Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2019
Vorlage
2019/2903
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt folgende Maßnahmen für 2019:

 

Konsumtive Maßnahmen, gesamt 27.600 € (Haushaltsansatz 27.600 €), wie nachfolgend aufgeführt.

 

Vorschläge der Politik:

 

Folgende Vereine/Einrichtungen erhalten einen Zuschuss für laufende Zwecke:

 

1.

Unterstützung des St. Seb. Schützenbruderschaft Lützenkirchen e. V. beim Diöszesanempfang der Jungschützen

(500 €)

 

2.

Zuschuss an die Katholische Kindertagesstätte St. Maurinus zur Anschaffung einer Outdoor-Matschküche

(500 €)

 

3.

Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III

(3.000 €)

 

4.

Zuschuss an den SV Bergfried Leverkusen Steinbüchel e. V. zur Instandsetzung des Sportplatzes "In der Wasserkuhl"

(8.000 €)

 

5.

Zuschuss für das Fest am Wohnpark Steinbüchel aus der Sozialraum AG

(1.000 €)

 

6.

Zuschuss an den St. Hubertus Schützenbruderschaft Leverkusen-Steinbüchel 1882 e. V. zur Anschaffung einer Jungschützenfahne

(2.500 €)

 

7.

Zuschuss an den SSV 1927 Lützenkirchen e. V. für die Renovierung des Trafohauses

(800 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

8.

Zuschuss an die KGS Thomas-Morus-Schule für konsumtive Anschaffungen zur bewegten Pause und Sprachförderung

(650 €)

 

9.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für konsumtive Anschaffungen zur bewegten Pause

(650 €)

 

10.

Zuschuss an die KGS Gezelinschule für konsumtive Anschaffungen zur bewegten Pause

(350 €)

 

11.

Zuschuss an die KGS In der Wasserkuhl für konsumtive Anschaffungen zur Lernwerkstatt

(400 €)

 

12.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule für konsumtive Anschaffungen zur bewegten Pause, gesunden Schule und Inklusion

(2.050 €)

 

13.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße für konsumtive Anschaffungen zur gesunden Schule und Inklusion

(900 €)

 

14.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule für konsumtive Anschaffungen zur Sprachförderung

(150 €)

 

15.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld für konsumtive Anschaffungen zur Sprachförderung

(150 €)

 

16.

Zuschuss für Obstbäume für das Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht"

(300 €)

 

17.

Umfeldgestaltung des Kriegerdenkmals am Friedhof Lützenkirchen

(5.700 €)

 

Investive Maßnahmen, gesamt 32.800 € (Haushaltsansatz 32.800 €), wie nachfolgend aufgeführt.

 

Vorschläge der Politik:

 

18.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule für die Anschaffung eines Sonnensegels

(5.000 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

19.

Zuschuss an das NaturGut Ophoven zur Errichtung von Insektenhotels im Stadtbezirk III

(6.000 €)

 

20.

Zuschuss an die KGS Thomas-Morus-Schule für investive Anschaffungen zur Sprachförderung

(350 €)

 

21.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für investive Anschaffungen zur bewegten Pause

(2.500 €)

 

22.

Zuschuss an die KGS Gezelinschule für investive Anschaffungen zur bewegten Pause

(1.150 €)

 

23.

Zuschuss an die KGS In der Wasserkuhl für investive Anschaffungen zur Lernwerkstatt

(600 €)

 

24.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule für investive Anschaffungen zur bewegten Pause

(150 €)

 

25.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße für investive Anschaffungen zur gesunden Schule und Inklusion

(2.300 €)

 

26.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule für investive Anschaffungen zur gesunden Schule und Lernwerkstatt

(1.100 €)

 

27.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld für investive Anschaffungen zur bewegten Pause und Inklusion

(750 €)

 

28.

Zuschuss für eine Hangrutsche für das Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht"

(4.300 €)

 

29.

Zuschuss für eine Nestschaukel für das Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht"

(3.400 €)

 

30.

Zuschuss für das Streetwork Leverkusen zur Möbelbeschaffung für das Wohnprojekt

(2.300 €)

 

31.

Errichtung von zwei Jugendbänken an der Tischtennisplatte im Wuppermannpark

(1.700 €)

 

32.

Installation von Insektenhotels auf Friedhöfen im Stadtbezirk III

(1.200 €)

 

 

II. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt 2019 bereitgestellten bezirklichen Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III. Die Inanspruchnahme und Auszahlung der beschlossenen Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushaltes erfolgen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

 

Begründung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2018 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 175.000 € (davon 80.000 € konsumtiver Haushalt und 95.000 € investiver Haushalt) für kleine Investitionsmaßnahmen in den drei Stadtbezirken in 2019 zur Verfügung. Davon entfallen auf den Stadtbezirk III 27.600 € im konsumtiven und 32.800 € im investiven Haushalt.

 

Die nachfolgenden Anregungen wurden von der Verwaltung auf die sachliche und zeitliche Notwendigkeit sowie die (anderweitige) Realisierung und die Kosten geprüft. Die Vorschläge aus der Politik sind von der Verwaltung vorrangig berücksichtigt, soweit sie sachlich und von der Kostenhöhe in die kleinen Investitionsmaßnahmen passen. Hierbei wird im Wesentlichen und insbesondere im Rückblick auf die bewilligten Maßnahmen der Vorjahre der Fokus darauf gerichtet, möglichst ein Gleichgewicht zwischen den Stadtteilen, Zuschussempfängern und Antragstellern zu erzielen bzw. zu erhalten.

