirk Danlowski

LandesSportBund NRW (1 Mitglied)

Dr. Fritz Gestermann

Günter Dräger

Winfried Stache

Imkerverband Rheinland e. V.(1 Mitglied)

 

Für die Wahl der Mitglieder war von den Verbänden mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen.

Gemäß § 2 Abs. 2 der DVO-LG ist für jedes Mitglied des Beirates in einem besonderen Wahlgang ein Stellvertreter zu wählen.

Die nach § 1 Abs. 2 der DVO-LG erforderliche doppelte Anzahl der Bewerber gilt auch dann als erreicht, wenn die bei der Wahl nicht berücksichtigten Bewerber für die Wahl zum Stellvertreter zur Verfügung stehen.

 

Alle aufgeführten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 LG, da sie ihre Wohnung in Leverkusen haben und nicht Bedienstete der Stadt Leverkusen sind.

*        Die Wahl von Herrn Hoffzimmer wird erst zum 01.01.10 wirksam, da er bis     31.12.09 Bediensteter der Stadt Leverkusen ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Beirates erhalten ein Sitzungsgeld von 25,00 € pro Sitzung, der Vorsitzende pro Quartal eine Aufwandsentschädigung von 306,78 €. Das ergibt je nach Anzahl der Sitzungen - einen Jahresbedarf von ca. 3.300 €.