Betreff
Umgestaltung und Aufwertung Rheindorfer See
- Baubeschluss
Vorlage
2019/2875
Aktenzeichen
01-40-2019/2875-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung für die Umgestaltung und Aufwertung des Rheindorfer Sees mit Gesamtbaukosten in Höhe von 233.500 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung und zukünftiger Mittelbereitstellungen in Folgejahren.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 29.01.2018 (s. Vorlage Nr. 2017/2043) wurde die Verwaltung beauftragt, die damals vorgelegte Planung zur Umgestaltung und Aufwertung des Rheindorfer Sees baubeschlussreif zu planen. Ausdrücklich bekräftigte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Auftrag, dabei auch einen umlaufenden Weg zu ermöglichen.

 

Die Verwaltung stellt mit dieser Vorlage eine Planung vor, in der alle aus dem politischen Raum gewünschten Inhalte berücksichtigt werden.

 

Im Haushaltsplan 2019 sind ursprünglich keine Mittel für die Umsetzung der Maßnahme eingeplant. Es können aber Deckungsmittel in Höhe von 88.000 € investiv aus der Finanzstelle 67001305012020 (Parksanierungsprogramm), Finanzposition 783300, und konsumtiv in Höhe von 20.000 € aus Innenauftrag 670013050102, Sachkonto 523101, zur Verfügung gestellt und umgebucht werden.

 

Mit der Haushaltsplanung 2020 ff. werden für die neu einzurichtende Finanzstelle für das Jahr 2020 ein Betrag von 89.000 € und für das Jahr 2021 ein Betrag von 36.500 € etatisiert, um die Gesamtkosten von 233.500 € darzustellen.

 

Aktuell wurden noch einmal die Möglichkeiten einer Förderung geprüft. Eine weitere Förderung im Rahmen der „Sozialen Stadt Rheindorf“ ist nicht mehr möglich, da Leverkusen bereits in zahlreichen Projekten eine Förderung erhalten hat. Auch das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ greift nicht, da man sich nach Aussage des Fördermittelgebers ausschließlich besonders innovativen Projekten widmen möchte.

 

Fördermittel zur Realisierung des Projektes sind demnach nicht zu erwarten. Somit muss die gesamte Maßnahme aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, FB 67, Tel. 406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme wird erst durchgeführt, wenn die Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung genehmigt wurde.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

In 2019 sind ursprünglich keine Mittel für die Umsetzung geplant. Es können aber Deckungsmittel in Höhe von 88.000 € investiv aus der Finanzstelle 67001305012020 (Parksanierungsprogramm), Finanzposition 783300, und konsumtiv in Höhe von 20.000 € aus Innenauftrag 670013050102, Sachkonto 523101, zur Verfügung gestellt und umgebucht werden.

 

Mit der Haushaltsplanung 2020 ff. werden für die neu einzurichtende Finanzstelle für das Jahr 2020 ein Betrag von 89.000 € und für das Jahr 2021 ein Betrag von 36.500 € etatisiert. Gesamtkosten: 233.500 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Baukosten 2019:                 108.000 €,

Baukosten 2020-2021:      125.500 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]