 

Für die nach Berücksichtigung der politischen Vorschläge noch offenen Mittel sind nachrangig Vorschläge aus den Fachverwaltungen aufgegriffen worden.

 

Maßnahmen, die aus Mitteln der Fachverwaltungen umgesetzt werden können, sind mit entsprechenden Begründungen aufgeführt. Eine Beanspruchung der Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2019 ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

 

Maßnahmen, die nach Prüfung durch die Fachverwaltung nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden, sind mit entsprechenden Begründungen dargestellt.

 

Als Ergebnis der Prüfung schlägt die Verwaltung folgende im Beschlussentwurf aufgeführte Maßnahmen zur Durchführung vor:

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU):

 

1.

Unterstützung des St. Seb. Schützenbruderschaft Lützenkirchen e. V. beim Diöszesanempfang der Jungschützen

(500 €, konsumtiv)

 

Bezirksvertreter Prangenberg (CDU) möchte den Verein unterstützen und schlägt einen entsprechenden Zuschuss vor.

 

Seitens der Verwaltung werden 500 € aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen vorgesehen.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU):

 

2.

Zuschuss an die Katholische Kindertagesstätte St. Maurinus zur Anschaffung einer Outdoor-Matschküche

(500 €, konsumtiv)

 

Die Einrichtung hat den Bedarf für ein entsprechendes Spielgerät für den Außenbereich gemeldet. Bezirksvertreter Prangenberg (CDU) schlägt einen Zuschuss in Höhe von 500 € für eine ausreichend dimensionierte und wertige Anschaffung vor.

 

Die Fachverwaltung befürwortet den Vorschlag aus fachlicher Sicht, kann diesen jedoch nicht aus eigenen Mittel finanzieren.

 

Ein Zuschuss aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen wird in Höhe von 500 € vorgesehen.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU):

 

3.

Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III

(3.000 €, konsumtiv)

 

Die Fachverwaltung befürwortet den Vorschlag von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU) und regt wie in den Vorjahren die Anpflanzung von Jungbäumen (lokale bzw. regionale „alte“ Sorten, Hochstamm) an. Die Bäume werden auf städtischen Wiesen oder auf Wiesen in Privatbesitz, vorzugsweise im Bestand, gepflanzt. Die Naturschutzstation arbeitet mit den Besitzern bzw. Pächtern seit Jahren erfolgreich zusammen. Jede Pflanzung setzt das Einverständnis von Pächter und Eigentümer voraus. Die Bäume werden mit einem Pflanzkäfig zum Schutz gegen Wild- und Weidetiere versehen. Es wird empfohlen, für jede Pflanzung eine 5-jährige Entwicklungspflege vorzusehen. Nach Ablauf der 5 Jahre wird die Pflege über den Erhaltungsschnitt finanziert.

 

Darüber hinaus werden Erhaltungs- bzw. Verjüngungsschnitte an Altbäumen vorgeschlagen.

 

Infrage kommen verschiedene Streuobstwiesen, insbesondere in Schlebusch, Lützenkirchen oder Steinbüchel. Die genauen Standorte, Zahl der zu schneidenden Bäume bzw. der Neupflanzungen können im Laufe des Jahres geklärt werden, so dass die Maßnahmen bis Dezember 2019 umgesetzt werden können.

 

Es ließen sich beispielhaft folgende Maßnahmen durchführen:

 

- Pflanzung von sechs Obstbäumen inklusive fünfjähriger Entwicklungspflege, ca. 1.410 €

- Erhaltungsschnitt Obstbäume, 1.590 €

 

Es werden daher insgesamt 3.000 € vorgesehen.

 

 

Vorschlag von Ratsherrn Müller (CDU):

 

4.

Zuschuss an den SV Bergfried Leverkusen Steinbüchel e. V. zur Instandsetzung des Sportplatzes "In der Wasserkuhl"

(8.000 €, konsumtiv)

 

Mit dem Zuschuss möchte der Verein den Sportplatz „In der Wasserkuhl“, der in der Vergangenheit für Motoballspiele genutzt wurde, für Kinder- und Jugendmannschaften bespielbar machen. Es besteht ein großer Zulauf an Mitgliedern und die bisherigen Platzkapazitäten reichen bei Weitem nicht mehr aus.

 

Der Sportpark Leverkusen befürwortet grundsätzlich die Förderung von Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Vereinen der Stadt Leverkusen und sieht somit auch das Engagement des SV Bergfried Leverkusen als positiv an. Unter Beachtung baurechtlicher Vorschriften und der Berücksichtigung von Belangen des Umweltschutzes sollte die in Rede stehende Fläche auch zukünftig für eine sportliche Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Seitens des Fachbereiches Stadtplanung wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung Bauen und Planen hat am 16.10.2018 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 233/III „Mathildenhof/Bohofsweg“ (Vorlage Nr. 2018/2227) und die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorlage Nr. 2017/2038) im Parallelverfahren beschlossen hat. Weiterhin wurde beschlossen, im Rahmen der weiteren Planung den Bolzplatz „An der Wasserkuhl“ zu erhalten und bedarfsgerecht als Sportanlage zu sichern. Als Anlage zu den beiden Vorlagen liegt ein Schreiben des SV Bergfried Leverkusen bei, indem der Verein sein Bestreben, den Sportplatz zu nutzen, bereits dargestellt und die Verwaltung das weitere Vorgehen verdeutlicht hat.  

