Begründung:
Das Opladener Stadtfest mit Kirmes blickt auf eine lange Tradition zurück und findet in diesem Jahr zum 47. Mal statt (26.07. - 29.07.2019). Am 28.07.2019 plant die AktionsGemeinschaft Opladen e. V. (AGO) in der Opladener Innenstadt einen verkaufsoffenen Sonntag (siehe Beschluss zur Vorlage Nr. 2018/2567 des Rates der Stadt Leverkusen vom 10.12.2018). Ein Großteil der Besucher kommt allein wegen dieser Großveranstaltung nach Opladen.
Freitags ist Beginn des Opladener Stadtfestes und der Kirmes. Der Aufbau
der Schausteller muss am Vortag erfolgen. In der Vergangenheit erfolgte der
Aufbau stets donnerstags ab 12:00 Uhr nach vorzeitiger Beendigung des
Wochenmarktes. In den letzten Jahren stellte sich dieser Ablauf zunehmend als
problematisch heraus, da aufgrund der größeren Fahrgeschäfte längere
Aufbauzeiten benötigt wurden. Die längeren Aufbauzeiten sind primär durch die
aus sicherheitstechnischer Sicht erforderlichen zeitaufwändigeren baulichen
Abnahmen erforderlich. Nach der jetzigen Regelung bedeutet dies, dass der
Aufbau entweder über die Nachtruhe hinaus bis in die frühen Morgenstunden des
Freitags erfolgen müsste oder am Freitagmorgen selbst fortgeführt werden
müsste. Eine rechtzeitige Abnahme ist somit nicht mehr möglich, sodass ein
Beginn der Kirmes auf den Samstag verschoben werden müsste.
Der Wochenmarkt in Opladen findet grundsätzlich donnerstags statt. Bei einem
Entfall bedingt durch Feiertage erfolgt eine Verlegung auf den darauffolgenden
Freitag. Wenn der Marktplatz am Donnerstag für den Aufbau der Kirmes frei
gehalten werden muss, würde dies den Entfall des ebenfalls etablierten
Opladener Wochenmarktes in der letzten Juliwoche bedeuten.
Die Verwaltung hat die folgenden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und
geprüft:
1.
Beibehaltung der bisherigen Regelung (Aufbau der
Schausteller ab Donnerstag 12:00 Uhr, Beginn der Kirmes am Samstag).
2.
Nutzung eines erheblich geringeren Teils der
Marktfläche und der Straße „Opladener Platz“ sowie der Fußgängerzone.
3.
Ersatzloser Entfall des Wochenmarktes am 25.07.2019.
4.
Verlegung des Wochenmarktes auf Mittwoch, den
24.07.2019.
Zu 1.
Die Beibehaltung der jetzigen 12:00 Uhr-Regelung hätte zur Folge, dass
entweder die großen Fahrgeschäfte als Zuschauermagnete nicht mehr aufgebaut
oder die Kirmes erst samstags beginnen würde. In beiden Fällen würde die Kirmes
erheblich an Anziehungskraft verlieren, mit der Folge eines erheblichen
Einbruchs der Besucherzahlen.
Zu 2.
Der Wochenmarkt würde am 25.07.2019 dergestalt verlagert und zugleich
verkleinert werden, dass lediglich die Straße „Opladener Platz“ zwischen Kölner
Straße und der Zufahrt zum Marktplatz sowie der Marktplatz selbst zu einem
Drittel genutzt würden (vgl. Lageplan). Dadurch könnte zeitgleich der
Aufbau der Fahrgeschäfte im hinteren Bereich vor dem Landrat-Lucas-Gymnasium
erfolgen. Die Anfahrt der Schausteller erfolgt in dieser Konstellation über die
Herzogstraße.
Eine weitere Ausweitung der Straße „Opladener Platz“ ist nicht gegeben,
da die Polizei die Möglichkeit haben muss, die Wache jederzeit mit den
Streifenwagen anfahren zu können. Auch eine beidseitige Aufstellung von Marktständen
auf der Straße ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht durchführbar.
