- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Über
die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahme II/B) sowie der städtischen
Fachbereiche (Stellungnahmen II/C) vorgebrachten Stellungnahmen wird gemäß
Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 7 der Vorlage) entschieden. Die Anlage
ist Bestandteil des Beschlusses.
I/B Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange:
I/B 1: Bezirksregierung
Düsseldorf, Dezernat 53, Immissionsschutz
Postfach 300865
40408
Düsseldorf
I/B 2: Bundesamt
für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr
Fontainengraben 200
53123 Bonn
I/B 3: GASCADE
Gastransport GmbH, Kassel
Kölnische
Straße 108-112
34119 Kassel
I/B 4: Ericsson
GmbH, Düsseldorf
Prinzenallee
21
40549 Düsseldorf
I/B 5: PLEdoc
GmbH, Essen
Postfach
12 02 55
45312
Essen
I/B 6: Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG, EVL
Postfach
10 11 60
51311
Leverkusen
I/B 7: Stadt
Monheim am Rhein, Sachbearbeitung Stadtplanung
Rathausplatz
2
40789
Monheim am Rhein
I/B 8: Polizeipräsidium
Köln, Direktion Kriminalität, Kriminalprävention / Opferschutz, Städtebauliche
Kriminalprävention
Walter-Paul-Ring
2-6
51101
Köln
I/B 9: Deutsche
Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung West, PTI 22 PPB 1, Köln
Postfach
10 07 09
44782 Bochum
I/B 10: Vodafone
GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Ratingen
D2-Park
5
40878
Ratingen
I/B 11: Stadt
Köln, Stadtplanungsamt, Vorbereitende Bauleitplanung
Stadthaus
Deutz Westgebäude
Willy-Brandt-Platz
2
50679
Köln
Postfach
10 20 28
34020 Kassel
I/B 13: Industrie-
und Handelskammer Köln
An
der Schusterinsel 2
51379
Leverkusen
I/B 14: Rheinisch-Bergischer
Kreis, Amt 67 Planung und Landschaftsschutz, Bergisch Gladbach
Postfach
20 04 50
51434
Bergisch Gladbach
I/B 15: AVEA GmbH & Co.KG, Leverkusen
Betriebsstätte:
Im
Eisholz 3
51373
Leverkusen
I/B 16: E-Plus Service GmbH, Telefónica Germany GmbH
& Co. OHG, Nürnberg
Südwestpark
35
Zi.
2.1.15
90449
Nürnberg
I/B 17: Amprion
GmbH, Dortmund
Rheinlanddamm
24
44139
Dortmund
I/B 18: Stadt
Burscheid, Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften
Postfach
14 20
51390
Burscheid
I/B 19: Bezirksregierung
Köln, Dezernat 33
Börsenplatz
1
50667
Köln
I/B 20: Untere
Naturschutzbehörde und Untere Bodenschutzbehörde
Quettinger Str. 220
51381 Leverkusen
I/B 21: Deutsche
Bahn AG, DB Immobilien
Erna-Scheffler-Straße
5
51103
Köln
I/C Stellungnahmen der Fachbereiche
I/C 1: FB
364-01 Bürger und Straßenverkehr
Fr.-Ebert-Platz 1,
51373 Leverkusen
I/C 2: FB
Tiefbau 660
Fr.-Ebert-Platz 1
51373 Levekusen
I/C 3: FB
371.1 Berufsfeuerwehr, Vorbeugender Brandschutz
Stixchesstr. 162
51377 LEV
2. Der Bebauungsplan Nr. 208 B/II "Opladen -
nbso/Westseite - Quartiere" - 3. Änderung (Anlage 4 der Vorlage),
bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 4 und Anlage 5
der Vorlage), wird gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.11.2017
(BGBI. S. 3634), in Verbindung mit der
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW
i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24.
April 2019,
- Landesbauordnung - BauO NRW, in Kraft getreten am 4.
August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 421) zuletzt geändert
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft
getreten am 10. April 2019,
- Baunutzungsverordnung - BauNVO i. d. F. d. B vom 21.
November 2017 (BGBI. S. 3786),
als Satzung beschlossen.
3. Die als Anlage 6 der Vorlage beigefügte
Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Lage des Plangebietes:
Der Geltungsbereich der 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“
befindet sich im Stadtteil Opladen, Stadtbezirk II, östlich angrenzend an das
Stadtbezirkszentrum und umfasst ca. 990 m². Das Plangebiet umfasst in der
Gemarkung Opladen, Flur 8, Teile der Flurstücke 157, 677 und 733.
Diese befinden sich im Eigentum der Stadt Leverkusen.
Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:
Das Gesamtprojekt „neue bahnstadt opladen“ (nbso)
erstreckt sich in zentraler Lage auf die Flächen beiderseits der Bahnstrecken.