 

Die Fläche des Sportplatzes des SV Bergfried befindet sich nördlich der Geltungsbereiche für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan. Sie ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Um den Sportplatz planungsrechtlich zu sichern, sind die Geltungsbereiche des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes um die Flächen des Sportplatzes zu erweitern und mit der Darstellung bzw. Festsetzung „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ zu versehen. Dazu bedarf es eines Beschlusses über die Änderung der Geltungsbereiche des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen. Im weiteren Verfahren wäre dann ein erster Entwurf zu erarbeiten, wobei hier neben den Bestandsnutzungen der Umgebungsbebauung bereits die Belange der geplanten Wohnbebauung, der Kindertagesstätte und des Sportplatzes gutachterlich zu untersuchen sind und die Genehmigungslage der Sportanlage zu berücksichtigen ist. Die Arbeiten der Verwaltung zu letzterem sind noch nicht abgeschlossen. Im Anschluss an die Ausarbeitung des Entwurfes und der Auswertung der Gutachten kann die erste Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.

 

Ratsherr Müller (CDU) kann die Sorgen und Bedarfe des Vereins nachvollziehen und schlägt ausdrücklich eine finanzielle Unterstützung aus den diesjährigen Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III in Höhe von 8.000 € vor.

 

Ob und in welcher Weise eine Umsetzung der beantragten Maßnahme vor dem Abschluss der vorgenannten Verfahren möglich ist, konnte bis zur Fertigung der Vorlage nicht abschließend geklärt werden.

 

Bei positiver Beschlussfassung wird die Verwaltung weiter in die Prüfung einsteigen. Zu prüfen wäre dann, ob für den Platz im Rahmen der baurechtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten mit möglichst geringen Mittel zumindest eine provisorische Übergangslösung geschaffen werden kann, die ihn für Kinder und Jugendliche bespielbar macht.

 

Vorschlag von Ratsherrn Müller (CDU):

 

5.

Zuschuss für das Fest am Wohnpark Steinbüchel aus der Sozialraum AG

(1.000 €, konsumtiv)

 

Ratsherr Müller (CDU) möchte für das anstehende Sommerfest und die Ferienmaßnahme am Wohnpark Steinbüchel, wo die „Frühen Hilfen“ verortet sind, einen Zuschuss in Höhe von 800 € aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen bereitstellen. Ein größerer Teil der Kinder und Jugendlichen, die an den Aktionen teilnehmen, kommen aus einkommensschwachen Verhältnissen und würden sich sehr über eine Unterstützung freuen.

 

Die Verwaltung sieht einen entsprechenden Zuschuss in Höhe von 1.000 € vor.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung III:

 

6.

Zuschuss an den St. Hubertus Schützenbruderschaft Leverkusen-Steinbüchel 1882 e. V. zur Anschaffung einer Jungschützenfahne

(2.500 €, konsumtiv)

 

Die Schützenjugend des Vereins hat sich das Ziel gesetzt, ab der Schützenfestsaison 2019 eine neue traditionelle Jungschützenfahne durch die Straßen tragen zu dürfen. Der Verein muss zur Realisierung dieser Fahne ca. 4.200 € aufbringen und erhofft sich eine finanzielle Unterstützung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III, um seine Jugendarbeit weiterhin erfolgreich durchführen zu können und einen nachhaltigen Beitrag zu leisten.

 

Schießen als Vereinssport trainiert neben der Konzentrationsfähigkeit auch die Reflexion im Umgang mit Waffen und die Disziplin. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit Konzentrationsschwierigkeiten profitieren von diesem Angebot. Es ist unterstützenswert, den Verein in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen zu fördern. Dies dient auch der Erweiterung der Jugendarbeit, wodurch mehr Personen in der Zielgruppe erreicht werden können. Das Tragen der Fahne kann zudem bei den beteiligten Jugendlichen zu einer positiven Identifikation mit dem Verein führen und zu einer stärken Verbundenheit mit der Gruppe.

 

Die Mittel können aus dem Budget der Fachverwaltung nicht zur Verfügung gestellt werden, da der Verein kein Träger der freien Jugendhilfe ist und zudem Sportvereine nicht aus den Mitteln der Fachverwaltung unterstützt werden können.

 

Die Verwaltung sieht einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € vor.   

 

Vorschlag des stellvertretenden Bezirksvorstehers Pockrand (SPD):

 

7.

Zuschuss an den SSV 1927 Lützenkirchen e. V. für die Renovierung des Trafohauses

(800 €, konsumtiv)

 

In dem Verein trainieren in der Abteilung Fußballjugend über 300 Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft, die in 18 Mannschaften – von den Bambinis bis zur A-Jugend – an Meisterschaftsspielen im Fußballverband Niederrhein teilnehmen. Das Fußballtraining bringt die Regelmäßigkeit in das Leben der Kinder und ist eine gute Möglichkeit, an sie heranzukommen, um ihnen Werte wie Teamgeist, Fairness oder das Einhalten von Regeln zu vermitteln. Über den Sport erfahren die Kinder und Jugendlichen Anerkennung und lernen, was Gemeinschaft bedeutet.

