Betreff
Bewegungsgarten Wuppermannpark
- Baubeschluss
Vorlage
2019/2852
Aktenzeichen
01-40-2019/2852-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der vorgelegten Planung für den Bau eines Bewegungsgartens und einer Boulebahn im Wuppermannpark mit Baukosten in Höhe von 230.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Bezirksregierung.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Die alte Rollschuhbahn, die viele Jahre als kleine Skateanlage mit einer Rampe genutzt wurde, ist in die Jahre gekommen und müsste erneuert werden. Eine neue Skateanlage ist dort jedoch aus baurechtlichen Gründen nicht mehr realisierbar.

 

Vor diesem Hintergrund soll die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr geeignete Rollschuhbahn entfernt und durch einen generationenübergreifenden Bewegungs-parcour mit angegliederter Boulebahn ersetzt werden.

 

Die zur Aufstellung vorgesehenen Geräte sind speziell für den Außenbereich konstruiert, sehr robust und weitestgehend wartungsfrei. Ähnliche Geräte haben sich bereits seit mehreren Jahren im Rheindorfer Friedenspark bewährt.

 

Nähere Einzelheiten können der Baubeschreibung und dem Plan entnommen werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Keul/FB 67/406 - 6716

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2019 eingeplant. Mit dem Bau soll erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des Haushalts vorliegt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zur Finanzierung der Maßnahme stehen Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung:

Finanzstelle 67001305011044, Finanzposition 783300 - Kinderspielplätze und Spielanlagen im Stadtgebiet: 2019: 230.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Kalkulatorische Abschreibungen: 14.175 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]