Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer Robinie neben dem Spielplatz Saarlauterner Straße zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der schwere Befall mit dem holzzersetzenden Pilz Hallimasch ist ein Indiz für eine bereits weit fortgeschrittene Fäulnis im Wurzelbereich des Baumes. Die Standsicherheit ist erheblich gefährdet und der Baum muss mit Priorität 2 (innerhalb eines Monats) gefällt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, FB 67, Tel. 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Entfällt.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Keine.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Notwendigkeit zur Fällung des Baumes wurde vom Fachpersonal des Fachbereichs Stadtgrün in die Priorität 2 (Fällung innerhalb eines Monats) eingestuft. Da die nächste turnusmäßig erreichbare Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III erst am 26.09.2019 stattfindet, ist eine Genehmigung zur Fällung des Baumes in der Sitzung am 06.06.2019 erforderlich.