Beschlussentwurf:
1. Die GHS Görresstrasse wird ab 01.08.2011 am Standort auslaufend aufgelöst.
2. Die
Genehmigung der oberen Schulaufsicht gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) ist
einzuholen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der auslaufenden Auflösung der GHS Görresstrasse im Entwurf des Teilschulentwicklungsplanes Hauptschulen 2011 – 2015 und unter Beteiligung der betroffenen Schulen alle weiteren Handlungs- und Lösungsvarianten hinsichtlich der perspektivischen Regelungsoptionen, der schulorganisatorischen Umsetzbarkeit, der gebäudewirtschaftlichen Konsequenzen und der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen detailliert zu untersuchen und hierzu spätestens nach dem Anmeldetermin für das Schuljahr 2011/2012 konkrete Einzelvorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat Mues
Begründung:
1. Allgemeines
Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Verwaltung beauftragt,
- einen Vorschlag für die künftige Gestaltung bzw. Weiterentwicklung der
Hauptschullandschaft zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen
und
- die von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aufgezeigten Flächenoptimierungspo-
tentiale durch konkrete, bedarfsorientierte, standortbezogene sowie künftige Entwicklungen beachtende Lösungsvorschläge einer haushaltswirksamen Regelung zuzuführen.
Aus den aktuellen Untersuchungen und Prüfungen zur Fortschreibung des Teilschulentwicklungsplanes Hauptschulen 2008 - 2012 wird bereits zum nächsten Schuljahr die Auflösung eines Hauptschulstandortes als schulorganisatorische Maßnahme notwendig. Gleichzeitig verlangen die sich insgesamt ergebenden Konsequenzen und Handlungserfordernisse einen intensiven Abstimmungsprozess mit allen in der Hauptschulentwicklung involvierten Beteiligten.
Die Ergebnisse dieses umfänglichen Abstimmungsprozesses wird die Verwaltung im Teilschulentwicklungsplan Hauptschulen 2011 - 2015 berücksichtigen und abschließend bewerten. Vor diesem Hintergrund kann der Teilschulentwicklungsplan Hauptschulen mit den daraus resultierenden Entscheidungsbedarfen und Handlungsmöglichkeiten einschl. der Ganztags- und Sporthallenentwicklung sowie der naturwissenschaftlichen Bereiche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden.
2. Rahmenbedingungen
2.1 Teilschulentwicklungsplan 2008 –
2012
Bereits
im Teilschulentwicklungsplan Hauptschulen 2008 – 2012 wurde prognostiziert,
dass die Schülerzahlen von ihrem Höchststand von 1865 Schülern im Schuljahr
2003/2004 auf unter 1000 bis zum Schuljahr 2013/2014 zurückgehen werden.
Aufgrund
verschiedener neuer sowie veränderter Einflussfaktoren, des Schulwahlverhaltens
der Eltern, der verbindlichen Übergangsempfehlungen, der weiter abnehmenden
Übergangszahlen im Eingangs- und Wechselbereich und der Anmeldungen der letzen
Jahre wurde die Schülerzahlenprognose an die Gegebenheiten angepasst und neu wie
folgt erstellt:
Aktualisierte Schülerprognose
Auch
bei der aktualisierten Schülerprognose wird trotz der Abweichungen deutlich,
dass für den Planungszeitraum 2011 - 2015 höchstens drei Hauptschulstandorte
notwendig sind, um eine angemessene Versorgung der Schülerinnen und Schüler zu
gewährleisten.
2.2 Künftige
Schülerverteilung
Künftig
werden die Schülerzahlen sowohl im Eingangsbereich als auch im späteren
Übergangs-/Wechselbereich stärker zurückgehen als prognostiziert.
Kommt
es erneut zu keiner Schließung von Hauptschulen, wären bis auf die KHS Im
Hederichsfeld die übrigen Hauptschulen nicht ausgelastet. Unter
Berücksichtigung der aktuellen Prognose würde es bis zu 910 Hauptschulplätze im
Überhang geben. Aktuell erreichen 2 Hauptschulen nicht die erforderliche
Mindestzahl von Schülern zur Bildung einer
Eingangsklasse. Voraussichtlich werden die beiden anderen Hauptschulen nur
knapp die Schülerzahl zur Bildung von zwei Eingangsklassen erreichen. Derzeit
würde insgesamt betrachtet die Bildung von 4 Eingangsklassen bei einer
durchschnittlichen Klassenfrequenz von 25 Schülern ausreichen.
Unter
Berücksichtigung der Raumressourcen führt der Abgleich der bisherigen mit der
aktuellen Prognose zu folgendem Ergebnis:
·
Die aktuelle
Prognose bestätigt die bisherige Prognose im Teilschulentwicklungsplan 2008 –
2012. Im Schuljahr 2013/2014 sind die prognostizierten Zahlen wieder
deckungsgleich.
·
Aufgrund der
Prognose kann für den Zeitraum bis 2013/2014 davon ausgegangen werden, dass für
den Hauptschulbereich bei einer Klassenfrequenz von 23,6 Schülern ein Bedarf
für drei Hauptschulen mit insgesamt rd. 7 Zügen besteht. Bei einer Frequenz von
30 Schülern besteht ein Bedarf von 5,5 Zügen. Vorhanden wären mit den beiden
größten Standorten Neukronenberger Str. und Scharnhorststr. insgesamt 6 Züge.
·
Ohne
schulorganisatorische Maßnahmen wird die GHS Görresstr. dauerhaft einzügig
geführt und erreicht damit nicht mehr die für eine Hauptschule notwendige
Mindestgröße.
·
Ohne
schulorganisatorische Maßnahmen würde das Gebäude der GHS Görresstraße im
Schuljahr 2013/1014 nur noch zu 50 % ausgelastet sein (Beschulung von 7 Klassen
bei einer Aufnahmekapazität von 14 Klassen). Dabei läge der Klassenfrequenzwert
mit 22,5 Schülern unter dem Richtwert von 24 Schülern/Klasse.
3.
Entscheidungsvorschlag
Zur Sicherstellung
eines
leistungsstarken und qualitativ möglichst hochwertigen Hauptschulangebotes,
einer
bestmöglichen räumlichen, örtlichen und bedürfnisgerechten unterrichtlichen und
schulischen Versorgung,
einer möglichst
günstigen zentralörtlichen Verteilung
der verbleibenden Hauptschulstandorte,
der auch
haushaltsmäßig relevanten Ausschöpfung der Flächenoptimierungs-potenziale,
einer möglichst
optimalen weiteren Nutzung der getätigten Investitionen bzw. der einer
möglichst optimalen Nutzung der qualitativ hochwertigeren Gebäudesubstanz und
Gebäudeausstattung,
der
Verwertbarkeit nicht mehr benötigter Standorte,
einer möglichst
verträglichen Umsetzbarkeit,
schlägt die Verwaltung vor, die GHS Görresstr. mit Wirkung vom 01.08.2011 am derzeitigen Standort auslaufend aufzulösen.
Ob der Hauptschulstandort vor dem endgültigen Auslaufen der Schule zum 31.07.2016 ggf. im Rahmen einer Verlagerung an den Standort der Theodor-Wuppermann-Schule vollständig aufgegeben werden kann, ist zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu untersuchen und zu entscheiden.
4. Ausblick 2011 - 2015
Es
ist derzeit damit zu rechnen, dass die Schülerzahlen nach dem Schuljahr
2013/2014 weiter sinken werden. Die Schülerzahl wird sich bis zum Schuljahr 2015/2016 auf unter 900
Schüler entwickeln (Prognose). Ohne zusätzliche schulorganisatorische Maßnahmen
wird eine weitere Hauptschule absehbar nicht mehr die erforderliche
Zweizügigkeit erreichen.
Der
Teilschulentwicklungsplan Hauptschulen 2011 – 2015 soll unter Berücksichtigung
der vorgeschlagenen Entscheidung und der schulrechtlichen Rahmenbedingungen in
einem dialogischen Prozess fortgeschrieben und spätestens nach Abschluss des
Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2011/2012 mit dem dann erforderlichen
Maßnahmenkatalog zur Entscheidung vorgelegt werden.
Das förmliche Beteiligungsverfahren der Schulkonferenz wird umgehend eingeleitet und die Stellungnahme dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung rechtzeitig vorgelegt.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Mit
Blick auf
-
den aktuellen
Ratsauftrag,
-
die Verwendung
von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II,
-
die Erfüllung der
haushaltswirksamen Flächenoptimierung und
-
die Schaffung von
Planungsgrundlagen für den Haushalt 2011
ist
eine Beratung und Beschlussfassung im Sitzungsturnus Juni/Juli zwingend
notwendig.