 

Der Verein beantragt einen Zuschuss zur Renovierung des Trafohauses auf der Sportplatzanlage in Lützenkirchen in Höhe von 800 €. Der stellvertretende Bezirksvorsteher Pockrand (SPD) möchte den Verein unterstützen.

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) hat keine Einwände gegen die Ausführung der geplanten Maßnahme geäußert und erklärt, dass er keinen Zuschuss aus seinen eigenen Mittel bereitstellen kann.

 

Die Verwaltung sieht einen Zuschuss in Höhe von 800 € vor.

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

8.

Zuschuss an die KGS Thomas-Morus-Schule für konsumtive Anschaffungen zur bewegten Pause und Sprachförderung

(650 €, konsumtiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Bildergeschichten-Gefühle, Bildkarten zur Sprachförderung, diverse Spiele.

 

9.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für konsumtive Anschaffungen zur bewegten Pause

(650 €, konsumtiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Diverse Spiele.

 

10.

Zuschuss an die KGS Gezelinschule für konsumtive Anschaffungen zur bewegten Pause

(350 €, konsumtiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Rollbretter.

 

11.

Zuschuss an die KGS In der Wasserkuhl für konsumtive Anschaffungen zur Lernwerkstatt

(400 €, konsumtiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

MINT-Ausstattung: Bausatz Elektro, Klingel, Solar-Propeller, Bewegungsmelder etc.

 

12.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule für konsumtive Anschaffungen zur bewegten Pause, gesunden Schule und Inklusion

(2.050 €, konsumtiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Stoppuhren, Soft-Fußbälle, Klangschalen, Denken und Rechnen.

 

13.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße für konsumtive Anschaffungen zur gesunden Schule und Inklusion

(900 €, konsumtiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Diverse Spiele, Balancier-Halbkugeln, Stoppuhren, Markierungskegel, Lernspiele, „Lesen und Schreiben lernen“, diverse Mathematik-Lernmaterialien.

 

14.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule für konsumtive Anschaffungen zur Sprachförderung

(150 €, konsumtiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Interaktiver Lerntrainer.

 

15.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld für konsumtive Anschaffungen zur Sprachförderung

(150 €, konsumtiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Deutsch lernen mit Bilder und Geschichten.

 

 

Erläuterungen zu den Anschaffungen der Schulen:

 

Materialien für die Lernwerkstätten

Viele Schulen haben seit 2012 „Lernwerkstätten“ im Sinne einer frühen spielerischen Vermittlung von naturwissenschaftlichen Kenntnissen aus Zuschussmitteln von Bayer Science & Education eingerichtet. Diese Projekte haben sich bewährt und sollen daher fortgeführt werden. Die Ausstattung der Lernwerkstätten soll erweitert bzw. um neue Inhalte ergänzt werden. Von Landesseite wird in erheblichem Maße Lehrerfortbildung hierzu betrieben.

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine Standardausstattung der Schulen.

 

Fördermaterialien/DAZ/Inklusion

Die Fördermaterialien werden zum Einsatz im Unterricht benötigt, um Defizite im Bereich der Wahrnehmung, der Motorik und Feinmotorik, im methodischen Vorgehen und im sprachlichen Bereich zu minimieren.

 

Ein erhöhter Bedarf besteht unter anderem auch in der methodisch-didaktischen Bildungsarbeit in der Zweitsprache Deutsch. Diesen Kindern soll schnellstmöglich die Deutsche Sprache vermittelt werden, damit die Kinder am regulären Unterricht teilnehmen und ordnungsgemäß beschult werden können.

 

Für die vorgenannten Förderschwerpunkte sind besondere Fördermaterialien erforderlich, die an den Schulen zum Teil nicht oder nicht in ausreichender Menge vorhanden sind.

Geräte und Materialien für den Sport und für die Pausengestaltung

Als Ergebnis zahlreicher Gesundheitsstudien wurde bei vielen Kindern ein erhebliches Bewegungsdefizit festgestellt. Die Schulen sind aufgefordert, dem entgegenzuwirken und haben im Rahmen von pädagogischen Projekten wie „Bewegte Schule NRW“ oder „Gesunde Schule“ entsprechende Programme erarbeitet, nach denen unter anderem Pausenaktivitäten im Sinne einer Gesundheitsförderung und -prävention gestaltet werden. Viele Schulen beteiligen sich seit längerem an den vorgenannten Programmen oder legen insgesamt Wert auf eine aktivere Pausengestaltung insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Trägern der Offenen Ganztagschule. Für die langfristige Umsetzung der Programme werden die entsprechenden Geräte und Materialien als Ersatz oder Ergänzung benötigt.

 

Es liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Möglichkeit, Aggressionen durch Bewegung und Spiel abzubauen, die Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen senken kann. Insofern stellt eine entsprechende Gestaltung des Schulhofes einen Bestandteil im Bereich Prävention gegen Gewalt an Schulen dar.

