Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projektes „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ einen jährlichen Zuschuss für Personalkosten in Höhe von bis zu 35.000 € sowie Sachkosten in Höhe von 1.500 € zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, dem Deutschen Kinderschutzbund Leverkusen e. V. für die Durchführung des Projektes „wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt“ einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12.000 € zu erstatten.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen
hat in seiner Sitzung vom 14.12.2015 die Fortführung des Präventionskonzeptes
„Frühe Hilfen“ u. a. mit der Maßgabe beschlossen, das Projekt „Herzlich
Willkommen in Leverkusen“ im Zeitraum von 2016 - 2020 mit bis zu 50.000 €
jährlich zu fördern.
Es hat sich gezeigt,
dass die beiden Projekte „wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt“
sowie „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ zentrale Bausteine sozialer Frühwarnsysteme
und wichtige Bestandteile beim Auf- und Ausbau eines Familiennetzwerkes sind. Durch ihren präventiven Charakter tragen sie
dazu bei, Hemmschwellen, Ängste und Ressentiments abzubauen und sind somit
wichtige Ansätze im Rahmen der „Frühen Hilfen“.
„Herzlich Willkommen in Leverkusen“
Das Projekt
„Herzlich Willkommen in Leverkusen“ konnte im Jahr 2012 nach einjähriger
Vorbereitung an den Start gehen. Durch ehrenamtlich tätige Willkommenspatinnen
und Willkommenspaten werden Eltern und Neugeborene zu Hause begrüßt. Der Besuch
erfolgt auf freiwilliger Basis. Seit Juni 2013 werden alle Eltern von
Neugeborenen über das Projekt „Willkommen kleines Baby“ postalisch informiert.
Die Eltern können sich per E-Mail oder telefonisch beim Diakonischen Werk
melden, wenn sie einen Willkommensbesuch wünschen.
Aufgabe der
Willkommenspatinnen und Willkommenspaten ist es, Leverkusener Familien über
Möglichkeiten, Angebote und Maßnahmen zu informieren, die sie in ihrem neuen
Alltag mit dem Baby unterstützen könnten. Im Bedarfsfall können erste Kontakte
zu Einrichtungen mit Tagesbetreuungsangeboten, Familienbildungsangeboten, Gesundheitsdiensten
und Beratungsstellen, vorzugsweise im jeweiligen Stadtteil, vermittelt werden.
Bevor die
Willkommenspatinnen und Willkommenspaten in den Familien eingesetzt werden,
absolvieren sie eine Grundschulungseinheit in einem zeitlichen Rahmen von 3 x
2 Stunden zum Thema Netzwerk, Kindeswohlgefährdung und Gesprächsführung. Im
Verlauf des Jahres finden weitere Schulungen zu verschiedenen Themenbereichen
statt. Neben den regelmäßig stattfindenden Schulungen steht die hauptamtliche
Mitarbeiterin des sozialen Frühwarnsystems den ehrenamtlichen Patinnen und
Paten kontinuierlich zur persönlichen und telefonischen Beratung zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es monatliche Austauschtreffen.
Die Personalkosten für die hauptamtliche Mitarbeiterin liegen derzeit bei ca. maximal 35.000 € jährlich. Darüber hinaus entstehen Sachkosten, z. B. für die Öffentlichkeitsarbeit, in Höhe von 1.500 € im Jahr.
Personalkosten: 35.000 €
Sachkosten: 1.500 €
„wellcome -
Praktische Hilfe nach der Geburt“
Das bundesweite
Projekt „wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt“ wurde in Leverkusen 2014
in der Trägerschaft vom örtlichen Kinderschutzbund übernommen. Ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen
den Alltag in den Familien zu entlasten, z. B. in dem sie über den Schlaf des
Babys wachen, während die Mutter in Ruhe duscht. Sie bringen das
Geschwisterkind zum Kindergarten, helfen ganz praktisch, hören zu und geben der
Mutter Sicherheit.
Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von „wellcome“ bewirken, dass
- sich erschöpfte Mütter erholen können,
- für die Babys der Weg ins Leben leichter wird, da sie in ihrer
anfänglichen Hilflosigkeit ausgeglichene Mütter/Väter brauchen, um sich
gesund entwickeln zu können,
- ein Thema in den Blickpunkt gerät: die Geburt eines Kindes ist
nicht nur ein freudiges, sondern mitunter auch ein belastendes Ereignis,
das in der aktuellen gesellschaftlichen Situation nicht ausschließlich
privat bewältigt werden kann.
„wellcome“ hilft
allen Familien, unabhängig vom Einkommen und von der Nationalität, die
- sich subjektiv hilfsbedürftig fühlen (z. B. Erschöpfung nach der
Geburt),
- unter besonderen Belastungen leiden (z. B. Mehrlinge,
Frühgeborene, Trennung),
- keine medizinische oder soziale Indikation haben, welche bezahlte
Hilfe ermöglichen würde.
Der Einsatz der
Ehrenamtlichen richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Familie; erfahrungsgemäß
dauern die Einsätze ca. drei Monate. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
kommen ein bis zwei Mal pro Woche zur Familie und helfen für ca. zwei bis drei
Stunden. „wellcome“ bietet sehr individuelle Hilfe. In Abstimmung mit der
Koordinatorin wird diese zwischen Ehrenamtlichen und Familien direkt abgesprochen.
„wellcome“ ist kein
Ersatz für Hebammen oder andere Fachkräfte (z. B. Berater, Therapeuten). Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von „wellcome“ werden auf ihre Aufgabe durch
Fachkräfte des Kinderschutzbundes Leverkusen vorbereitet. Diese stehen den Ehrenamtlichen
während ihres Einsatzes dann auch bei Fragen oder Problemen zur Verfügung. In
regelmäßigen Abständen finden Besprechungen und Fortbildungen für die
Ehrenamtlichen statt, z. B. zu § 8a, Erste Hilfe am Kind, Pflege am Kind,
Gesprächsführung.
Eine
wissenschaftliche Untersuchung der Universität Kiel aus dem Jahr 2006
bestätigt, dass die Angebote von „wellcome“ entlastend auf die
Mutter-Kind-Beziehung wirkt und gewaltpräventives Potenzial hat sowie Krisen in
jungen Familien vorbeugt.
Das Projekt
„wellcome“ wurde bisher über Spenden finanziert. Da „wellcome“ sich zu einem
festen Angebot im Rahmen der „Frühen Hilfen“ etabliert hat und auf Dauer angelegt
sein soll, ist eine Bezuschussung von 12.000 € aus dem o. g. Haushaltsansatz notwendig. Der Betrag setzt sich
zusammen aus den Kosten für die Koordination der Ehrenamtlichen, den
Aufwandsentschädigungen für die Ehrenamtlichen sowie entstehende Kosten für die
Öffentlichkeitsarbeit und den Verwaltungsaufwand:
Kosten Honorarkraft 11.000,00 €
Öffentlichkeitsarbeit/Flyer 460,00 €
Fahrtkostenerstattung EA 50,00 €
Büromaterial 20,00 €
Porto 20,00 €
Zuwendungen Ehrenamtl. 100,00 €
Verwaltung 100,00 €
(Telefon, Internet, Bürokraft)
Fortbildung Ehrenamtliche 250,00
€
12.000,00 €
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hillen, FB 51, Tel. 406 - 5101
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2015 i. R. des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ zwecks Eindämmung
- der Zunahme von Kindeswohlgefährdungen,
- der stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen,
- der wachsenden Kinderarmut.
Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind erfüllt
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) /
Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 510006150103, Sachkonto 531800, PN 0615/730000
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
2019: 48.500,00 €,
2020: 48.500,00 €,
2021: 48.500,00 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Die angemeldeten Haushaltsmittel werden nicht überschritten.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en)
und Ansprechpartner/in:
FB 51, Frau Claudia Falk-Trude
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen, um die weiteren Schritte termingerecht durchführen zu können.