Betreff
Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen
- Bürgerantrag vom 01.10.18
Vorlage
2019/2703
Aktenzeichen
011-12-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung ihre Konzeption für die Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen überprüft und sukzessive bedarfsgerecht fortschreibt und somit der Intention des Antragstellers bereits folgt.

 

Damit hat sich der Bürgerantrag erledigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 01.10.2018 (siehe Anlage 1) beantragt der Petent, dass die Verwaltung durch eine Überarbeitung der bisherigen Richtlinien eine größere Sauberkeit von Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen in Leverkusen erreichen kann. Hierbei wird insbesondere vom Petent darauf verwiesen, dass Abfallbehälter zu klein dimensioniert, ungeeignet und unhygienisch sind.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Straßenpapierkörbe stehen an Bushaltestellen, Fußgängerzonen sowie in Grün- und Parkanlagen. Die Aufstellung und Festlegung der Leerungsintervalle der Behältnisse liegt je nach Standort in der Zuständigkeit der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) sowie dem Fachbereich Stadtgrün. Die Leerung der Behältnisse erfolgt überwiegend durch die AVEA GmbH & Co. KG (AVEA).

 

Die Deckel auf den meisten Papierkörben dienen nicht dem Regenschutz, sondern sollen verhindern, dass Vögel die Abfälle herauspicken und verteilen.

 

Die von der TBL betreuten Papierkörbe an Bushaltestellen, stark frequentierten Stellen außerhalb von Parkanlagen und in Fußgängerzonen weisen ein ausreichendes Fassungsvermögen auf. Sofern erforderlich, wird das Leerungsintervall temporär oder dauerhaft an vereinzelten Standorten bei Bedarf angepasst. Daher wird in der Regel kein Erfordernis in Bezug auf größere Abfallbehälter gesehen.

 

In den vom Fachbereich Stadtgrün unterhaltenen Grün- und Parkanlagen stehen bereits ca. 1.200 Papierkörbe und Mülleimer. Die Tendenz ist zunehmend. Größere Müllbehälter stehen schon an den einschlägigen Brennpunkten Hitdorfer Laach, Hitdorfer See, Silbersee und Wupperwiesen in Opladen. An diesen Brennpunkten und verschiedenen anderen Orten im Stadtgebiet werden die Müllbehälter und Papierkörbe während der Saison bis zu vier Mal wöchentlich durch Mitarbeiter der AVEA geleert. Darüber hinaus ist die AVEA auch für wilde Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen zuständig. Gemeldete Abfalllagerungen werden innerhalb von ein bis drei Tagen beseitigt.

 

Leider wird mit steigender Tendenz festgestellt, dass Personen ihre Abfälle bedenkenlos neben vorhandenen Abfallbehältern, auf Grünflächen, Straßen und Wegen hinterlassen und an neuralgischen Stellen größere Mengen von privatem Hausmüll vorzufinden sind, der illegal abgelegt wurde. Bei dieser Problematik ist eine generelle Mentalitätsanpassung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der auswärtigen Besucherinnen und Besucher der Stadt erstrebenswert, indem das eigene Konsum- und Entsorgungsverhalten überdacht und nicht jede Art von potentiellem Abfall mit (in die Grünanlagen) genommen wird. Perspektivisch muss es das Ziel sein, grundsätzlich weniger Müll zu generieren. Der anfallende Müll muss in den vorhandenen Abfallbehältern entsorgt oder ersatzweise von den Personen mit nach Hause genommen werden.

 

Die Anzahl, die Standorte und der Leerungsturnus der im Stadtgebiet vorhandenen Abfallbehälter bleiben weiterhin im Fokus, um möglichst bedarfsgerecht, aber auch unter Berücksichtigung von finanziellen und personellen Aspekten agieren zu können.

 

Zudem hat die geplante und durch die Politik beschlossene Einführung von Quartiershausmeistern insbesondere das Ziel, in Wohnsiedlungen die Sozialkontrolle zu stärken und Ablagerungen von Abfällen dadurch präventiv zu reduzieren.

 

Unterstützt wird dies durch das Sicherheitskonzept des Fachbereichs Recht und Ordnung. Durch erhöhte Präsenz im Stadtgebiet wird dieser unter anderem auch ein vermehrtes Augenmerk auf wilde Müllablagerungen richten.

 

Das neue Teilhabechancengesetz, das mit Inkrafttreten zum 01.01.2019 die Teilhabe am Arbeitsmarkt für arbeitsmarktferne Personen ermöglichen soll, eröffnet Langzeitbeziehenden von Arbeitslosengeld II die Möglichkeit, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Arbeitgeber können für Einstellungen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse hohe Lohnkostenzuschüsse erhalten. Die Verwaltung ist interessiert, die neu geschaffenen Instrumente und Spielräume des §16i SGB II (Sozialgesetzbuch 2. Teil) aktiv zu nutzen, um langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Konzeption für ein Beschäftigungsfeld, von dem Langzeitarbeitslose partizipieren können und das flankierend zu den bereits beschriebenen Aktivitäten im Stadtgebiet erfolgen soll. Bei diesem Einsatzfeld steht der Bereich von Sauberkeit, Reinigungsarbeiten und Grünpflege im öffentlichen Raum in Fokus.

 

Die Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen ist ein Kernthema von Herrn Oberbürgermeister Richrath für die kommenden Jahre. Eine Überarbeitung der bisherigen Richtlinien bzw. Konzeptionen, wie vom Bürgerantragsteller angeregt, ist daher dem Grunde nach zu begrüßen und bereits vorgesehen. Die Konzeption wird aus verschiedenen Bausteinen und Ansätzen bestehen und sukzessive evaluiert, bewertet und fortgeschrieben werden.