Betreff
Verlegung des Marktes in Opladen zur Sicherung des Opladener Stadtfestes mit Kirmes
Vorlage
2019/2704
Aktenzeichen
schm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Wochenmarkt in Opladen wird dauerhaft von Donnerstag auf Mittwoch vor dem Opladener Stadtfest mit Kirmes verlegt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Das Opladener Stadtfest mit Kirmes blickt auf eine lange Tradition zurück und findet in diesem Jahr zum 47. Mal statt (26.07. - 29.07.2019). Am 28.07.2019 plant die AktionsGemeinschaft Opladen e. V. (AGO) in der Opladener Innenstadt einen verkaufsoffenen Sonntag (siehe Beschluss zur Vorlage Nr. 2018/2567 des Rates der Stadt Leverkusen vom 10.12.2018). Ein Großteil der Besucher kommt allein wegen dieser Großveranstaltung nach Opladen.

 

Freitags ist Beginn des Opladener Stadtfestes und der Kirmes. Der Aufbau der Schausteller muss am Vortag erfolgen. In der Vergangenheit erfolgte der Aufbau stets donnerstags ab 12:00 Uhr nach vorzeitiger Beendigung des Wochenmarktes. In den letzten Jahren stellte sich dieser Ablauf zunehmend als problematisch heraus, da aufgrund der größeren Fahrgeschäfte längere Aufbauzeiten benötigt wurden. Die längeren Aufbauzeiten sind primär durch die aus sicherheitstechnischer Sicht erforderlichen zeitaufwändigeren baulichen Abnahmen erforderlich. Nach der jetzigen Regelung bedeutet dies, dass der Aufbau entweder über die Nachtruhe hinaus bis in die frühen Morgenstunden des Freitags erfolgen müsste oder am Freitagmorgen selbst fortgeführt werden müsste. Eine rechtzeitige Abnahme ist somit nicht mehr möglich, sodass ein Beginn der Kirmes auf den Samstag verschoben werden müsste.

 

Der Wochenmarkt in Opladen findet grundsätzlich donnerstags statt. Bei einem Entfall bedingt durch Feiertage erfolgt eine Verlegung auf den darauffolgenden Freitag. Wenn der Marktplatz am Donnerstag für den Aufbau der Kirmes frei gehalten werden muss, würde dies den Entfall des ebenfalls etablierten Opladener Wochenmarktes in der letzten Juliwoche bedeuten.

 

Die Verwaltung hat die folgenden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und geprüft:

 

1.    Beibehaltung der bisherigen Regelung (Aufbau der Schausteller ab Donnerstag 12:00 Uhr, Beginn der Kirmes am Samstag).

2.    Nutzung eines erheblich geringeren Teils der Marktfläche und der Straße „Opladener Platz“ sowie der Fußgängerzone.

3.    Ersatzloser Entfall des Wochenmarktes am 25.07.2019.

4.    Verlegung des Wochenmarktes auf Mittwoch, den 24.07.2019.

 

Zu 1.

Die Beibehaltung der jetzigen 12:00 Uhr-Regelung hätte zur Folge, dass entweder die großen Fahrgeschäfte als Zuschauermagnete nicht mehr aufgebaut oder die Kirmes erst samstags beginnen würde. In beiden Fällen würde die Kirmes erheblich an Anziehungskraft verlieren, mit der Folge eines erheblichen Einbruchs der Besucherzahlen.

 

Zu 2.

Der Wochenmarkt würde am 25.07.2019 dergestalt verlagert und zugleich verkleinert werden, dass lediglich die Straße „Opladener Platz“ zwischen Kölner Straße und der Zufahrt zum Marktplatz sowie der Marktplatz selbst zu einem Drittel genutzt würden (vgl. Lageplan). Dadurch könnte zeitgleich der Aufbau der Fahrgeschäfte im hinteren Bereich vor dem Landrat-Lucas-Gymnasium erfolgen. Die Anfahrt der Schausteller erfolgt in dieser Konstellation über die Herzogstraße.