 

Für notwendige Maßnahmen auf den Schul- und Pausenhöfen sind 32.200 € im Teilfinanzplan des FB Schulen angemeldet worden. Den Wünschen der Kinder nach einer altersgerechten und ansprechenden Spielmöglichkeit kann mit diesem geringen Mittelansatz kaum Rechnung getragen werden. Zudem ist zur Verwirklichung einzelner, auch kleinerer Projekte oftmals zwingend die finanzielle Unterstützung der Elternschaft über die Schulvereine notwendig. Leider ist diese nicht an allen Schulen gleich, so dass ein gerechter Mitteleinsatz umso schwieriger wird, wenn ansprechende Spielgeräte zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Die beantragten Materialien und Gegenstände stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem erlassgemäßen Unterricht bzw. mit der im Bildungsauftrag der Schulen enthaltenen Verpflichtung zur individuellen Förderung von Kindern mit entsprechenden Defiziten nicht nur im Rahmen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern.

 

16.

Zuschuss für Obstbäume für das Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht"

(300 €, konsumtiv)

 

Der Kinder- und Jugendbereich der Einrichtung hat sich einen ökologischen Schwerpunkt in der pädagogischen Arbeit gesetzt. Neben neu geschaffenen Anbauflächen für Obst und Gemüse soll das Außengelände nun noch um weitere Obstbäume erweitert werden. Bisher steht ein einziger Apfelbaum auf dem Gelände.

 

Bei der Auswahl der Bäume wurden die Besucherinnen und Besucher einbezogen. Des Weiteren wurde bei der Selektion auf Bioqualität geachtet, alte Sorten bevorzugt und Bäume ausgewählt, die hochwachsen und später auch als Kletterbäume fungieren können.

 

Die ausgewählten Bäume werden bei Anschaffung maximal 1,2 m hoch sein, sodass die Besucherinnen und Besucher gut in den Prozess des Einpflanzens einbezogen werden können. Die Bäume werden 1-2 Jahre Zeit benötigen, um zum ersten Mal Früchte zu tragen.

 

17.

Umfeldgestaltung des Kriegerdenkmals am Friedhof Lützenkirchen

(5.700 €, konsumtiv)

 

Der Bereich um das Kriegerdenkmal ist derzeit mit Natursteinplatten hergerichtet, die stellenweise im Laufe der Zeit uneben geworden sind und zudem durch Moosbewuchs insbesondere bei schlechter Witterung sehr rutschig sind. Diese Platten sollen entfernt und durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden. Die Fachverwaltung kalkuliert mit Kosten in Höhe von ca. 5.700 €.

 

Vorschlag von Ratsherrn Müller (CDU):

 

18.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule für die Anschaffung eines Sonnensegels

(5.000 €, investiv)

 

Das Außengelände der Schule verfügt über einen großen Teil betonierter Flächen ohne ausreichende Schattenmöglichkeit. Vorgeschlagen wird die Anschaffung eines Sonnensegels.

 

Die Fachverwaltung befürwortet den Vorschlag und hat die Situation bereits vor Ort geprüft. Eine Finanzierung der Maßnahme aus Fachbereichsmitteln ist nicht möglich. Die Gesamtkosten inklusive Befestigung und Installation werden auf ca. 5.000 € kalkuliert.

Dieser Betrag wird aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen vorgesehen.

 

19.

Zuschuss an das NaturGut Ophoven zur Errichtung von Insektenhotels im Stadtbezirk III

(6.000 €, investiv)

 

Die Zahl und die Artenvielfalt unserer Insekten haben in den letzten Jahren dramatisch abgenommen. Forscher haben registriert, dass allein zwischen 1989 und 2013 die Insektenbiomasse in einem Schutzgebiet nahe Krefeld um 75 % gesunken ist. Kein Wunder, dass man in Leverkusen nur noch sehr wenige Schmetterlingsarten beobachten kann. Dies ist problematisch, da sehr viele Insekten für die Bestäubung und die Aufrechterhaltung des Ökosystems unabdingbar nötig sind. Aus diesem Grund soll in Kindertagesstätten (Kita) und Schulen verstärkt die Wichtigkeit der Insekten vermittelt und in den älteren Jahrgangsstufen dazu fachlich gearbeitet werden.

 

Für die Arbeiten bietet sich das Aufstellen von Insektenhäusern an. Vom NaturGut Ophoven wurde dazu ein entsprechendes Modell entwickelt. Es ist ca. 1,60 m hoch und ca. 1,20 m breit und bietet Raum für viele Wildbienen. Diese können nicht stechen und durch ihre vielfältigen gut beobachtbaren Aktivitäten sind sie für die Vermittlung der Wichtigkeit der Insekten und ihrer Verhaltensweisen gut geeignet. Diese Insektenhäuser werden durch den Lebenshilfe Leverkusen e. V. oder das NaturGut Ophoven erstellt und kosten ca. 1.000 – 1.200 €.

 

Um zu erfahren, was die Wildbiene im Loch macht, gibt es dafür speziell entwickelte Insektenbeobachtungshäuschen. Diese ermöglichen einen – für Mensch und Tier – gefahrlosen Einblick in die Kinderstube der Wildbienen und unterstützen somit die pädagogischen Aktivitäten. Sie kosten bei der Lebenshilfe ca. 60 €.