Die Flächen westlich der Bahnstrecken in Opladen einschließlich des Bahnhofs
Leverkusen-Opladen sollen im Rahmen der Entwicklung „neue bahnstadt opladen“
städtebaulich entwickelt werden.
Im Zuge der Entwicklung auf der Westseite wurden durch
die Stadt Leverkusen in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG die Gleise der
überwiegend für den Güterverkehr genutzten Eisenbahntrasse 2324 Duisburg-Wedau
- Niederlahnstein im Bereich der „neuen bahnstadt opladen“ an die parallel verlaufende
Strecke 2730 Köln-Mülheim - Wuppertal verlegt, um hier eine Bündelung der
Gleise zu erreichen. Hierdurch wurden östlich der bestehenden Ortslage in
erheblichem Umfang Flächen verfügbar, die einer städtebaulichen Entwicklung
zugeführt werden sollen.
Durch die Verlegung der Gütergleise ergibt sich die
Möglichkeit, den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in zentraler Lage in
Kombination mit der 2015 errichteten Bahnhofsbrücke und dem neuen
Bahnhofsbereich verkehrlich neu zu ordnen und zu gestalten. Die geplante Lage
des ZOB ermöglicht kurze Wege und erleichtert die Orientierung der Fahrgäste.
Um die Umsetzung des diesem Bebauungsplan
zugrundeliegenden städtebaulichen und verkehrlichen Konzeptes zu sichern und
damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieser
Gesamtentwicklungsmaßnahme zu gewährleisten, wurde gemäß § 1 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Dieser Bebauungsplan (Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“) ist
rechtswirksam.
An der 2015 als Fahrrad- und Fußgängerbrücke errichteten
Bahnhofsbrücke wurde auf der Westseite eine Rampenanlage für eine
Fahrradnutzung errichtet. Im
Zuge der detaillierten Rampenplanung zeigte sich, dass die Rampe in der bislang
angenommenen Länge nicht in Gänze ausreicht, um geeignete Anschlüsse an die
umliegenden Höhenlagen zu realisieren. Daher soll die Rampe um ein Achsmaß
(8,5 m) Richtung Nordwesten verlängert werden.
Aufgrund des Ausbaus und der Neustrukturierung des
ÖPNV-Verkehrsknotenpunktes mit dem überregionalen Bahnhaltepunkt und den damit
einhergehend bereits gestiegenen Fahrgastzahlen ist auch die Anzahl der
Personen gestiegen, die mit dem Fahrrad am Bahnhof anreisen oder von dort mit
dem Fahrrad weiterreisen. Derzeit liegt die Pendlerzahl für die Gesamtstadt
Leverkusen bei insgesamt 80.000, die meisten davon pendeln nach Köln.
Neben dem Fahrrad als Verkehrsmittel in der Stadt muss
das Fahrradfahren auch immer stärker im regionalen Kontext betrachtet werden,
da sich durch Elektrofahrräder (E-Bikes sowie Pedelecs (Pedal Electric Cycles)
die Reichweiten erhöhen. Das sichere und geordnete Abstellen der Fahrräder ist
neben der Infrastruktur ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Die Stadt Leverkusen
ist bestrebt, an den Bahnhöfen Radabstellanlagen zu schaffen, um auf diese
Weise die Vernetzung zum ÖPNV zu verbessern. Neben gesicherten und
abschließbaren Anlagen mit Radanlehnbügeln ist an dem neuen Verkehrsknotenpunkt
eine geordnete und sichere Unterbringung von Fahrrädern in Form eines
Fahrradparkhauses mit ergänzenden Nutzungen im unmittelbaren Bereich der Rampenanlage
vorgesehen.
Zu den ergänzenden Nutzungen gehören beispielsweise
öffentliche Toiletten, die an diesem Verkehrsknotenpunkt für die vielen
Fahrgäste einen ergänzenden Service bieten sollen. Des Weiteren muss für
Busfahrerinnen/Busfahrer und Servicekräfte der Busunternehmen bei
Inbetriebnahme des ZOB eine Aufenthaltsmöglichkeit für Pausen- und Wartezeiten
vorhanden sein. Um in direkter Nähe des ZOB einen entsprechenden Aufenthaltsraum
anbieten zu können, ist dieser im südlichen Bereich des Fahrradparkhauses im
Erdgeschoss geplant. Zur Unterbringung der o. g. Nutzungen bietet sich der
ansonsten ungenutzte Raum innerhalb der Rampen, im sogenannten Rampenauge, als
platzsparende Lösung an.
Im rechtswirksamen Bebauungsplan 208 B/II sind die
Flächen im Geltungsbereich als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
„Fußgängerbereich“ festgesetzt. Um das Fahrradparkhaus und die ergänzenden
Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, soll eine Fläche für Gemeinbedarf mit
einer überbaubaren Grundstücksfläche für die Rampe und das Fahrradparkhaus
festgesetzt werden. Für den rechtswirksamen Bebauungsplan ist somit eine 3.