Aufgrund des CBT- Wohnhauses Upladin ist eine Rettungsgasse und Aufstellfläche
von mindestens 5 Meter Breite auf der Straße erforderlich, die bei beidseitiger
Aufstellung der Marktstände nicht gewährleistet werden kann.
Bei dieser Lösung würden insgesamt 112 laufende Meter für die Marktstände
auf dem Marktplatz und der Straße „Opladener Platz“ zur Verfügung stehen. Ein
durchschnittlicher Marktstand ist 8 Meter lang und hat eine Mindesttiefe von 5
Metern. Somit könnten 14 Marktstände untergebracht werden. Zusätzlich würde
im direkt anschließenden Teil der Fußgängerzone die Möglichkeit bestehen, 4 bis
5 Marktstände aufzustellen. Durch die Außengastronomie in der Fußgängerzone ist
dieser Bereich aus sicherheitstechnischen Gründen nicht ausdehnbar. 18 bis 19
Markthändler könnten somit teilnehmen.
Daneben bestünde die Möglichkeit, weitere Stände vereinzelt in der
Goethestraße und der Bahnhofstraße aufzustellen. Diese Verlegung in die
Fußgängerzone hinein wird jedoch von der Marktgilde abgelehnt, da dies eine
Entzerrung des Marktes bedeutet und somit der Marktcharakter verloren gehen
würde.
Auch ohne die Verlegung in die Fußgängerzone bedeutet diese Lösung, dass
von mindestens 60 Markthändlern ca. 40 Händler nicht berücksichtigt werden
können und somit nicht einmal die Stammvertragshändler den Markt wahrnehmen
könnten. Zudem ist ungeklärt, nach welchen Kriterien die zur Verfügung
stehenden Plätze vergeben werden sollten.
Zu 3.
Gemäß der zwischen der Stadt Leverkusen und der Markgilde bestehenden
vertraglichen Regelung ist es möglich, den Wochenmarkt in Opladen bis zu
dreimal im Jahr ersatzlos entfallen zu lassen. Der Entfall des Wochenmarktes am
25.07.2019 wäre, soweit ersichtlich, bisher der einzige Entfall. Diese Lösung
wird weder von der Marktgilde noch vom Veranstalter des Opladener Stadtfestes
mit Kirmes befürwortet.
Zu 4.
Alle anwesenden Markthändler wurden an zwei hintereinanderliegenden
Markttagen über die Marktgilde befragt, ob sie mit einer Verlegung des Marktes
auf Mittwoch, den 24.07.2019, einverstanden wären. Von mindestens 60 befragten
Händlern haben 29 Händler geantwortet. Davon haben sich 4 Händler für die
Verlegung und 25 Händler dagegen ausgesprochen. Da nicht alle befragten Händler
geantwortet haben, kann nicht unbedingt von einer generellen Ablehnung für die
Verlegung ausgegangen werden. Aus der Erfahrung mit anderen Verlegungen kann nach
Aussage der Marktgilde trotzdem mit einer ausreichenden Anzahl von Händlern am
Ausweichtermin gerechnet werden.
Empfehlung der Verwaltung:
Nach Abwägung der geschilderten Vor- und Nachteile empfiehlt die
Verwaltung, den Wochenmarkt dauerhaft von Donnerstag auf Mittwoch vor dem
Opladener Stadtfest mit Kirmes zu verlegen. Die Marktgilde, der Veranstalter
der Kirmes sowie die Verwaltung würden die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig
über die Verlegung informieren.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael
Schmidt, FB 30, 406 - 3010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Maßnahme hat keine städtischen finanziellen Auswirkungen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Damit der Veranstalter des Opladener Stadtfestes mit Kirmes die Verträge mit den Inhabern der großen und attraktiven Fahrgeschäfte abschließen kann, ist eine Entscheidung noch in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 05.02.2019 erforderlich.
Die Inhaber der Fahrgeschäfte benötigen Planungssicherheit. Sollte der Wochenmarkt an diesem Tag nicht verschoben werden, würden die Inhaber der Fahrgeschäfte anderweitige Verpflichtungen eingehen und sich nicht für das Stadtfest mit Kirmes in Opladen entscheiden.