Betreff
Auslaufende Auflösung der zweizügigen Gemeinschaftshauptschule Görresstrasse zum Schuljahr 2011/2012
Vorlage
0540/2010
Aktenzeichen
40-Gr.1-308-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die GHS Görresstrasse wird ab 01.08.2011 am Standort auslaufend aufgelöst.

 

2.      Die Genehmigung der oberen Schulaufsicht gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) ist einzuholen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der auslaufenden Auflösung der GHS Görresstrasse im Entwurf des Teilschulentwicklungsplanes Hauptschulen 2011 – 2015 und unter Beteiligung der betroffenen Schulen alle weiteren Handlungs- und Lösungsvarianten hinsichtlich der perspektivischen Regelungsoptionen, der schulorganisatorischen Umsetzbarkeit, der gebäudewirtschaftlichen Konsequenzen und der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen detailliert zu untersuchen und hierzu spätestens nach dem Anmeldetermin für das Schuljahr 2011/2012 konkrete Einzelvorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                       Adomat                      Mues

 

Begründung:

 

1. Allgemeines

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Verwaltung beauftragt,

 
- einen Vorschlag für die künftige Gestaltung bzw. Weiterentwicklung der

Hauptschullandschaft zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen

 

und

- die von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aufgezeigten Flächenoptimierungspo-

tentiale durch konkrete, bedarfsorientierte, standortbezogene sowie künftige Entwicklungen beachtende Lösungsvorschläge einer haushaltswirksamen Regelung zuzuführen.

 

Aus den aktuellen Untersuchungen und Prüfungen zur Fortschreibung des Teilschulentwicklungsplanes Hauptschulen 2008 - 2012 wird bereits zum nächsten Schuljahr die Auflösung eines Hauptschulstandortes als schulorganisatorische Maßnahme notwendig. Gleichzeitig verlangen die sich insgesamt ergebenden Konsequenzen und Handlungserfordernisse einen intensiven Abstimmungsprozess mit allen in der Hauptschulentwicklung involvierten Beteiligten.

 

Die Ergebnisse dieses umfänglichen Abstimmungsprozesses wird die Verwaltung im Teilschulentwicklungsplan Hauptschulen 2011 - 2015 berücksichtigen und abschließend bewerten. Vor diesem Hintergrund kann der Teilschulentwicklungsplan Hauptschulen mit den daraus resultierenden Entscheidungsbedarfen und Handlungsmöglichkeiten einschl. der Ganztags- und Sporthallenentwicklung sowie der naturwissenschaftlichen Bereiche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden.

 

 

2. Rahmenbedingungen

 

2.1 Teilschulentwicklungsplan 2008 – 2012

 

Bereits im Teilschulentwicklungsplan Hauptschulen 2008 – 2012 wurde prognostiziert, dass die Schülerzahlen von ihrem Höchststand von 1865 Schülern im Schuljahr 2003/2004 auf unter 1000 bis zum Schuljahr 2013/2014 zurückgehen werden.

 

Aufgrund verschiedener neuer sowie veränderter Einflussfaktoren, des Schulwahlverhaltens der Eltern, der verbindlichen Übergangsempfehlungen, der weiter abnehmenden Übergangszahlen im Eingangs- und Wechselbereich und der Anmeldungen der letzen Jahre wurde die Schülerzahlenprognose an die Gegebenheiten angepasst und neu wie folgt erstellt:

 

Aktualisierte Schülerprognose

 

 

 

Auch bei der aktualisierten Schülerprognose wird trotz der Abweichungen deutlich, dass für den Planungszeitraum 2011 - 2015 höchstens drei Hauptschulstandorte notwendig sind, um eine angemessene Versorgung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

 

 

2.2 Künftige Schülerverteilung

 

Künftig werden die Schülerzahlen sowohl im Eingangsbereich als auch im späteren Übergangs-/Wechselbereich stärker zurückgehen als prognostiziert.

 

Kommt es erneut zu keiner Schließung von Hauptschulen, wären bis auf die KHS Im Hederichsfeld die übrigen Hauptschulen nicht ausgelastet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Prognose würde es bis zu 910 Hauptschulplätze im Überhang geben. Aktuell erreichen 2 Hauptschulen nicht die erforderliche Mindestzahl von Schülern zur Bildung einer Eingangsklasse. Voraussichtlich werden die beiden anderen Hauptschulen nur knapp die Schülerzahl zur Bildung von zwei Eingangsklassen erreichen. Derzeit würde insgesamt betrachtet die Bildung von 4 Eingangsklassen bei einer durchschnittlichen Klassenfrequenz von 25 Schülern ausreichen.