 

Die Schaffung des Nistangebotes alleine reicht nicht aus. Es muss auch im Schul-  bzw. Kitagelände eine ausreichende Nahrungsquelle vorhanden sein. Dazu bietet sich die Anlage von Schmetterlings- bzw. Wildbienenbeeten an. Diese können je nach den räumlichen Möglichkeiten der Bildungseinrichtung unterschiedlich gestaltet sein.

 

Insgesamt kann so mit einem Finanzaufwand von ca. 1.500 € die Grundausstattung für die pädagogische Arbeit mit Insekten für Schulen und Kindergärten bereitgestellt werden. Das NaturGut Ophoven geht davon aus, dass mit Hilfe der engagierten Elternschaft das Aufstellen des Insektenhauses und die Einsaat der Blumenwiesen erfolgen werden. Falls dies nicht möglich ist, könnte dies zum Beispiel durch den Jobservice Leverkusen erfolgen.

 

Mit dem diesjährigen Zuschuss wird vorgeschlagen, zunächst in jedem Stadtteil des Stadtbezirkes III eine Schule oder Kita mit einer entsprechenden Grundausstattung zu versorgen. Die Auswahl der Einrichtung soll federführend durch das NaturGut Ophoven in Abstimmung mit den Fachbereichen Schulen sowie Kinder und Jugend erfolgen.

 

20.

Zuschuss an die KGS Thomas-Morus-Schule für investive Anschaffungen zur Sprachförderung

(350 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Sprachförderung, Aggressionsabbau.

 

21.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße für investive Anschaffungen zur bewegten Pause

(2.500 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Boxzylinder, Kapla-Riesenset.

 

22.

Zuschuss an die KGS Gezelinschule für investive Anschaffungen zur bewegten Pause

(1.150 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Pedalo Classic+Combi, Spieltonne mit Inhalt.

 

23.

Zuschuss an die KGS In der Wasserkuhl für investive Anschaffungen zur Lernwerkstatt

(600 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Geobox, Ausstattung für Holzbearbeitung.

 

24.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule für investive Anschaffungen zur bewegten Pause

(150 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Skin-Ball Set.

 

25.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße für investive Anschaffungen zur gesunden Schule und Inklusion

(2.300 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Rollbrett-Set, Fahrzeug Abenteuerwelt, Sonnenschutz für den Schulhof.

 

26.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule für investive Anschaffungen zur gesunden Schule und Lernwerkstatt

(1.100 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Outdoor Spiele, Kapla-Steine.

 

27.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld für investive Anschaffungen zur bewegten Pause und Inklusion

(750 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Schwungtuch, Kickback Rebounder, Erzähltheater.

 

 

Für die weiteren Begründungen wird auf die Erläuterungen zu den Punkten 8 bis 15 dieser Vorlage verwiesen.

 

28.

Zuschuss für eine Hangrutsche für das Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht"

(4.300 €, investiv)

 

Der Wunsch nach einer Rutsche besteht bei den Besucherinnen und Besuchern durchgehend und bietet sich auf dem Gelände der Einrichtung besonders an, da das Außengelände überwiegend abschüssig ist. Eine Nutzung des Außengeländes für klassische Spiele (z. B. Kreisspiele) ist nicht gut realisierbar. Spiele müssen auf die besondere Eigenschaft des Außengeländes bzw. der Hanglage anwendbar sein, ohne eine erhöhte Verletzungsgefahr darzustellen.

 

Eine Rutsche würde die Eigenschaft des Außengeländes optimal nutzen und den

Besucherinnen und Besuchern viel Freude und Anregung zum Spiel bringen.

 

29.

Zuschuss für eine Nestschaukel für das Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht"

(3.400 €, investiv)

 

Alle Altersgruppen haben im vergangenen Sommer die schaukelnden Bewegungen einer für die Einrichtung angeschafften Hängematte genossen. Leider war die Beanspruchung zu groß und die Hängematte erlitt schnell eine Materialermüdung. Die schaukelnde Bewegung beruhigt die Kinder und Jugendlichen, kann aber auch zum Spiel anregen. Aus diesem Grund wird die Anschaffung einer robusten Nestschaukel vorgeschlagen.

 

30.

Zuschuss für das Streetwork Leverkusen zur Möbelbeschaffung für das Wohnprojekt

(2.300 €, investiv)

 

Die Streetwork Leverkusen bittet um eine Unterstützung bei der Anschaffung von Möbeln für die Ausstattung ihres Wohnprojekts. Das Wohnprojekt der Streetwork in der Bergischen Landstraße 82b in Leverkusen-Schlebusch bietet sechs jungen Erwachsenen ein Zuhause, die obdachlos bzw. akut von Obdachlosigkeit bedroht waren.

 

Die derzeitige Ausstattung besteht größtenteils aus gespendeten Möbeln, die teilweise dringend ersetzt werden müssen, da sie nicht mehr funktionsfähig sind bzw. schon entsorgt werden mussten. Die Anschaffung gewährleistet eine adäquate Möbelausstattung im Wohnprojekt aufrecht zu erhalten und ist für die zukünftige Arbeit hilfreich.

 

Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 2.300 € vor.

 

31.

Errichtung von zwei Jugendbänken an der Tischtennisplatte im Wuppermannpark

(1.700 €, investiv)

 

In diesem Bereich im Wuppermannpark sind bisher keine Bänke vorhanden. Aus Sicht der Fachverwaltung ist durch die Installation von Jugendbänken eine Attraktivierung des Areals und eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität möglich.

