Betreff
Sanierung Ophovener Weiher
Vorlage
0534/2010
Aktenzeichen
663.1-mtk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.        Der Wupperverband, zuständig für das Gewässer, wird darum gebeten, die Planung für eine Anpassung der Anlage an die heute gültigen Anforderungen des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung der DIN 19700 und für eine Sedimenträumung genehmigungsreif zu erstellen

 

2.        Es werden Mittel in Höhe von 120.000,-€ im Haushalt 2011 für die Planung bereitgestellt.

 

gezeichnet:

Buchhorn               Häusler                      Stein                        Mues

 

Begründung:

 

Einführung

Der Ophovener Weiher im Zentrum des dicht besiedelten Stadtteils Leverkusen-Steinbüchel bündelt vielfältigen Nutzen und wasserwirtschaftliche Probleme in gleicher Weise: als zentrale offene Wasserfläche im dicht besiedelten Stadtteil bietet er der Bevölkerung die Möglichkeit zur Naherholung.

Als stehendes Gewässer im Hauptschluss der zufließenden Bachläufe unterbricht er deren Gewässerdurchgängigkeit, weist aufgrund der oberhalb zugeleiteten Belastungen aus Punktquellen und diffusen Quellen eine schlechte Wasserqualität auf und hat eine dämpfende, aber unzureichende Wirkung für die Hochwasserbelastung der unterhalb bestehenden Verrohrungen.

 

 

Belastungen auf das Gewässersystem Ophovener Mühlenbach/Driescher Bach

Die an den Talflanken des Einzugsgebietes angeordnete Bebauung wird im Trennverfahren entwässert, die Einleitungen in das Gewässersystem liegen entsprechend in hoher Anzahl vor. Da das Verkehrswegesystem zum Teil stark frequentiert wird, gelangen neben den urbanen Belastungen aus der hoch versiegelten Fläche zusätzliche Stofffrachten aus der Straßenentwässerung in die Bachläufe. Ferner werden diese auch durch Einträge aus der Landwirtschaft belastet

 

Der Weiher wurde als Hochwasserrückhaltebecken (HRB) gebaut und betrieben.

Im Laufe der Jahre wurde der Weiher, gelegen im Zusammenfluss der beiden Oberläufe, gut als Naherholungsgebiet im Zusammenhang mit den umliegenden Grünräumen angenommen. Mit seiner Lage im Hauptschluss der Fließgewässer stellt er jedoch eine massive Barriere für die Durchgängigkeit der Gewässer dar.

Mit den Stoffeinträgen des oberen Einzugsgebietes hat sich eine nährstoffbelastete

Sedimentdecke eingestellt; die Wasserqualität ist zeitweise entsprechend schlecht.

 

 

Untersuchungskonzept

Die oben genannten komplexen Belastungen und Ansprüche an den Ophovener Weiher und an die Gewässer gaben Anlass, alle auf das Gewässersystem einwirkenden Einflüsse zu untersuchen und ggfs. erforderliche Maßnahmen zu einem integrativen, sich gegenseitig beeinflussenden und ergänzenden Handlungs- und Maßnahmenkonzept zu bündeln und darzustellen - mit dem Ziel:

·      die erhöhten Sicherheitsanforderungen an Staubauwerke (HRB´n) gemäß der DIN 19700 zu erfüllen und die Hochwassersicherheit im gesamten Einzugsgebiet in ausreichendem Maß sicherzustellen sowie

·      die hypertrophen Verhältnisse des Ophovener Weihers im Hinblick auf dessen Bedeutung für den innerstädtischen Erholungsraum und die Lebensraumfunktionen des Weihers für Pflanzen und Tiere zu beseitigen und

·      die wasserrechtlichen Erlaubnisse der Regenwassereinleitungen in Einklang mit den ökologischen Anforderungen an die Lebensraumfunktionen der Fließgewässer zu bringen.

 

 

Bisherige Ergebnisse

Vor dem Hintergrund der Komplexität dieser Aufgabe hat der Wupperverband unter Beteiligung der Stadt Leverkusen und der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (TBL) eine Untersuchung zur Verbesserung der Gesamtsituation Anfang 2008 in Auftrag gegeben. Es wurde daraufhin ein „Sanierungskonzept für den Ophovener Mühlenbach in Leverkusen“ in 2008 erarbeitet und Mitte 2009 übergeben.

 

Mit der Vorlage Bez. III/139/16. TA (incl. 16-seitige Kurzfassung des Sanierungskonzeptes) wurde im September 2009 ein Sachstand zum Ophovener Weiher, Ophovener Mühlenbach und Driescher Bach eingebracht.

In der 28.Sitzung (16. TA) des Bezirkes III am 24.09.2009 wurde das vorgelegte Sanierungskonzept zur Kenntnis genommen.

Weiterhin wurde die Verwaltung vom Bezirk III beauftragt, die Realisierungsmöglichkeiten im Einvernehmen mit dem Wupperverband unter verpflichtender Beteiligung eines runden Tisches (mit Mitgliedern des Ausschusses für Bürger und Umwelt sowie der Bezirksvertretung III) zu entwickeln und voranzutreiben.

 

 

Weiteres Vorgehen

Basierend auf dem „Sanierungskonzept für den Ophovener Mühlenbach in Leverkusen“ des Wupperverbandes vom Juni 2009 und der im September 2009 beschlossenen Vorlage kommt der Runde Tisch - Ophovener Weiher in seiner Sitzung vom 6. Mai 2010 zu folgender Empfehlung:

 

Es soll eine Planung mit dem Ziel

-          die Sicherheitsanforderungen an das Staubecken Ophovener Weiher (Hochwasserrückhaltebecken) gemäß der DN 19700 zu erfüllen, um die Hochwassersicherheit im Einzugsgebiet in ausreichendem Maße sicherzustellen sowie

-          die hypertrophen Verhältnisse des Ophovener Weihers im Hinblick auf dessen Bedeutung für den innerstädtischen Erholungsraum über eine Sedimenträumung zu beseitigen,

beauftragt werden.

 

Der Wupperverband, als Zuständiger für das Gewässer und Betreiber des Hochwasserrückhaltebeckens (Ophovener Weiher), soll gebeten werden, diese Planung für eine Anpassung der Anlage an die heute gültigen Anforderungen des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung der DIN 19700 und für eine Sedimenträumung bis zur Genehmigungsreife zu beauftragen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach den Veranlagungsregeln des Wupperverbandes sind die Maßnahmen am Ophovener Weiher einer Einzelveranlagung zu unterziehen, d.h. die dem Wupperverband entstehenden Kosten sind von Leverkusen über einen Sonderbeitrag zu erstatten.

Nach bisherigen Erkenntnissen ist eine Bezuschussung aus Landesmitteln nicht zu erwarten. Der Sonderbeitrag wird 2011 kassenwirksam.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Auf Wunsch des Runden Tisches vom 6. Mai 2010 soll diese Vorlage zeitnah eingebracht werden. Auf Grund der umfangreichen Vorarbeiten sowohl beim Wupperverband als auch bei den TBL kann diese Vorlage erst zum Nachtragstermin., 8.6.2010, vorgelegt werden.