- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss über Änderung des Bebauungsplanes
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Über die während der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der/des
A 1: Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Rhein-Berg, Albertstraße 22, 51643
Gummersbach
A 2: Thomas Benker, Von-Brentano-Straße
13, 51375 Leverkusen und weitere 11 Bewohner der Von-Brentano-Straße 13, 15, 17
A 3: Benedikt Rees, Blankenburg 15, 51381 Leverkusen
A 4: Wilfried Breuch, Von-Brentano-Straße 9 a, 51375
Leverkusen und 8 Mitunterzeichner
wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung
(Anlage 1) entschieden. Diese ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entsprechend
des Ergebnisses der Abwägung wird der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 176/III „Von-Brentano-Straße“ geändert (Anlage 2). Der Rat macht sich damit alle bisherigen Abwägungsentscheidungen
zu eigen. Dem geänderten Entwurf einschließlich der Änderung der textlichen
Festsetzungen und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Das Gebiet wird nun in etwa begrenzt:
·
im Norden durch
die südliche Grundstücksgrenze der Häuser Von-Brentano-Straße Nr. 17, 15, 13
und die südliche Grenze der Garagenanlage bzw. des Wendeplatzes,
·
im Osten durch
die westliche Grundstücksgrenze Von-Brentano-Straße Nr. 9 a,
·
im Süden durch
die nördliche Grenze der Oulustraße (Landesstraße 58), nach 40 m um ca. 12 m
nach Norden zurückspringend und
·
im Westen durch
den Weg auf dem Gelände der Gesamtschule Schlebusch.
Der
neue Geltungsbereich ist der Anlage 2
zu entnehmen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 176/III „Von-Brentano-Straße“
bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10
Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), in Verbindung mit
- Baunutzungsverordnung - BauNVO i. d. F. d. B. vom 23.01.1990
(BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
und
-Landesbauordnung - BauO NRW i. d. F. d. B. vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2008 (GV. NRW. S. 644)
sowie
-Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380)
als
Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 4 beigefügte Satzungsbegründung wird gebilligt.
Gezeichnet:
Buchhorn Mues
Bestandteile dieser Vorlage sind:
Anlage 1 - Beschlussentwurf über die Stellungnahmen zur Auslegung
Anlage 2 - Bebauungsplan als Verkleinerung
Anlage 3 - Textliche Festsetzungen
Anlage 4 - Begründung
Anlage 5 - Niederschrift der Bürgerinformationsveranstaltung
Anlage 6 - Bebauungsplan
105/72 (Verkleinerung)
Begründung:
Kurzfassung
Das Plangebiet wurde im Bebauungsplan 105/72 „Ophovener Straße“ als Fläche für den Gemeinbedarf „Schule“ festgesetzt.
Dieser städtische Grundstücksteil ist jedoch nie von der Gesamtschule Schlebusch genutzt oder in Anspruch genommen worden, sondern wurde als Grabeland verpachtet. Entsprechend sind für diese Grundstücke die städtischen Liegenschaften zuständig und nicht der Fachbereich Schulen, eine Beteiligung der Schulkonferenz der Gesamtschule ist deswegen auch nicht vorgesehen.
Zielsetzung des
Bebauungsplans ist die Schaffung von neuen Bauflächen zur Verbesserung des Wohnraumangebotes im
Bereich Schlebusch im Sektor Einfamilienhäuser.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.11.2008 gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 08.01.2009
bis zum 09.02.2009 offengelegt und
wurde am 22.01.2009 im Rahmen einer Bürger-Informationsveranstaltung
vorgestellt
Über die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen soll gemäß des Abwägungsvorschlags der Verwaltung entschieden und der Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen werden.
Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ 2007 in Prio 2 (als 105/72 Ophovener Str.) eingeordnet.