Kenntnisnahme:
Das Konzeptpapier wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach
Begründung:
Konzept des
Kriminalpräventiven Rates
In seiner
Sitzung am 10.12.2018 beschloss der Rat die Einrichtung eines Kriminalpräventiven
Rates (KPR) zum 01.03.2019 (Vorlage Nr. 2018/2565).
Ziel und
Zweck
Der KPR
verfolgt das Ziel, durch die Bildung eines ressortübergreifenden Netzwerkes,
Ideen, Strategien und Projekte zu entwickeln, um der Kriminalität systematisch
vorzubeugen. Dem Kriminalpräventiven Rat liegt die Idee zugrunde, dass die Kriminalitätsverhütung
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Der KPR verfolgt dabei u. a. die
folgenden Ziele:
-
Quantitative
und qualitative Reduzierung der Kriminalität in Leverkusen,
-
Stärkung
des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung (Kriminalitätsfurcht).
Die Aufgaben
und Befugnisse der Ordnungsbehörden und der Polizei bleiben hiervon unberührt.
Aufgaben
Der KPR ist
ein Gremium der Stadt Leverkusen. Er berät und unterstützt die Stadtverwaltung
im Bereich der Gefahrenabwehr sowie der Kriminalprävention. Im KPR kommen
Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen und Aufgabenfeldern
zusammen, die zur Kriminalprävention beitragen können.
Der KPR hat
die folgenden (nicht abschließenden) Aufgaben:
-
Förderung
der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den mit der Prävention befassten
Stellen (z. B. Austausch von Informationen, Aufbau von Kontakten),
-
Erarbeitung
von Präventionsstrategien/- konzepten zur Verbesserung der Kriminalitätslage
und/oder Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung (Vereinbarung von
Maßnahmenkatalogen),
-
Beratung
und Information des Oberbürgermeisters in kriminal- und ordnungspolitischen
Fragestellungen (z. B. Gewaltprävention an Schulen, Menschen mit Lebensmittelpunkt
auf der Straße, häusliche Gewalt, Opferschutz, Sport und Sicherheit,
Opferschutz etc.),
-
Ermittlung
von Angsträumen und Entwicklung von Beseitigungsstrategien.
Die
Entscheidungen des KPR haben für die gesetzlich zuständigen Behörden (Stadtverwaltung
und Polizei) einen empfehlenden Charakter.
Organisation
Der KPR
gliedert sich wie folgt:
-
Der
Vorsitzende,
-
die
Leitung der Geschäftsstelle,
-
die
beratenden Mitglieder.
Arbeitsgruppen
bildet der KPR nicht.
a)
Der
Vorsitzende wird vom Rat gewählt. Vorsitzender ist, wie vom Rat beschlossen,
der Beigeordnete für Finanzen, Recht und Ordnung, Herr Stadtdirektor Märtens.
Ihm obliegt die Leitung des Kriminalpräventiven Rates, die Bestimmung seiner
strategischen Ausrichtung, die Repräsentation nach außen und innen sowie die
Leitung der Sitzungen.
b)
Der
Leitung der Geschäftsstelle obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
KPR. Hierunter fallen u. a. die Einladungen zu den Sitzungen, die
Protokollführung, der Kontakt zu anderen Stellen und die Beschlusskontrolle.
Wie vom Rat beschlossen, obliegt die Geschäftsstellenleitung der Fachbereichsleitung
Recht und Ordnung.
c)
Jede
Ratsfraktion ist berechtigt, maximal zwei Mitglieder zu benennen. Aufgrund ihrer
Hintergrundinformationen sollten bevorzugt Mitglieder aus dem Finanz- und
Rechtsausschuss und Bürger- und Umweltausschuss ausgewählt werden.
d)
Beratende
Mitglieder kraft Amtes werden von deren Dienststellen entsandt. Beratende
Stellen sind die Polizei, das Amtsgericht, die Suchthilfe gGmbH, die Stadt Leverkusen
(immer: FB 01, 36, 37, 51, 37; bei Bedarf: FB 32, 39, 50, 40, 63) sowie die Technischen
Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) und die AVEA GmbH & Co. KG. Der KPR
kann den Teilnehmerkreis durch Beschluss erweitern.
e)
Darüber
hinaus werden Verbände wie der „Weißer Ring e. V.“ oder andere Verbände
bei Bedarf hinzugeladen.
Sitzungen
Der KPR tagt
mindestens drei Mal jährlich. Ladungen zu den Sitzungen sollen den Mitgliedern
mindestens 10 Tage vor dem Tag der Sitzung schriftlich durch Mitteilung der
Zeit und des Ortes der Sitzung bekannt gegeben werden. Die Tagesordnung soll
den Mitgliedern mit den Sitzungsunterlagen spätestens sieben Tage vor dem
Sitzungstag übersandt werden.
Die Sitzungen
des KPR sind nicht öffentlich.
Alle
Entscheidungen sollen nach Möglichkeit einvernehmlich getroffen werden. Kann
eine Übereinstimmung nicht gefunden werden, so soll eine Mehrheitsentscheidung
herbeigeführt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Dr. Ruderdorf, FB 30, 406 - 3000
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Für die Erstellung der Vorlage waren noch Abstimmungsbedarfe erforderlich, sodass diese erst jetzt fertiggestellt werden konnte.