 

Unter Berücksichtigung der Raumressourcen führt der Abgleich der bisherigen mit der aktuellen Prognose zu folgendem Ergebnis:

 

·        Die aktuelle Prognose bestätigt die bisherige Prognose im Teilschulentwicklungsplan 2008 – 2012. Im Schuljahr 2013/2014 sind die prognostizierten Zahlen wieder deckungsgleich.

 

·        Aufgrund der Prognose kann für den Zeitraum bis 2013/2014 davon ausgegangen werden, dass für den Hauptschulbereich bei einer Klassenfrequenz von 23,6 Schülern ein Bedarf für drei Hauptschulen mit insgesamt rd. 7 Zügen besteht. Bei einer Frequenz von 30 Schülern besteht ein Bedarf von 5,5 Zügen. Vorhanden wären mit den beiden größten Standorten Neukronenberger Str. und Scharnhorststr. insgesamt 6 Züge.

 

·        Ohne schulorganisatorische Maßnahmen wird die GHS Görresstr. dauerhaft einzügig geführt und erreicht damit nicht mehr die für eine Hauptschule notwendige Mindestgröße.

 

·        Ohne schulorganisatorische Maßnahmen würde das Gebäude der GHS Görresstraße im Schuljahr 2013/1014 nur noch zu 50 % ausgelastet sein (Beschulung von 7 Klassen bei einer Aufnahmekapazität von 14 Klassen). Dabei läge der Klassenfrequenzwert mit 22,5 Schülern unter dem Richtwert von 24 Schülern/Klasse.

 

 

3. Entscheidungsvorschlag

 

Zur Sicherstellung

 

        eines leistungsstarken und qualitativ möglichst hochwertigen Hauptschulangebotes,

        einer bestmöglichen räumlichen, örtlichen und bedürfnisgerechten unterrichtlichen und schulischen Versorgung,

        einer möglichst günstigen zentralörtlichen Verteilung  der verbleibenden Hauptschulstandorte,

        der auch haushaltsmäßig relevanten Ausschöpfung der Flächenoptimierungs-potenziale,

        einer möglichst optimalen weiteren Nutzung der getätigten Investitionen bzw. der einer möglichst optimalen Nutzung der qualitativ hochwertigeren Gebäudesubstanz und Gebäudeausstattung,

        der Verwertbarkeit nicht mehr benötigter Standorte,

        einer möglichst verträglichen Umsetzbarkeit,

 

schlägt die Verwaltung vor, die GHS Görresstr. mit Wirkung vom 01.08.2011 am derzeitigen Standort auslaufend aufzulösen.

 

Ob der Hauptschulstandort vor dem endgültigen Auslaufen der Schule zum 31.07.2016 ggf. im Rahmen einer Verlagerung an den Standort der Theodor-Wuppermann-Schule vollständig aufgegeben werden kann, ist zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu untersuchen und zu entscheiden.

 

 

4. Ausblick 2011 - 2015

 

Es ist derzeit damit zu rechnen, dass die Schülerzahlen nach dem Schuljahr 2013/2014 weiter sinken werden. Die Schülerzahl wird sich  bis zum Schuljahr 2015/2016 auf unter 900 Schüler entwickeln (Prognose). Ohne zusätzliche schulorganisatorische Maßnahmen wird eine weitere Hauptschule absehbar nicht mehr die erforderliche Zweizügigkeit erreichen.

 

Der Teilschulentwicklungsplan Hauptschulen 2011 – 2015 soll unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Entscheidung und der schulrechtlichen Rahmenbedingungen in einem dialogischen Prozess fortgeschrieben und spätestens nach Abschluss des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2011/2012 mit dem dann erforderlichen Maßnahmenkatalog zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Das förmliche Beteiligungsverfahren der Schulkonferenz wird umgehend eingeleitet und die Stellungnahme dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung rechtzeitig vorgelegt.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Mit Blick auf

 

-          den aktuellen Ratsauftrag,

-          die Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II,

-          die Erfüllung der haushaltswirksamen Flächenoptimierung und

-          die Schaffung von Planungsgrundlagen für den Haushalt 2011

 

ist eine Beratung und Beschlussfassung im Sitzungsturnus Juni/Juli zwingend notwendig.