Betreff
Erhöhung der Verwarn-/Bußgelder für Verunreinigungen durch Hundekot
- Bürgerantrag vom 05.11.18
Vorlage
2019/2711
Aktenzeichen
011-12-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit der derzeitigen Überarbeitung des Verwarngeldkatalogs eine deutliche Erhöhung der Verwarngelder bei Verunreinigungen durch Hundekot vorsehen wird.

 

Der Intention des Bürgerantrags wird somit entsprochen, der Antrag wird für erledigt erklärt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 05.11.2018 (siehe Anlage 1) beantragt der Petent eine Überprüfung der Möglichkeiten zur Erhöhung der Verwarn-/Bußgelder für Verunreinigungen durch Hundekot.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Gemäß § 2 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen ist den Haltern oder Führern von Tieren untersagt, unter anderem Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie öffentliche Anlagen durch Tiere und insbesondere durch Hunde verunreinigen zu lassen. Gemäß § 18 der oben genannten Verordnung handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Halter oder Führer von Tieren vorsätzlich oder fahrlässig diese Verunreinigung zulassen.

 

Nach dem bestehenden Verwarngeldkatalog der Stadt Leverkusen wird die Verunreinigung durch Hundekot in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 € geahndet.

 

Im interkommunalen Städtevergleich wurde jedoch festgestellt, dass der Verwarngeldkatalog der Stadt Leverkusen äußerst niedrige Verwarngeldhöhen aufweist. Dementsprechend findet derzeit eine Überarbeitung durch den Fachbereich Recht und Ordnung statt, um den aktuellen Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung sowie Sauberkeit gerecht zu werden. Im Zuge des überarbeiteten Verwarngeldkatalogs ist ebenfalls eine deutliche Erhöhung der Verwarngelder bei Verunreinigungen durch Hundekot geplant, sodass dem Bürgerantrag in diesem Sinne entsprochen wird.