 

Eine weitere Ausweitung der Straße „Opladener Platz“ ist nicht gegeben, da die Polizei die Möglichkeit haben muss, die Wache jederzeit mit den Streifenwagen anfahren zu können. Auch eine beidseitige Aufstellung von Marktständen auf der Straße ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht durchführbar. Aufgrund des CBT- Wohnhauses Upladin ist eine Rettungsgasse und Aufstellfläche von mindestens 5 Meter Breite auf der Straße erforderlich, die bei beidseitiger Aufstellung der Marktstände nicht gewährleistet werden kann.

 

Bei dieser Lösung würden insgesamt 112 laufende Meter für die Marktstände auf dem Marktplatz und der Straße „Opladener Platz“ zur Verfügung stehen. Ein durchschnittlicher Marktstand ist 8 Meter lang und hat eine Mindesttiefe von 5 Metern. Somit könnten 14 Marktstände untergebracht werden. Zusätzlich würde im direkt anschließenden Teil der Fußgängerzone die Möglichkeit bestehen, 4 bis 5 Marktstände aufzustellen. Durch die Außengastronomie in der Fußgängerzone ist dieser Bereich aus sicherheitstechnischen Gründen nicht ausdehnbar. 18 bis 19 Markthändler könnten somit teilnehmen.

 

Daneben bestünde die Möglichkeit, weitere Stände vereinzelt in der Goethestraße und der Bahnhofstraße aufzustellen. Diese Verlegung in die Fußgängerzone hinein wird jedoch von der Marktgilde abgelehnt, da dies eine Entzerrung des Marktes bedeutet und somit der Marktcharakter verloren gehen würde.

 

Auch ohne die Verlegung in die Fußgängerzone bedeutet diese Lösung, dass von mindestens 60 Markthändlern ca. 40 Händler nicht berücksichtigt werden können und somit nicht einmal die Stammvertragshändler den Markt wahrnehmen könnten. Zudem ist ungeklärt, nach welchen Kriterien die zur Verfügung stehenden Plätze vergeben werden sollten.

 

Zu 3.

Gemäß der zwischen der Stadt Leverkusen und der Markgilde bestehenden vertraglichen Regelung ist es möglich, den Wochenmarkt in Opladen bis zu dreimal im Jahr ersatzlos entfallen zu lassen. Der Entfall des Wochenmarktes am 25.07.2019 wäre, soweit ersichtlich, bisher der einzige Entfall. Diese Lösung wird weder von der Marktgilde noch vom Veranstalter des Opladener Stadtfestes mit Kirmes befürwortet.

 

Zu 4.

Alle anwesenden Markthändler wurden an zwei hintereinanderliegenden Markttagen über die Marktgilde befragt, ob sie mit einer Verlegung des Marktes auf Mittwoch, den 24.07.2019, einverstanden wären. Von mindestens 60 befragten Händlern haben 29 Händler geantwortet. Davon haben sich 4 Händler für die Verlegung und 25 Händler dagegen ausgesprochen. Da nicht alle befragten Händler geantwortet haben, kann nicht unbedingt von einer generellen Ablehnung für die Verlegung ausgegangen werden. Aus der Erfahrung mit anderen Verlegungen kann nach Aussage der Marktgilde trotzdem mit einer ausreichenden Anzahl von Händlern am Ausweichtermin gerechnet werden.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Nach Abwägung der geschilderten Vor- und Nachteile empfiehlt die Verwaltung, den Wochenmarkt dauerhaft von Donnerstag auf Mittwoch vor dem Opladener Stadtfest mit Kirmes zu verlegen. Die Marktgilde, der Veranstalter der Kirmes sowie die Verwaltung würden die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die Verlegung informieren.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael Schmidt, FB 30, 406 - 3010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Maßnahme hat keine städtischen finanziellen Auswirkungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Damit der Veranstalter des Opladener Stadtfestes mit Kirmes die Verträge mit den Inhabern der großen und attraktiven Fahrgeschäfte abschließen kann, ist eine Entscheidung noch in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 05.02.2019 erforderlich.

 

Die Inhaber der Fahrgeschäfte benötigen Planungssicherheit. Sollte der Wochenmarkt an diesem Tag nicht verschoben werden, würden die Inhaber der Fahrgeschäfte anderweitige Verpflichtungen eingehen und sich nicht für das Stadtfest mit Kirmes in Opladen entscheiden.