Änderung im Bereich der Bahnhofsbrücke notwendig, um die erforderlichen Flächen
für die Unterbringung des geplanten Fahrradparkhauses sowie für die Verlängerung
der Rampenanlage planungsrechtlich zu sichern.
Verfahrensstand:
Für das gesamte Areal der
nbso/Westseite liegt der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren
Nr. 208/II „Opladen - nbso/Westseite“ aus dem Jahr 2013 vor (Vorlage Nr.
2378/2013). Aufgrund der Größe des Plangebietes, der zeitlichen Abfolgen sowie
der Komplexität des gesamten Bebauungsplanverfahrens wurden hieraus verschiedene
Teil-Bebauungspläne erstellt. Der Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen -
nbso/Westseite - Quartiere“ ist einer dieser Bebauungspläne, der mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen am 15.05.2017 in Kraft
getreten ist.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Bauen und Planen hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 die Aufstellung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 208 B/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“ beschlossen
(Vorlage Nr. 2019/2733). Der vorliegende Bebauungsplan soll gemäß § 2 Abs. 1
BauGB im o. g. Verfahren aufgestellt werden.
Im beschleunigten Verfahren gelten die
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1
entsprechend. Demnach konnte auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Da die Fahrradrampe bereits errichtet
worden ist und nur geringfügig geändert wird und das Fahrradparkhaus im Rahmen
der Gesamtentwicklung des Quartiers auf der Westseite bereits mehrfach
öffentlich thematisiert wurde, wurde auf eine frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
208 B/II wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und
Planen am 25.09.2019 beschlossen.
Die öffentliche Auslegung
einschließlich der Begründung mit integriertem Umweltbericht erfolgte im
Zeitraum vom 28.11.2019 bis einschließlich 30.12.2019 durch Aushang im
Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen, Elberfelder Haus, Hauptstraße 101. Des
Weiteren wurden auch die umweltrelevanten und sonstigen im Rahmen des
Planverfahrens eingegangenen Äußerungen sowie die Gutachten zu den Themen Lärm,
Erschütterungen, Untergrundbeschaffenheit, Altlasten, Artenschutz und Seveso-II
offengelegt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Grundsätzlich der Planung
entgegenstehende Stellungnahmen sind im Rahmen der Auslegung des
Bebauungsplanes nicht eingegangen. Eine Änderung der Planung wurde aufgrund der
eingereichten Stellungnahmen nicht vorgenommen. Eine erneute Offenlage ist
aufgrund dessen nicht erforderlich.
Abwägung und Ergebnis der Beteiligung
der Öffentlichkeit
Es sind
keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Abwägung und Ergebnis der Beteiligung
der Behörden und Fachbereiche:
Vonseiten der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind insgesamt 21 Stellungnahmen im Rahmen der
Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zur Planung eingegangen (davon 13
Stellungnahmen ohne Bedenken oder Hinweise). Vonseiten der Fachbereiche sind
insgesamt 3 Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB zur Planung
eingegangen (davon eine Stellungnahme ohne Bedenken oder Hinweise).
Durch die Beteiligung der Behörden und
Fachbereiche wurden keine wesentlichen Änderungen notwendig. Es fanden nur
geringfügige Änderungen an vereinzelten Formulierungen in der Begründung statt.
Die in der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen betrafen im Wesentlichen
die Höhe der baulichen Anlagen sowie einen Hinweis auf eine Richtfunkstrecke,
die durch das Plangebiet verläuft.
Redaktionelle Änderungen nach der
öffentlichen Auslegung:
In der Begründung wurde nach der
öffentlichen Auslegung der Textbaustein zum Thema „Erschütterungen und
Sekundärluftschall“ (Teil B Kapitel 4) redaktionell angepasst. Zudem wurden
vereinzelt geringfügige redaktionelle Formulierungsänderungen vorgenommen. Eine
redaktionelle Ergänzung zu Erschütterungen (Punkt der Hinweise) wurde in der Bebauungsplanzeichnung
und den textlichen Festsetzungen vorgenommen. Darüber hinaus kann gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB im beschleunigten
Verfahren von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1
und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 B/II wurde in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am
16.09.2019 beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom
28.11.2019 bis 30.12.2019 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind
keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Hinweis:
Die Pläne im Originalmaßstab
M 1:500 (Anlagen 4 und 9 der Vorlage) werden nur
im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Im
Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter
Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Manfred Maas / FB 61 / 406 - 6139
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen
Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist
(§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus
unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung
erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von Investitionen für den
Gemeinbedarf erforderlich ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtmaßnahme der nbso GmbH.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Gemäß Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtmaßnahme der nbso GmbH.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[´nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens). Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist
bereits erfolgt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |