Beschlussentwurf:
Der Planung einer Überquerungshilfe auf der Steinbücheler Straße in Höhe der Nicolai-Hartmann-Straße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Am 02.02.2017 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die
Verwaltung damit beauftragt, den Bau einer Überquerungshilfe
für Fußgänger auf der Steinbücheler Straße in Höhe der St. Franziskus Kirche
und des katholischen Kindergartens Steinbüchel gemäß Antrag Nr. 2017/1505 zu
prüfen.
In dem Antrag heißt es, dass es bisher in dem
stark befahrenen Teil der Steinbücheler Straße (nördlich des Anschlusses der
Von-Knoeringen-Straße) keine gesicherte Querungsmöglichkeit gibt, obwohl dort
der Bedarf besteht, die Steinbücheler Straße je nach Ziel (St. Franziskus
Kirche, Kath. Kindergarten oder Ophovener Weiher) zu queren.
Im Rahmen einer Mitteilung vom 19.12.2017 in z.d.A.: Rat hat die Verwaltung unter der BK-Nummer 2017/1505 berichtet, zunächst eine Verkehrszählung und Verkehrsbeobachtung durchzuführen.
Auswertung der Verkehrserfassung (Anlage 1 - Übersicht)
Der Prüfauftrag bezieht sich auf eine mögliche Querungshilfe in Höhe der St. Franziskus Kirche; da jedoch im Vorfeld verstärkt Querungsvorgänge in Höhe der Einmündung und Bushaltestelle „Nicolai-Hartmann-Straße“ beobachtet wurden, erfolgte die Verkehrserfassung per Videokamera an beiden Stellen. Dabei wurden die querenden Fußgänger werktags, jeweils über einen Zeitraum von 12 Stunden erfasst.
Verkehrserfassung in Höhe St. Franziskus Kirche
In Höhe der Kirche wurde mit 18 Querungsvorgängen im gesamten Tagesverlauf eine relativ geringe Anzahl registriert. Zusätzlich zur Erfassung während eines Werktags wurde auch der Zeitraum während einer Kirchennutzung herangezogen, da in dieser Zeit von einer stärkeren Querung der Steinbücheler Straße durch Fußgänger ausgegangen werden konnte.
In der St. Franziskus Kirche gibt es in der Regel eine Messe pro Woche, samstags um 17.00 Uhr. Der Auswertungszeitraum erstreckte sich auf die Zeit vor Beginn der Messe zwischen 16:45 Uhr und 17:15 Uhr und nach Beendigung zwischen 17:45 Uhr und 18:15 Uhr. In diesem Zeitraum gab es allerdings nur eine Fußgängerquerung von West nach Ost.
Verkehrserfassung in Höhe Nicolai-Hartmann-Straße
Hier wurden die Fußgängerquerungen ebenfalls an einem Werktag über einen Zeitraum von 12 Stunden erfasst. Insgesamt lag die Anzahl der Fußgängerquerungen an der Steinbücheler Straße mit 123 deutlich höher als im Bereich der Kirche. Der Querungsbedarf ergibt sich hier in erster Linie durch die starke Nutzung der Bushaltestelle „Nicolai-Hartmann-Straße“ für beide Richtungen. An jeder der beiden Haltestellen steigen durchschnittlich jeden Werktag etwa 280 Fahrgäste ein oder aus.
Variante A (Anlage 2)
Vonseiten der Verwaltung wird aufgrund der Ergebnisse aus den Verkehrszählungen eine Überquerungsmöglichkeit an der Steinbücheler Straße in Höhe der Nicolai-Hartmann-Straße favorisiert.
Für die bauliche Herstellung der Querungshilfe ist die notwendige Aufweitung des Fahrbahnquerschnitts - zum Schutz des Baumbestandes auf der Ostseite - auf der Westseite der Steinbücheler Straße vorgesehen. Dies hat in diesem Bereich die Umgestaltung des getrennten Rad-/Gehwegs zu einem gemeinsamen Rad-/Gehweg zur Folge. Sowohl die Querungshilfe als auch die Querungsanschlüsse in den Randbereichen werden mit taktilen Elementen ausgestattet.
Während eines Haltevorgangs durch Busse aus nord-östlicher Richtung kann der stehende Bus im Bereich der Überquerungshilfe nicht überholt werden.
Variante B (Anlage 3)
Unabhängig vom Querungsbedarf an der Steinbücheler Straße wurde entsprechend dem politischen Antrag auch eine Querungshilfe in Höhe der katholischen Kirche St. Franziskus geplant. Hierfür wurden für die Ausbauform analoge Kriterien wie bei der Variante A herangezogen; dies bedeutet, dass auch bei dieser Variante der Querschnitt aufgeweitet und eine Umgestaltung des Rad-/Gehwegs vorgenommen werden muss. Ebenso kommen taktile Elemente zum Einsatz.
Kosten
Die geschätzten Kosten liegen für beide Varianten jeweils bei
ca. 75.000 €. Im aktuellen
Investitionshaushalt stehen unter der Finanzstelle 66431205021122,
Finanzposition 783200 „Überquerungshilfe Steinbücheler Straße in Höhe der St.
Franziskus Kirche“, für das Jahr 2019 40.000 € zur Verfügung. Diese sind bei
der nächsten Haushaltsmittelanmeldung für das Jahr 2020 entsprechend
anzupassen.
Zuwendung des
Landes NRW nach den Förderrichtlinien Nahmobilität
Seit dem Jahr 2014
sind Bauvorhaben, die der Absicherung des Rad- und Fußverkehrs dienen, im
Rahmen der Förderung der Nahmobilität zuschussfähig. Vorbehaltlich der
politischen Zustimmung ist für diese Maßnahme ein Förderantrag bei der
Bezirksregierung Köln zu stellen. Der derzeitige Fördersatz liegt bei 70 %
der zuwendungsfähigen Kosten.
Durchführungszeitraum
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides und der haushaltsrechtlichen Genehmigung für das Jahr 2020 vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Förster / FB 66 / 406 - 6636
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Herstellung Überquerungshilfe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 66431205021122, Finanzposition 783200,
Überquerungshilfe Steinbücheler Straße/Höhe St. Franziskus Kirche.
In 2019: 40.000 €,
Neuveranschlagung innerhalb der Haushaltsfortschreibung für 2020:
Ausgabefinanzposition 783200: 80.000 €,
Einnahmeposition 681100: 52.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Herstellungskosten: 75.000 €; jährl. Abschreibungen: 6.200 €,
Sonderposten: 52.000 €; jährl. Auflösung: 4.300 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s. o.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |