- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung für die Umgestaltung und Aufwertung des Rheindorfer Sees mit Gesamtbaukosten in Höhe von 233.500 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung und zukünftiger Mittelbereitstellungen in Folgejahren.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Mit Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 29.01.2018 (s. Vorlage Nr. 2017/2043) wurde die Verwaltung beauftragt, die damals vorgelegte Planung zur Umgestaltung und Aufwertung des Rheindorfer Sees baubeschlussreif zu planen. Ausdrücklich bekräftigte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Auftrag, dabei auch einen umlaufenden Weg zu ermöglichen.
Die Verwaltung stellt mit dieser Vorlage eine Planung vor, in der alle aus dem politischen Raum gewünschten Inhalte berücksichtigt werden.
Im Haushaltsplan 2019 sind ursprünglich keine Mittel für die Umsetzung der Maßnahme eingeplant. Es können aber Deckungsmittel in Höhe von 88.000 € investiv aus der Finanzstelle 67001305012020 (Parksanierungsprogramm), Finanzposition 783300, und konsumtiv in Höhe von 20.000 € aus Innenauftrag 670013050102, Sachkonto 523101, zur Verfügung gestellt und umgebucht werden.
Mit der Haushaltsplanung 2020 ff. werden für die neu einzurichtende Finanzstelle für das Jahr 2020 ein Betrag von 89.000 € und für das Jahr 2021 ein Betrag von 36.500 € etatisiert, um die Gesamtkosten von 233.500 € darzustellen.
Aktuell wurden noch einmal die Möglichkeiten einer Förderung geprüft. Eine weitere Förderung im Rahmen der „Sozialen Stadt Rheindorf“ ist nicht mehr möglich, da Leverkusen bereits in zahlreichen Projekten eine Förderung erhalten hat. Auch das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ greift nicht, da man sich nach Aussage des Fördermittelgebers ausschließlich besonders innovativen Projekten widmen möchte.
Fördermittel zur Realisierung des Projektes sind demnach nicht zu erwarten. Somit muss die gesamte Maßnahme aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Witowski, FB 67, Tel. 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Maßnahme wird erst durchgeführt, wenn die Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung genehmigt wurde.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
In 2019 sind ursprünglich keine Mittel für die Umsetzung geplant. Es können aber Deckungsmittel in Höhe von 88.000 € investiv aus der Finanzstelle 67001305012020 (Parksanierungsprogramm), Finanzposition 783300, und konsumtiv in Höhe von 20.000 € aus Innenauftrag 670013050102, Sachkonto 523101, zur Verfügung gestellt und umgebucht werden.
Mit der Haushaltsplanung 2020 ff. werden für die neu einzurichtende Finanzstelle für das Jahr 2020 ein Betrag von 89.000 € und für das Jahr 2021 ein Betrag von 36.500 € etatisiert. Gesamtkosten: 233.500 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Baukosten 2019: 108.000 €,
Baukosten 2020-2021: 125.500 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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