Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2008 der Stadt Leverkusen
Vorlage
0544/2010
Aktenzeichen
20/203
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2008 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.    Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

 

 

Leverkusen, den 17.06.10

 

gezeichnet:

Buchhorn                    Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens             Rh. Richrath

 

 

Für den Rat:

 

Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Begründung:

 

Nach § 95 GO NRW und § 37 GemHVO hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Für das Haushaltsjahr 2008 ist dieser im vollen Umfang erstmals nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) und damit insbesondere unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

- der Ergebnisrechung,

- der Finanzrechnung,

- den Teilrechungen,

- der Bilanz und

- dem Anhang.

 

Vor dem Hintergrund der Komplexität der Vorschriften und der erstmaligen Erstellung eines doppischen Abschlusses erfolgte verwaltungsintern bereits in der Erstellungsphase eine enge Einbindung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung sowie der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat seit Januar dieses Jahres sukzessive die Erstellung des Jahresabschlusses begleitet und geprüft. Insofern konnten Fehler vermieden werden, die im Rahmen der Feststellung eventuell beanstandet worden wären. 

 

Der Jahresabschluss wurde durch den Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt. Es ist geplant, dem Rechnungsprüfungsausschuss in einer Sondersitzung Anfang Juli den Entwurf zur Prüfung des Jahresabschlusses 2008 vorzulegen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis nach § 101 (3) GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen.

 

Im nächsten Schritt ist vorgesehen, diesen Bestätigungsvermerk dem Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 12.07.2010 vorzulegen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieser Dringlichkeitsvorlage darauf verzichtet, den umfangreichen Jahresabschluss 2008 als Anlage beizufügen, da diese Anlage inhaltsgleich in gleicher Sitzung - eventuell unter Aufnahme der Änderungen der Rechnungsprüfungsausschusses – zur Feststellung des Jahresabschlusses vorgelegt wird. An dieser Stelle sei aber erwähnt, dass sich das Jahresergebnisses 2008 um über 41 Mio. € im Vergleich zur Planung 2008 (- 45,8 Mio. €) verbessert hat.

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen Aufstellung und Bestätigung des Jahresabschlussentwurfes durch den Stadtkämmerer bzw. Oberbürgermeister, der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der Feststellung durch den Rat der Stadt. Die Arbeiten zur Aufstellung haben sich bis in die 24. Kalenderwoche hingezogen. Im Rahmen dieser Dringlichkeitsvorlage wird dennoch eine formal korrekte Weiterleitung des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss sichergestellt.