- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der vorgelegten Planung für den Bau eines Bewegungsgartens und einer Boulebahn im Wuppermannpark mit Baukosten in Höhe von 230.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Bezirksregierung.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die alte Rollschuhbahn, die viele Jahre als
kleine Skateanlage mit einer Rampe genutzt wurde, ist in die Jahre gekommen und
müsste erneuert werden. Eine neue Skateanlage ist dort jedoch aus
baurechtlichen Gründen nicht mehr realisierbar.
Vor diesem
Hintergrund soll die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr geeignete
Rollschuhbahn entfernt und durch einen generationenübergreifenden
Bewegungs-parcour mit angegliederter Boulebahn ersetzt werden.
Die zur Aufstellung
vorgesehenen Geräte sind speziell für den Außenbereich konstruiert, sehr robust
und weitestgehend wartungsfrei. Ähnliche Geräte haben sich bereits seit
mehreren Jahren im Rheindorfer Friedenspark bewährt.
Nähere Einzelheiten
können der Baubeschreibung und dem Plan entnommen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Keul/FB 67/406 - 6716
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2019 eingeplant. Mit dem Bau soll erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Haushalts vorliegt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung:
Finanzstelle 67001305011044, Finanzposition 783300 - Kinderspielplätze und Spielanlagen im Stadtgebiet: 2019: 230.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Kalkulatorische Abschreibungen: 14.175 € p. a.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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