 

32.

Installation von Insektenhotels auf Friedhöfen im Stadtbezirk III

(1.200 €, investiv)

 

Die Friedhöfe im Leverkusener Stadtgebiet werden sukzessive im Rahmen einer ökologischeren Nutzung weiterentwickelt. In den Randbereichen werden zum Beispiel bewusst stark begrünte Flächen stehen gelassen bzw. mit Wildblumenmischungen versehen, um verschiedenen Insektenarten anzulocken und ihnen eine Lebensgrundlage zu bieten.

 

Ergänzend zu diesen Maßnahmen ist die Installation eines Insektenhotels vorgesehen, welches die vorgenannten Insektenarten beherbergen kann. Das Hotel verfügt über Module mit unterschiedlich großen Löchern und kann somit verschiedenen Insekten aufnehmen. Die Konzeption wird in Absprache und im Austausch mit dem NABU Leverkusen erfolgen, für die Herstellung wird auf die Erfahrung der Lebenshilfe Werkstätten Leverkusen zurückgegriffen. Für ein Insektenhotel fallen Kosten in Höhe von ca. 1.200 € an.

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus eigenen Mittel umgesetzt:

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU):

 

33.

Installation von Solargehweglampen für den Grünzug zwischen der Von-Knoeringen-Straße bis zum Weyerweg

 

Die Maßnahme ist bereits im städtischen Haushalt etatisiert und befindet sich in der Umsetzung.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU):

 

34.

Einrichtung von Tempo 30 auf der Karl-Wichmann-Straße (Straßenbeschilderung und Piktogramme)

(800 €, investiv)

 

Bezirksvertreter Prangenberg (CDU) bitte um Prüfung, ob auf der Karl-Wichmann-Straße die Einrichtung von Tempo 30 mit entsprechender Beschilderung und Piktogrammen auf der Fahrbahn möglich ist.

 

Die Fachverwaltung hat den Vorschlag überprüft. Die Karl-Wichmann-Straße liegt bereits in einer Tempo 30-Zone, sodass die beantragte Höchstgeschwindigkeit hier bereits gilt und eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Ein Piktogramm kann mit Kaltplastik oder Farbe auf der Fahrbahnoberfläche aufgebracht werden. Aufgrund der Pflasterung (Bewegung der Steine bei Befahrung) als Straßenoberfläche gehen die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) davon aus, dass ein mögliches Piktogramm mehrfach im Jahr erneuert werden müsste. Seitens der Verwaltung wird das Aufbringen eines Piktogramms somit nicht empfohlen, da dies nicht bzw. nur kurzeitig wirksam ist. Die Unterhaltungskosten wären äußerst unwirtschaftlich (ca. 400 €

Erstanbringung und ca. 600 € pro Unterhaltung).

 

Die Tempo 30-Zone beginnt an der Einmündung Leineweberstraße/Lützenkirchener Straße. Zur besseren Erkennbarkeit des Beginns der Zone kann das Verkehrszeichen auf der linken Seite wiederholt werden. Diese Maßnahme kann kurzfristig umgesetzt werden. Die Kosten der Beschilderung belaufen sich auf ca. 180 €.

 

Nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit wurde darüber hinaus geprüft, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, die Karl-Wichmann-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern. Die Straße erfüllt die erforderlichen Kriterien, eine entsprechende Beschilderung ist möglich. Eine neue deutliche Beschilderung kann hierbei nochmals die Verkehrsteilnehmer sensibilisieren, die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Die Kosten der Beschilderung belaufen sich auf ca. 600 €. Es ist anzumerken, dass ein entsprechendes Piktogramm („7 km/h“) zur Verdeutlichung aufgrund der gepflasterten Straßenoberfläche nicht praktikabel ist.

 

Sofern die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Vorschläge befürwortet, wird die Verwaltung die vorgenannten Beschilderungen für die Einmündung Leineweberstraße/Lützenkirchener Straße (Tempo 30-Zone) sowie die Karl-Wichmann-Straße (verkehrsberuhigter Bereich) umsetzen.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Hüther (SPD) und Ratsherrn März (SPD):

 

35.

Installation eines Hinweisschildes auf den Sportplatz des SSV Leverkusen-Alkenrath e. V.

 

Vorgeschlagen wird die Installation eines Hinweisschildes, das den Weg von der Alkenrather Straße über die Wilhelm-Leuschner-Straße zum Sportplatz des SSV Alkenrath in Schlebuschrath weist. Als Standort erscheint die Alkenrather Straße in Höhe des Netto-Marktes sinnvoll. In der Vergangenheit haben auswärtige Fußballmannschaften und Besucher immer wieder Schwierigkeiten gehabt, den Sportplatz in Schlebuschrath zu finden, da eine entsprechende Beschilderung auf der Alkenrather Straße fehlt.

 

Die Fachverwaltung befürwortet den Vorschlag und hat diesen aufgrund einer gleichlautenden Anregung bereits fertig geplant. Nach einer entsprechenden Anordnung durch den Fachbereich Bürger und Straßenverkehr wird eine Umsetzung der Maßnahme durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) bei einer Finanzierung aus den Mitteln des Fachbereiches Tiefbau erfolgen.

 

Mittel aus den kleinen Investitionsmaßnahmen müssen somit nicht beansprucht werden.

