Beschlussentwurf:
1.
Der
mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103,
durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt)
festgestellte erhöhte Sprachförderbedarf in den Kindertageseinrichtungen, die
in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt sind, wird für das Kindergartenjahr 2019/2020
bestätigt. Die aktuelle Verteilung der Mittel wird aus diesem Grund für das
Kindergartenjahr 2019/2020 fortgeführt.
2.
Die
Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern,
in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter
Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im
Kindergartenjahr 2019/2020.
3.
Da
die Einrichtung Masurenstraße ein Zusammenschluss der bisherigen Einrichtungen
Bodestraße, Weichselstraße und Netzestraße ist, sollen die ursprünglichen
Fördermittel der drei genannten Einrichtungen auch im Kindergartenjahr
2019/2020 in die Masurenstraße übergehen. Der Förderbetrag von 180.000 €
(Anteil für städtische Kindertageseinrichtungen) wird somit auf 24
Einrichtungen aufgeteilt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der
Landschaftsverband Rheinland teilte dem Fachbereich Kinder und Jugend in seinem
Rundschreiben Nr. 42/02/2019 vom 08.01.2019 mit, dass aufgrund des in den
Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs für das „Gesetz für einen qualitativ
sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ geplant ist, die
Förderung für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf auch im
Kindergartenjahr 2019/2020
fortzusetzen.
Mit
Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch
den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) ist festgelegt
worden, den jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, den das
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen Leverkusen jährlich zur zusätzlichen Sprachförderung in den
Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern, in deren
Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, zur Verfügung stellt, wie
folgt aufzuteilen:
1.
85.000
€ dieser Summe werden für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen in 17 der
Kindertageseinrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe mit höherem Bedarf
eingesetzt, die die Träger hierzu benannt haben. Ferner sind weitere
20.000 € für weitere vier dieser Einrichtungen mit einem besonders hohen
Bedarf einzusetzen. Diese Einrichtungen (s. Anlage 1) erhalten den doppelten
Förderbetrag (2 x 5.000 €).
2.
Mit
dem verbleibenden Betrag von 180.000 € werden 26 städtische Einrichtungen als
Sprachförderkindertageseinrichtungen für fünf Jahre gefördert. Ferner werden zehn
dieser Einrichtungen, in denen ein besonders hoher Förderbedarf ermittelt
worden ist, ein doppelter Förderbetrag (2 x 5.000 €) zugewiesen.
Mit dem Beschluss des Kinder- und
Jugendhilfeausschusses vom 27.04.2017 (Vorlage Nr. 2017/1619) wurde
beschlossen, dass die bisherigen Förderungen der städtischen
Kindertageseinrichtungen Bodestraße, Weichselstraße und Netzestraße in die neue
Einrichtung Masurenstraße übergehen, da die Einrichtung Masurenstraße ein
Zusammenschluss der bisherigen oben genannten drei einzelnen Einrichtungen
darstellt. Der Förderbetrag von 180.000 € (Anteil für städtische
Kindertageseinrichtungen) wird somit seit dem Kindergartenjahr 2017/2018 auf 24
Einrichtungen aufgeteilt.
Die Überprüfung 2019
ist in Zusammenarbeit mit der AG § 78 Kindertageseinrichtungen erfolgt. Die
Arbeitsgemeinschaft hat sich per E-Mail-Votum darauf verständigt, dem Ausschuss
vorzuschlagen, die mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage
Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014
genehmigt) beschlossene Aufteilung der Fördermittel unter Berücksichtigung der
oben geschilderten Veränderung der Aufteilung des Anteils der städtischen
Einrichtungen auf 24 städtische Einrichtungen auch für das Kindergartenjahr
2019/2020 zu bestätigen.
Aufgrund der bisher
relativ stabilen Bedarfe in den Einrichtungen sowie der Schwierigkeit des
öffentlichen als auch der freien Träger ggf. neues Personal für die Aufgaben zu
akquirieren, soll die Verteilung der Mittel bis zum Ende des Kindergartenjahres
2019/2020 fortgeschrieben werden.
Die Verwaltung
empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Küppers, FB 51, Tel. 406 - 5104
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Verteilung von Mitteln zur zusätzlichen Sprachförderung in Sprachförderkindertagesstätten, Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und städtische Einrichtungen entsprechend §§ 16b und 21b Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014; mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) erstmalig den Trägern zugewiesen; Überprüfung 2019.
Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:
510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)
und
510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger).
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Weiterleitung der Summe von 105.000 € an die betreffenden Träger. Verwendung des Betrages von 180.000 € gem. § 21b Abs. 2 Satz 2 und 3 zweckgebunden für den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in städtischen Kindertageseinrichtungen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |