Betreff
Sanierung der Allee in der Hebbelstraße
Vorlage
2019/2858
Aktenzeichen
01-40-2019/2858-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung für die Sanierung der Allee in der Hebbelstraße mit Baukosten in Höhe von 60.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans durch die Bezirksregierung.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Nachdem in der Vergangenheit bereits die meisten Kastanienbäume aus Gründen der Verkehrssicherung oder wegen einer Kanalbaumaßnahme gefällt werden mussten, stehen aus dem Altbestand inzwischen nur noch 10 Bäume. Auch diese Bäume mussten zum Erhalt der Verkehrssicherheit bereits so stark zurückgenommen werden, dass sie wegen Faulstellen im Starkastbereich und der daraus resultierenden Bruchgefahr nicht mehr erhalten werden können.

 

Der Zustand der Allee und das weitere Vorgehen sind in der Baubeschreibung ausführlich dargestellt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, FB 67, 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme soll erst begonnen werden, wenn der Haushaltsplan durch die Bezirksregierung genehmigt ist.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzmittel stehen im Haushaltsplan wie folgt zur Verfügung:

 

Finanzstelle 67001305012019, Finanzposition 782700 - Ersatzbeschaffung von Bäumen, Sträuchern und Bänken, 2019: 60.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Baukosten: 60.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,

Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Keine.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]