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus den dargelegten Gründen nicht zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU):

 

36.

Verengung der Straße Schöne Aussicht mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung

 

Bezirksvertreter Prangenberg (CDU) bittet um Überprüfung, ob Verengungen auf der Straße Schöne Aussicht vorgenommen werden können, um den Straßenverkehr zu bremsen.

 

Die Straße Schöne Aussicht ist als Tempo 30-Zone ausgeschildert. Die Beschilderung ist für jeden Verkehrsteilnehmer, der die entsprechende Sorgfaltspflicht bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachtet, erkennbar. Am Ende der Straße ist eine Weiterfahrt durch die Beschilderung „Verbot für Krafträder, Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" mit dem Zusatz ,,landwirtschaftliche Fahrzeuge frei" unterbunden. Auch diese Beschilderung ist gut sichtbar. Insofern ist die Straße Schöne Aussicht mit dem Zusatz „Fahrradverkehr frei" als Sackgasse ausgeschildert.

 

Bei einer durchgeführten Verkehrszählung über 167 Stunden gegenüber Schöne Aussicht Hausnummer 25 in der Zeit von Montag, 25.03.2019, 10:00 Uhr, bis Montag, 01.04.2019, 09:00 Uhr, bei der ein Geschwindigkeitsprofil erstellt wurde, ist folgendes Ergebnis festgestellt worden:

 

In Fahrtrichtung Hamberger Straße wurden insgesamt 1.711 Fahrzeuge gemessen. Die Quote der Geschwindigkeitsübertretungen ab 31 km/h lag bei 10,52 %. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 36 km/h betrug die Quote 2,92 %.

 

In Fahrtrichtung der Straße In der Schaafsdellen wurden insgesamt 1.555 Fahrzeuge gemessen. Die Quote der Geschwindigkeitsübertretungen ab 31 km/h lag bei 14,47 %. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 36 km/h betrug die Quote 2,82 %.

 

Die Anzahl der erfassten Fahrzeuge, die nahezu identisch ist, lässt darauf schließen, dass es sich hier um einen reinen Ziel- und Quellverkehr handelt. Durchschnittlich befahren diesen Bereich 10,2 bzw. 9,3 Fahrzeuge in einer Stunde.

 

Bei den festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen ist davon auszugehen, dass einige Verkehrsteilnehmer ungeachtet einer bestehenden Beschilderung nicht bereit sind, die vorgegebene Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu beachten. Insoweit handelt es sich, wie im gesamten Stadtgebiet zu beobachten ist, um bewusstes bzw. persönliches Fehlverhalten der jeweiligen Verkehrsteilnehmer. Dieses Fehlverhalten kann jedoch durch eine Verengung der Straße aus hiesiger Sicht nicht reduziert werden. Durch eine Verengung könnte lediglich eine punktuelle Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden. Weiter werden durch Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge nicht unerhebliche Geräusche im direkten Umfeld verursacht, so dass hierdurch in der Nähe wohnende Anlieger gestört werden können. Auch kann eine Verengung eine Behinderung für die Rettungsfahrzeuge darstellen. Diese können den Bereich nicht schnell genug befahren und verlieren dadurch wichtige Zeit bei der Rettung der Patienten.

 

Somit wird von Seiten der Verwaltung eine Verengung der Straße an dieser Stelle nicht empfohlen.

 

Vorschlag von Ratsherrn Müller (CDU):

 

37.

Zuschuss an das Freiherr-vom-Stein Gymnasium für Spielmaterialien der Nachmittagsbetreuung

 

Ratsherr Müller (CDU) schlägt auf Anregung der Schule verschiedene Materialien (Gesellschaftsspiele, Sport- und Bewegungsequipment) für die Nachmittagsbetreuung vor.

 

Das Freiherr-vom-Stein Gymnasium befindet sich in überbezirklicher Zuständigkeit, sodass eine Inanspruchnahme der bezirklichen Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen nicht in Frage kommt.

 

Die Fachverwaltung teilt unabhängig von der Frage der Zuständigkeit mit, dass Gymnasien, die nicht im gebundenen Ganztag organisiert sind, je nach Bedarf die Möglichkeit besitzen, in eigener Verantwortung Verpflegungs- sowie Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für die Mittagspausen aber auch für die Hausaufgabenbetreuung und die erweiterten Bildungs- und Freizeitangebote im Nachtmittagsbereich anzubieten. Die aufgeführten Materialien können für die vorgenannten Angebote genutzt werden.

 

Für Kleinmaterialen könnte die Schule auf die Mittel des Schulgirokontos zurückgreifen, sofern diese noch nicht verplant sind. Für investive Anschaffungen besteht die Möglichkeit, eine Realisierung in Absprache mit dem Fachbereich Schulen zu prüfen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Greger / FB 01 / 88 84

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive und investive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konsumtiv:

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 549900

 

Investiv:

Finanzstelle 81040105012000 / Finanzpositionen 782600/782700

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Jahr der Umsetzung:

Konsumtiv:   27.600 €

Investiv:         32.800 €

Keine Auswirkungen in den Folgejahren.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

teilweise

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

FB 01, Daniel Greger, 88 84

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund verschiedener komplexerer Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin fertiggestellt werden. Um eine Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im Jahr 2019 sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus erforderlich.